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Freihandelsabkommen TTIPSieben Vorurteile – und was wirklich dahinter steckt

Die Kritiker des Freihandels führen immer wieder dieselben Gründe gegen das Abkommen an. Das Handelsblatt hat sich die populärsten Argumente angeschaut und sie auf ihre Plausibilität geprüft.Dana Heide, Moritz Koch, Frank Specht und Frank Wiebe und Thomas Ludwig 09.04.2015 - 20:00 Uhr Artikel anhören

TTIP-Kritiker monieren mögliches Genfood.

Foto: dpa

Unsichere Lebensmittel, ein ausgehöhlter Umweltschutz und Entmachtung der Parlamente - was steckt dahinter? Ein Überblick über die sieben Hauptkritikpunkte der TTIP-Gegner.

1. Umweltschutz spielt keine Rolle mehr, Fracking wird flächendeckend möglich

Saudi-Amerika – eines dieser Wortspiele, die den sagenhaften Aufstieg der USA zur Energieweltmacht beschreiben. Fördermethoden wie Fracking und Horizontalbohrungen haben einen Boom in Nordamerika entfacht, der an den Ölrausch der Wildwestära erinnert. Amerika ist zum größten Energieproduzenten der Welt geworden, zahlt dafür aber einen hohen Preis. Um Gas und Öl aus unterirdischen Schieferschichten zu pressen, pumpen US-Unternehmen ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden. Risiken wie die Verschmutzung des Grundwassers werden dabei in Kauf genommen.

In Europa wäre das undenkbar, oder? Freihandelsgegner erwecken den Eindruck, als seien die TTIP-Verhandlungen von Energiekonzernen gekapert worden, die lieber heute als morgen die norddeutsche Tiefebene mit Bohrtürmen überziehen würden. Die Wahrheit ist komplizierter. Direkte Gespräche über Fracking gibt es gar nicht. Die Kommission ist nicht zuständig, entsprechende Regulierungsfragen seien Sache der Mitgliedstaaten, heißt es in Brüssel. In Deutschland gibt es für die Förderung der sogenannten unkonventionellen Vorkommen bisher weder ein gesetzliches Verbot noch eine Erlaubnis. Allerdings wurde am 1. April ein Gesetz auf den Weg gebracht. Demnach wäre Fracking grundsätzlich erlaubt, allerdings muss eine Expertenkommission jedem Vorhaben zustimmen.

Kritiker wie Attac befürchten nun, dass sich US-Unternehmen ihren Weg zum Fracking in Deutschland dank TTIP erstreiten könnten. Teil des Abkommens ist nämlich auch ein Investitionsschutz für US-Firmen, die in Deutschland aktiv sind. Wenn sich nun etwa ein Gasförderer, der bereits in Deutschland investiert hat, durch deutsche Fracking-Gesetze unerwartet benachteiligt fühlt, könnte er klagen – und zwar vor einem internationalen Schiedsgericht.

Fraglich ist jedoch, ob es überhaupt dazu kommen wird, denn der bisherige Gesetzentwurf bietet ohnehin viel Spielraum.

„Bei dem jetzigen Entwurf zum Fracking-Gesetz wissen die Unternehmen um das Risiko, dass sie ihre Investitionen etwa in Probebohrungen am Ende eventuell nicht zu kommerziellen Zwecken nutzen können“, sagt Georg Buchholz von der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.

Investitionsschutzklagen im Energiebereich sind generell längst zulässig. Auf Grundlage der Energie-Charta fordert derzeit der schwedische Energiekonzern Vattenfall von Deutschland wegen der Stilllegung seiner Atomkraftwerke nach der Katastrophe in Fukushima 4,7 Milliarden Euro vor einem internationalen Schiedsgericht. Der Fall wird von TTIP-Gegnern oft als Negativbeispiel angeführt. Was sie verschweigen: Die Unterhändler der USA und der EU wollen die Rechtsgrundlage für Schiedsgerichte präzisieren. Dabei soll das Recht auf Regulierung eindeutig festgeschrieben werden.

Fazit: Fracking ist nicht Teil der Verhandlungen. Über Schiedsgerichte hätten die US-Firmen womöglich gewisse Einflussmöglichkeiten auf die deutsche Gesetzgebung. Allerdings wollen beide Seiten die Regeln für Investorenklagen präzisieren, um die Gefahr von Souveränitätsverletzungen über Schiedsgerichte zu minimieren

TTIP – Freihandel oder Unterwerfung?

Aufstand gegen die Wirtschaft

Die Angst vor den Datenjägern ist groß.

Foto: AFP/Getty Images

Texanische Rinderzüchter mögen noch so sehr hoffen: Mit Wachstumshormonen behandeltes Rindfleisch wird auch künftig nicht auf europäischen Speisekarten stehen. Das Gleiche gilt für genmanipulierte Lebensmittel oder Saatgut. Derlei ist in der EU streng reguliert oder verboten. „Die Europäische Union wird unsere hohen Standards nicht zur Verhandlung stellen“, bekräftigt die Kommission und beruft sich auf das von den Mitgliedstaaten an sie gegebene Mandat. Dass es ihr damit – anders als TTIP-Gegner fürchten – ernst ist, zeigt das Freihandelsabkommen mit Kanada. Das schreibt fest, dass Kanada nur hormonfreies Rindfleisch exportieren darf.

Zudem kann das transatlantische Abkommen nur mit Zustimmung des EU-Parlaments in Kraft treten. Dort ist die Lage klar: „Es wird nichts verabschiedet, was die Rechte der Bürger schwächt. Wir Abgeordneten begehen doch keinen politischen Selbstmord“, betonte der CDU-Abgeordnete Markus Pieper jüngst auf einer Veranstaltung vor NRW-Unternehmern in Brüssel. Das weckt Erinnerungen. Bereits 2012 hat das Parlament Ernst gemacht und das Acta-Abkommen zum Urheberrecht platzen lassen.

Grundsätzlich geht es den Verhandlungsparteien darum, in der Nahrungsmittelindustrie Unternehmen die Marktzugänge zu erleichtern. So ließen sich Genehmigungsprozesse durch die Anerkennung gemeinsamer Prüfstandards und Risikobewertungen beschleunigen. Oft liegt der Teufel im Detail. Welche antibakterielle Behandlung von Hühnerfleisch ist zum Beispiel unbedenklicher – ein Chlorbad wie in den Vereinigten Staaten, die Gabe von Antibiotika über das Futter wie in Europa oder doch nur einfaches, heißes Wasser, wie es Puristen empfehlen? Solcherlei werde bisweilen geradezu ideologisch jenseits aller wissenschaftlichen Erkenntnisse diskutiert, heißt es in der EU-Kommission. Einen Ausweg könnten hier klare definierte Ausnahmeregeln für bestimmte Produkte bieten. Im Rahmen der Welthandelsorganisation gibt es bereits ein Übereinkommen darüber, welche Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zulässig sind. Daran orientieren sich auch Brüssel und Washington bei den TTIP-Gesprächen.

Bei der Gentechnikregulierung gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den USA und der EU – vor allem bei der Zulassung. In Europa sind das Vorsorgeprinzip sowie die Kennzeichnung genmanipulierter Produkte zentrale Elemente der Gentechnikgesetze. Indes ist die Risikobereitschaft der Amerikaner so lange ungebrochen, wie negative Auswirkungen nicht wissenschaftlich belegt sind. Verbotene Gentechnikprodukte werden aber nicht allein deshalb in Europa legal, weil sich die US-Hersteller auf das Freihandelsabkommen berufen. Erst kürzlich hat Brüssel die Rechte der Mitgliedstaaten, über den Anbau genveränderter Agrarprodukte selbst zu entscheiden, wieder gestärkt. Und auch die Rechte der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zu entscheiden, was wie gekennzeichnet in die Läden darf und was nicht, stehen bei TTIP nicht zur Disposition.

Fazit: Auch mit TTIP bleibt Essen genießbar. Regulatorische Kompatibilität weicht bestehende Gesetze nicht auf.

Was ein Freihandelsabkommen zwischen EU und USA bringt
Die Zölle zwischen den USA und den EU sind bereits niedrig. Sie liegen im Schnitt zwischen fünf und sieben Prozent, sagt der deutsche Außenhandelsverband BGA. Da jedoch jährlich Waren im Wert von mehr als einer halben Billion Euro über den Atlantik hin- und herbewegt werden, kann die Wirtschaft Milliarden sparen. Europäische Chemieunternehmen haben 2010 für Exporte in die Vereinigten Staaten fast 700 Millionen Euro in die US-Staatskasse gezahlt. Umgekehrt führten die USA gut eine Milliarde Euro nach Brüssel ab. Wirtschaftsverbände erwarten durch den Fall der Zollschranken weniger Bürokratie für mittelständische Unternehmen und mehr Geld für Investitionen, etwa in Forschung und Entwicklung.
Die deutsche Wirtschaft verspricht sich Impulse in Milliardenhöhe. "Das Freihandelsabkommen könnte unsere Exporte in die Vereinigten Staaten um jährlich drei bis fünf Milliarden Euro erhöhen", sagt der Außenhandelschef des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Volker Treier. Die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (AmCham) rechnet mit einem zusätzlichen Wachstum des Bruttoinlandsproduktes in Höhe von 1,5 Prozent. Viele Unternehmen hoffen zudem darauf, einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen in den USA zu bekommen.
Fast unlösbar scheinen die unterschiedlichen Auffassungen zwischen den USA und der EU in Fragen der Landwirtschaft. "Für die Amerikaner sind Hormonfleisch und Genmais kein Problem, für Europäer ist das dagegen ein 'No-Go'", sagt der Geschäftsführer des Außenhandelsverbandes BGA, Jens Nagel. "Da kann man sich auch nicht in der Mitte treffen." Die Handelskammer AmCham Germany empfiehlt daher, dass Thema außen vor zu lassen. "Das Thema Agrar würde die Gespräche nur belasten", sagt AmCham-Ehrenpräsident Fred Irwin. "Deshalb wäre es gut, das beiseite zu schieben."
Bei der Angleichung technischer Standards. "Das fängt bei der Länge der Stoßstangen an und hört beim Krümmungswinkel des Rückspiegels auf", sagt BGA-Experte Nagel. "Hier gibt es seit Jahrzehnten unterschiedliche Standards, die sich nicht in wenigen Jahren angleichen lassen." Die Chemieindustrie fordert, vor allem Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz stärker aufeinander abzustimmen.
Die deutschen Exporteure warnen davor, aus dem Freihandelsabkommen eine Art Wirtschafts-Nato zulasten anderer Handelspartner zu schmieden. "Uns stört das Gerede um eine Wirtschafts-Nato", sagte der Geschäftsführer des Außenhandelsverbandes BGA, Jens Nagel. "Ein Freihandelsabkommen ist nicht dazu da, sich gegen Dritte abzuschotten nach dem Motto 'Jetzt verbünden wir uns gegen die bösen Chinesen'." In der Politik wird das zum Teil genau andersherum gesehen. "Es bleibt nur noch wenig Zeit, gemeinsam mit den USA Standards zu prägen, bevor Wachstumsmärkte wie China und Indien den Takt angeben", sagte der Geschäftsführer des CDU-Wirtschaftsrats, Thomas Raabe.
Sie können Produkte billiger einkaufen, verspricht beispielsweise der Verband der Automobilindustrie (VDA). "Das würde auch die Kosten eines Autos für den Verbraucher senken", sagt VDA-Präsident Matthias Wissmann. Auch andere Branchen können mit einer Kostensenkung rechnen. Ob sie den Vorteil an ihre Kunden weitergeben oder den eigenen Gewinn damit steigern, bleibt ihnen überlassen. Produkte können außerdem schneller erhältlich sein, wenn sie einheitlich zugelassen werden - etwa wenn die US-Aufsicht FDA ein neues Medikament freigibt, das damit automatischen die Zulassung in den EU erhält. (Reporter: René Wagner; Redigiert von Scot W. Stevenson)

Die Verträge dürfen gültige Sozialstandards nicht infrage stellen.

Foto: ullstein bild

Die USA und Europa gehören zu den Wirtschaftsräumen mit den höchsten Sozialstandards weltweit. Ein Mindestlohn gilt jenseits des Atlantiks schon viel länger als etwa in Deutschland. Allerdings sind Arbeitnehmer in Amerika stärker vom Wohlwollen ihres Arbeitgebers abhängig. Vom hierzulande üblichen Kündigungsschutz oder von einem gesetzlichen Abfindungsanspruch etwa können Beschäftigte in den USA nur träumen. Auch ein fürsorgender Sozialstaat und das deutsche Modell der Mitbestimmung mit Betriebsräten und Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsräten sind den Amerikanern fremd.

Gewerkschafter wie IG-Metall-Chef Detlef Wetzel fürchten denn auch, dass die geplante Handelsliberalisierung „zu mehr Wettbewerbsdruck auch und gerade auf Arbeits- und Sozialstandards“ führt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt davor, Staaten und Unternehmen könnten versuchen, sich über Sozialdumping Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Errungenschaften wie die Tarifautonomie, die Mitbestimmung oder das Streikrecht stünden auf dem Spiel. So könnten etwa US-Investoren den strengen deutschen Kündigungsschutz als „nicht-tarifäres Handelshemmnis“ werten – und dagegen klagen.

Das ist TTIP
USA und die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedsstaaten.
Handelsbarrieren abbauen heißt in diesem Fall Normen, Standards und Gesetze zu vereinheitlichen. Denn Zölle und Exportquoten gehören schon länger der Vergangenheit an. Politiker betonen immer wieder, es gehe nicht darum Standards zu senken, sondern beide anzuerkennen. Ein oft bemühtes Beispiel sind unterschiedliche Farben von Autoblinkern.
Durch das Verschmelzen der Märkte sollen neue Arbeitsplätze entstehen. Außerdem rechnet die EU-Kommission mit zusätzlichem Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten des Atlantiks. Wie groß dieses sein wird, ist jedoch ungewiss. Die optimistischste Schätzung liegt bei 0,48 Prozent bis 2027. Politisch erhofft sich die EU wie auch die USA, so ihre Vormachtstellung gegenüber den Schwellenländern behaupten zu können.
Begonnen haben die Verhandlungen zu TTIP im Jahr 2013. Da es um ein komplexes Abkommen geht, werden die Handelskommissare vermutlich nicht vor Ende 2016 einen Vertragsentwurf vorlegen. Unklar ist, ob dieser nur von dem EU-Parlament, oder auch von den nationalen Parlamenten bewilligt werden muss. Vermutlich entscheidet hierüber am Ende der Europäische Gerichtshof.

Die Bundesregierung betont in der Antwort auf eine Große Anfrage der Linksfraktion, sie werde sicherstellen, „dass das Abkommen das Recht, Vorschriften nach Maßgabe des für angemessen erachteten Schutzniveaus zum Schutz legitimer Allgemeinwohlinteressen zu erlassen, unberührt lässt“. Sprich: TTIP wird nicht nur Standards schützen, sondern den Vertragspartnern auch Spielraum lassen, Schutzrechte für Arbeitnehmer zu verschärfen. Zudem sollen die Arbeitnehmerrechte weiter einklagbar sein.

Aufhorchen lassen jedoch Nebensätze im EU-Verhandlungsmandat und auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Linken-Anfrage. Das Recht, eigene Sozialstandards zu setzen, wird dort unter den Vorbehalt gestellt, dass „sie mit internationalen Standards und Abkommen vereinbar sind“. Das lässt Spielraum für Interpretationen.

Auch deshalb drängen TTIP-Skeptiker vehement darauf, dass die Amerikaner sich uneingeschränkt zu den acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bekennen, die die Beseitigung von Diskriminierung im Beruf vorsehen, aber eben auch das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen und zu Kollektivverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Bislang hat Washington nicht alle Bestandteile des Abkommens ratifiziert. Genau davon werde aber vieles abhängen, warnen Europaparlamentarier. Der dortige Ausschuss für Soziales und Beschäftigung hat für TTIP ein Überwachungsinstrument zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte sowie deren Einklagbarkeit angemahnt. „Das ist ein starkes Signal für den Arbeitnehmerschutz“, betonte der SPD-Sozialexperte im Europaparlament, Joachim Schuster. Die Kommission sei gut beraten, Anregungen der Volksvertreter ernst zu nehmen.

Fazit: Interessen der Arbeitnehmer bleiben gewahrt. Laut Mandat ist es der EU verboten, in den TTIP-Verhandlungen Arbeits- oder Sozialstandards zur Disposition zu stellen.

Vergangenen August, auf dem Höhepunkt der Ebola-Krise, setzten sich Experten des IT-Konzerns IBM mit westafrikanischen Beamten zusammen. Ihr Ziel: Daten über die Seuchenverbreitung zu sammeln und auszuwerten. Die Initiative hat mit dazu beigetragen, die Epidemie in den Griff zu bekommen.

Big Data als Lebensretter: Wer in Washington mit Befürwortern freier Informationsströme spricht, bekommt dieses Beispiel immer wieder zu hören – verbunden mit einer Warnung. Nigeria bereite ein Gesetz vor, dass es verbieten würde, Daten außer Landes zu schaffen. Eine Nationalisierung des Internets würde die Reaktion auf den nächsten Ebola-Ausbruch massiv erschweren.

Und Nigeria steht mit solchen Plänen nicht allein da. Auch in der EU wird über Vorschläge diskutiert, Internetkonzernen vorzuschreiben, europäische Daten auf europäischen Servern zu speichern. Nirgendwo ist das Misstrauen gegen die USA so groß wie beim Thema Datensicherheit. Die NSA-Affäre hat ans Licht befördert, was nur Verschwörungstheoretiker für möglich gehalten haben. Keine digitalisierte Information ist vor der Datengier der US-Geheimdienste sicher. Das Internet scheint die Menschheit nicht vernetzt, sondern verwanzt zu haben.

Es ist daher verständlich, dass TTIP-Gegner die Angst vor einem Ende der Privatsphäre aufgreifen. Allerdings rennen sie damit bei der EU offene Türen ein. Der Innenausschuss des Europaparlaments hat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass TTIP keine Regelungen zum Datenschutz enthalten darf. Datenschutz sei auf keinen Fall als Handelshemmnis zu betrachten und müsse deshalb aus jeglicher Regulierungskooperation herausgehalten werden. „Das Handelsabkommen TTIP darf das europäische Datenschutzrecht nicht aushöhlen. Deshalb muss es dafür eine wasserdichte Ausnahme vom Freihandel geben“, sagt der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses. Die Volksvertreter setzen vielmehr auf ein Rahmenabkommen zum Datenschutz zwischen der EU und den USA, das TTIP vorangehen sollte.

Die Gespräche laufen seit Jahren, kommen aber nicht recht voran.

Die Amerikaner hingegen wollen TTIP nutzen, um die Einheit des Internets zu bewahren. „Ziel ist es, Regionalisierung zu verhindern“, sagt Edward Gerwin, Handelsexperte vom Progressive Policy Institute in Washington. Zudem strebt die US-Regierung ein Regelwerk für den internationalen Datenaustausch an. Denn die Zukunft des Freihandels hat schon begonnen. Ein Beispiel aus New York: Vor ein paar Monaten hat der Künstler Kade Chan High Heels entworfen, die nicht im Schuhkarton, sondern als Datenpaket versendet werden – und am 3D-Drucker ausgedruckt werden können. Man braucht nicht viel Fantasie, sich vorzustellen, dass Glasfaserkabel Schifffahrtswege als Schlagadern der Weltwirtschaft bald ersetzen. Regeln für diese schöne neue Datenwelt zu erlassen ist auch im europäischen Interesse. Gerade die deutsche Wirtschaft knüpft große Hoffnungen ans „Internet der Dinge“, die Vernetzung und datengestützte Steuerung von Industrieanlagen.

Fazit: Es gibt berechtigte Sorgen beim Thema Datensicherheit. Die NSA-Affäre hat die Glaubwürdigkeit der US-Regierung zerstört. Doch es gibt gute Gründe, ein transatlantisches Regelwerk für Big Data zu schaffen. Das „Internet der Dinge“ ist die Zukunft der Industrie. Gerade die deutsche Wirtschaft knüpft große Hoffnungen daran.

Es gab Zeiten, da fackelten Wirtschaftsmächte nicht lange, wenn sie ihre Interessen im Ausland verletzt sahen: Sie schickten die Marine. „Kanonenboot-Diplomatie“ nannte sich das. Heute ermöglichen Schiedsgerichte eine zivile Form der Konfliktbewältigung. Glaubt man den TTIP-Kritikern, sind Schiedsgerichte, im Fachjargon kurz ISDS genannt, gefährlicher als jedes Kriegsschiff: Eine Paralleljustiz bedrohe die Demokratie. Vor allem Linke, Sozialdemokraten und Grüne im EU-Parlament fordern ein Handelsabkommen ohne entsprechende Regeln. Das hat Gewicht. Denn die Volksvertreter müssen dem Abkommen zustimmen.

Dabei ist die Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten kein Novum. Ende 2014 gab es laut der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (Unctad) 3 268 entsprechende Abkommen. Allein die EU-Staaten haben über 1 200 solcher bilateralen Verträge geschlossen. Laut Unctad wurden im vergangenen Jahr 42 Streitfälle beigelegt, die Zahl der abgeschlossenen Fälle stieg damit auf 356. Dass hierbei in erster Linie Konzerne Staaten über den Tisch ziehen, wie Kritiker polemisieren, stimmt nicht. In mehr als einem Drittel der Fälle waren die beklagten Staaten siegreich. 25 Prozent der Fälle gingen zugunsten der Investoren aus. Am Ende der übrigen Klagen stand ein Kompromiss.

Auch in den USA gibt es eine Debatte über ISDS. Elizabeth Warren, Galionsfigur der linken Demokraten, warnt vor einem Machttransfer an Großkonzerne und „betrügerische Pseudogerichte“. Die Obama-Administration, die die Unterstützung des linken Parteiflügels nicht verlieren will, stellt sich der Debatte. In einem Blogeintrag räumt Jeffrey Zients, Direktor des Nationalen Wirtschaftsrats im Weißen Haus, ein, gewisse Investitionsabkommen seien „schlecht geschrieben“. Die Regierung sehe die „Notwendigkeit für neue, höhere Standards, verstärkte Schutzvorrichtungen und verbessere Transparenzvorschriften“, um den Missbrauch von Schiedsgerichten zu verhindern.

Das zu erreichen, sei Ziel der TTIP-Verhandlungen.

Das entspricht der Linie von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, die im Parlament entsprechende Pläne skizziert hat. „Wir brauchen eine moderne Form der Streitbeilegung, die Rechtssicherheit schafft, dabei aber negative Begleitumstände ausschließt“, betont die Schwedin. Sie will in TTIP unter anderem Berufungsmöglichkeiten und das staatliche Recht auf Regulierung verankern. Derzeit liegen die Gespräche mit Washington über Investitionsschutz auf Eis. Spätestens nach der Sommerpause sollen sie weiterlaufen.

Das Ziel ist klar: Investitionen ähneln einem scheuen Reh – nur wo sie sich sicher fühlen, lassen sie sich nieder. Deshalb soll TTIP Unternehmen möglichst viel Planungssicherheit bringen. Neben modernisierten Vereinbarungen zum Investitionsschutz setzen Brüssel und Washington dazu auch auf mehr Absprache bei künftiger Regulierung. Mindestens einmal jährlich will man einander über geplante Gesetzesvorgaben informieren und die Meinungen des Partners einholen. Das höhle demokratische Gesetzgebungsprozesse zugunsten international tätiger Konzerne aus, warnen Kritiker. Tatsächlich geht es darum, immer neue Handelshürden zu vermeiden.

Fazit: Extrarechte für Konzerne gefährden nicht das Gemeinwohl. Das Abkommen könnte die Praxis der Schiedsgerichte sogar transparenter machen.

Die Europäer geben nicht aus. Alle paar Monate schickt die EU-Kommission ihre Emissäre nach Washington, um die Amerikaner für ihre Idee zu erwärmen, auch Absprachen zur Finanzregulierung in das TTIP-Portfolio aufzunehmen. Doch die US-Regierung blockt ab. Über Finanzregulierung kann im TTIP-Rahmen nicht verhandelt werden, zuständig wären Behörden, die in die Gespräche nicht involviert seien, etwa die Einlagensicherung FDIC und die Börsenaufsicht SEC. Ohnehin, es gebe schon ein geeignetes Forum, um über Kapital- und Aufsichtsstandards zu sprechen, dies sei die Staatengruppe G20.

Der Vorwurf der Freihandelskritiker, TTIP würde die nach der Finanzkrise verschärften Auflagen im Bankensektor aufweichen, geht also ins Leere. Der darin mitschwindende Verdacht, die US-Regierung agiere als verlängerter Arm der Wall Street, ist falsch. Es ist eher andersrum: Die Amerikaner trauen den Europäern in Finanzangelegenheiten nicht über den Weg, Europa wird mitunter als einzige Schrottpapierdeponie gesehen. Dies, und nicht das vorgetragene Zuständigkeitsproblem, ist der der eigentliche Grund, warum sich die Amerikaner gegen eine Harmonisierung sträuben. Sie halten die eurokriseninfizierten Europäer für verhandlungsuntauglich.

Die USA haben den Bankensektor reformiert und sicherer gemacht. Die große Finanzreform ist in eine der wichtigsten Errungenschaften der Regierung von Präsident Barack Obama. Allerdings ist das Gesetzespaket enorm komplex, auch fünf Jahre nach Verabschiedung des „Dodd-Frank-Acts“ sind bestimmte Regeln noch nicht umgesetzt. „Solange das der Fall ist, man sich nicht von außen reinreden lassen“, sagt Kara Sutton von der Bertelsmann Stiftung in Washington.

Für die amerikanischen Finanzaufseher ist es undenkbar, sich auf die Arbeit ihrer europäischen Kollegen zu verlassen. Der Trend geht in die entgegengesetzte Richtung: Die Niederlassungen ausländischer Banken werden künftig so behandelt, als seien sie US-Geldhäuser. Sie müssen ihre Aktivitäten unter einem Konzerndach bündeln und so mit Kapital und Liquidität ausstatten, als gäbe es keine Unterstützung von dem Mutterkonzern in Übersee. Davon ist unter anderem die Deutsche Bank betroffen. Der internationale Großbankenverband IIF in Washington, in dem die amerikanische Finanzbranche großes Gewicht hat, ist gegen diese nationale Abgrenzung des Bankenmarktes, auch, weil er entsprechende Gegenmaßnahmen in Europa befürchtet, von denen aber bisher noch nichts zu bemerken ist. US-Bankenkritiker registrieren mit großem Misstrauen, dass sich die Wall Street hinter die Forderungen der Europäer, künftig Absprachen über neue Regulierungsbeschlüsse zu halten. Sie fürchten, dass der Finanzlobby so die Gelegenheit eröffnet wird, Einfluss auf die Aufsichtsbehörden zu nehmen. Für die Obama-Regierung, die sich gern damit brüstet, die Banken gebändigt zu haben, ist die Unnachgiebigkeit bei der Finanzregulierung eine Frage der Glaubwürdigkeit.

Fazit: Die Angst vor einer Aufweichung der Finanzaufsicht ist unbegründet. Die Amerikaner blocken das europäische Bestreben, Fragen zur Regulierung des Finanzmarkts in die TTIP-Gespräche aufzunehmen. Der Verdacht, Washington agiere als verlängerter Arm der Wall Street, ist in diesem Fall völlig falsch. Die Bankenlobby steht hinter den Forderungen der Europäer.

Ohne Steuergelder hätten Deutschlands Kinofans weniger zu lachen. Denn dann hätte es wohl weder den Kassenschlager „Der Schuh des Manitu“ gegeben noch „7 Zwerge, Männer allein im Wald“ – kein Wunder also, dass die Branche alarmiert ist, wenn ein Standbein ihrer Finanzierung infrage gestellt wird, und sie davor warnt, dass das Freihandelsabkommen mit den USA das Ende der öffentlichen Förderung sein könnte.

Dabei ist das Mandat, auf dessen Grundlage die EU-Kommission mit Washington verhandelt, unmissverständlich: „Das Abkommen darf keine Bestimmungen enthalten, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Union oder ihren Mitgliedstaaten – insbesondere im kulturellen Bereich – beeinträchtigen würden.“ Firmen der amerikanischen Unterhaltungs- und Kulturindustrie sollen also durchaus von einem leichteren Zugang zum europäischen Markt profitieren, gleichwohl aber der kulturellen Vielfalt keinen Dolchstoß versetzen. Allein, Kritikern fehlt das Vertrauen. Sie fürchten den Ausverkauf der europäischen Kultur. So warnt Christian Höppner als Präsident des Deutschen Kulturrats: „Das Prinzip, dass die Kulturfinanzierung eine öffentliche Aufgabe, in öffentlicher Verantwortung und damit in überwiegend öffentlicher Finanzierung ist, ist gefährdet.“ Mit TTIP könnten die Vertreter der Marktliberalisierung eine Wettbewerbsverzerrung reklamieren. Darf es also künftig keine Subventionen für Theater mehr geben? Werden Bücher teurer, weil die Buchpreisbindung fällt? Droht der öffentlichen Förderung im Kino- und TV-Geschäft das Aus? Oder gar dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Aus der Kommission kommt ein klares Nein. Das Verhandlungsmandat garantiere den Mitgliedstaaten, ihre Politiken und Maßnahmen im kulturellen Sektor weiterzuführen. Unter Verweis auf den „Sonderstatus dieses Sektors“ bleiben Maßnahmen zur Unterstützung des kulturellen Sektors demnach ausdrücklich möglich. Das Mandat betont also nicht nur die Erhaltung des kulturellen Sektors, es stellt auch seine Fortentwicklung sicher.

Überdies sind audiovisuelle Dienste vor allem auf Druck der Franzosen von Beginn an teilweise aus den Verhandlungen ausgeklammert. Skeptikern geht das aber nicht weit genug. Das Verständnis audiovisueller Dienste sei zu eng gefasst und schließe neue digitale Angebote nicht ein. Weil diese als Teil der Kommunikationswirtschaft gesehen würden, könnten sie sehr wohl Gegenstand von Verhandlungen werden. „Wir brauchen eine Generalschutzklausel für audiovisuelle Medien, deren Förderung und Regulierung auch in Zukunft möglich sein soll, die sich aber technologieneutral darstellen muss“, fordert deshalb Helga Trüpel (Grüne), TTIP-Berichterstatterin für den Kultur- und Bildungsausschuss im Europaparlament. Es müsse Spielräume für künftige Regulierung geben: „Audiovisuelle Dienste sollen als Kulturgut und nicht nur als Wirtschaftsgut betrachtet werden. Subventionen für kulturelle Dienstleistungen dürfen nicht der Liberalisierungslogik zum Opfer fallen.“

Fazit: Die kulturelle Verödung Europas steht nicht an. Um entsprechenden Ängsten entgegenzuwirken, sollte die „Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ der Unesco in die Präambel von TTIP aufgenommen werden. Das Papier, das die USA noch nicht ratifiziert haben, schafft eine völkerrechtlich bindende Basis für das Recht aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik.

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