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FachkräfteeinwanderungsgesetzWie die Regierung um Arbeiter aus dem Ausland wirbt

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen mehr Bewerber aus dem Ausland nach Deutschland gelockt werden. Doch die neuen Vorschriften reichen kaum, meinen Experten.Heike Anger 17.02.2020 - 15:16 Uhr

Ein Mann aus Somalia, der zuvor als Schweißer ausgebildet wurde, arbeitet in einer Firma an einem Stahlsegment.

Foto: dpa

Berlin. Per Mail, Chat oder Telefon können Fachkräfte aus dem Ausland künftig ihre Arbeitssuche in Deutschland vorantreiben – bei der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Gute Fachkräfte seien ein Gewinn für den Arbeitsmarkt, erklärte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CUD) an diesem Montag bei der Eröffnung der neuen Anlaufstelle in Bonn.

„Aber natürlich müssen wir überprüfen, ob die Qualifikationen der Bewerber auch unseren Anforderungen entsprechen“, so Karliczek. Und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) versicherte: „Wir brauchen die Menschen von außerhalb. Wir können nicht einfach nur auf sie warten, sondern wir müssen auch um sie werben.“ 

Anlass für die zentrale Beratung ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Die neuen Vorschriften regeln den Arbeitsmarktzugang für qualifizierte Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU. Die Bundesregierung will damit „eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung“ erreichen.

Trotz sich abschwächender Konjunktur fehlen nicht nur Ingenieure oder Ärzte und damit Hochschulabsolventen, sondern auch Fachkräfte mit Berufsausbildungen wie Handwerker oder Pflegekräfte. Unternehmen suchen händeringend Personal. 

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen Ausländer künftig in Deutschland arbeiten können, wenn sie einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorzeigen können. Dabei wird die Zuwanderung nicht mehr auf Berufsgattungen mit ausgewiesenem Engpass an Arbeitskräften beschränkt. Auch die „Vorrangprüfung“ entfällt, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger den Job übernehmen können. 

Wer qualifiziert ist und die deutsche Spracht gut beherrscht, kann zur Arbeitssuche auch für sechs Monate einreisen. Das durften bisher nur Akademiker. „Bislang ist die Zahl der Personen, die ein Anerkennungsverfahren aus dem Ausland in Deutschland betrieben haben, mit 4 000 bis 5 000 Fällen pro Jahr recht gering“, berichtet Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. „Vor allem wenn man berücksichtigt, dass aufgrund der sinkenden Einwanderung aus der EU jährlich mehr als 100.000 Fachkräfte aus Drittstaaten gewonnen werden müssen.“

Zwar sei es zu begrüßen, dass nun eine zentrale Anlaufstelle geschaffen worden sei. „Es wird sich aber erst in der Praxis beweisen müssen, ob die Verfahren dadurch wirklich beschleunigt werden“, sagte der Migrationsforscher. 

Anerkennung von Abschlüssen bleibt Hürde

Dass nach wie vor überhaupt berufliche Abschlüsse und Hochschulabschlüsse hierzulande anerkannt werden müssten, bleibe „die größte Hürde“ für die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte, kritisierte Brücker. Durch die unterschiedlichen Bildungssysteme seien Abschlüsse oft schlicht nicht vergleichbar. „Dadurch kommen viele Fachkräfte für die Einwanderung nach Deutschland nicht in Frage“, erklärte der IAB-Experte. Einen deutlichen Anstieg der Zuwanderung erwartet er darum nicht. 

„Es ist schwer abzuschätzen, wie das Gesetz wirkt“, meint auch Bettina Offer, die als Rechtsanwältin auf die Beratung von zuwanderungswilligen Fachkräften und suchenden Unternehmen spezialisiert ist. Zwar mache die nun eröffnete Servicestelle den Behördendschungel der bundesweit rund 1500 Anerkennungsstellen für die verschiedenen Berufe übersichtlicher.

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Allerdings hätten sich die meisten Bundesländer gegen zentrale Ausländerbehörden entschieden. „Vielerorts sind die Kommunen mit den Erwerbsmigranten völlig überfordert“, berichtet Offer. So entstünden bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln häufig lange Wartezeiten und auch Fehler.

Die Unternehmen könnten Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichen. Auf schriftliche Anfragen werde mancherorts nur mit wochenlanger Verzögerung reagiert. „Arbeitgeber werden also auch künftig das Erwerbsmigrationsrecht als bürokratisch und schlecht erleben“, fürchtet die Juristin. Die Fachkräfte gingen bei einer Ablehnung im Zweifel zur Konkurrenz in ein anderes Zuwanderungsland. 

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