Finanzaufsicht: Finanzministerium prüft lückenlose Überwachung von Finanzgeschäften der Bafin-Mitarbeiter
Mitarbeiter der Finanzaufsicht stehen in der Kritik.
Foto: BloombergFrankfurt. Die Bundesregierung will die Finanzaufsicht Bafin als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal deutlich umfassender regulieren. Ein Gesetz, das für Bafin-Beschäftigte ein weitgehendes Verbot privater Wertpapiergeschäfte vorsieht, ist bereits auf dem Weg.
Nun denkt das Bundesfinanzministerium darüber nach, das Handelsverbot um ein automatisches Meldewesen bei den Depotbanken zu ergänzen, wie es auch bei den Banken üblich ist. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.
Der Bilanzbetrug und die Pleite des einstigen Dax-Konzerns Wirecard haben Deutschland erschüttert – und auch die Tatsache, dass Bafin-Mitarbeiter in der Vergangenheit mit Wirecard-Aktien handelten und dies erst verspätet meldeten. Damit soll nun Schluss sein, was auch die Opposition begrüßt: „Die Überlegung, nun auch auf die direkte Meldung von Depotbanken zu setzen, ist das Eingeständnis, dass es bei der Meldung durch die Mitarbeiter selbst ernsthafte Probleme gegeben hat“, erklärte Lisa Paus, finanzpolitische Sprecherin der Grünen.
Im Bundestag tagte am Donnerstag erneut der Untersuchungsausschuss, wo Ex-Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg auftrat. Er verteidigte seine Rolle als externer Berater von Wirecard. „Hätten wir gewusst, dass das Geschäftsmodell offenbar auf Betrug basiert, hätten wir dieses Dax-Unternehmen niemals beraten“, sagte er. „Wirecard hat uns alle getäuscht.“
Für die Bafin-Mitarbeiter sollen die Konsequenzen aus dem Skandal wegen fragwürdiger Anlagegeschäfte in ihren Reihen drastisch ausfallen. So soll das Handelsverbot laut Finanzministerium „durch ein Meldewesen für private Geschäfte in Finanzinstrumenten“ ergänzt werden. „Im Zuge dessen wird geprüft, ob ein Zweitschriftenverfahren in Zukunft einen Mehrwert bieten würde“, heißt es im Schreiben des Ministeriums an FDP-Mann Schäffler.
Ein solches Zweitschriftenverfahren, wie es bei den Finanzinstituten üblich ist, sorgt dafür, dass die Bank, bei der ein Bankmitarbeiter sein Depot führt, seine Wertpapiergeschäfte automatisch an das Geldhaus schickt, für das er arbeitet. Dieses Verfahren soll verhindern, dass ein Mitarbeiter illegal Insiderwissen nutzt, von dem er bei seiner Arbeit erfährt.
FDP-Politiker Schäffler hält das für sinnvoll. „Das Zweitschriftenverfahren muss kommen, damit relevante Abteilungen und Mitarbeiter nicht mehr in den Verdacht kommen, mit Aktien von beaufsichtigten Unternehmen zu handeln“, sagte der Finanzexperte der Liberalen dem Handelsblatt. „Es braucht hier eine wirksame Verschärfung.“
Personalrat unzufrieden
Auch für die eigenen Mitarbeiter denkt das Ministerium über zusätzliche Vorschriften für Finanzgeschäfte nach. Im Hause würden „aktuell ergänzende Insider-Compliance-Regelungen und -Maßnahmen erarbeitet“, heißt es. Die Vorschriften sollen sich zwar an den geplanten Maßnahmen für private Finanzgeschäfte von Bafin-Mitarbeitern orientieren. Dabei will das Ministerium aber die Verhältnismäßigkeit beachten und nach den Zuständigkeitsbereichen der Leute differenzieren.
Damit dürften die Vorgaben im Ministerium weniger streng ausfallen als für die Bafin-Mitarbeiter. Das Ministerium argumentiert, „dass die Bafin grundsätzlich eine größere Nähe zum Finanzmarkt aufweist und das BMF kein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist“.
Diese Begründung dürfte so einigen Bafin-Mitarbeitern sauer aufstoßen. Mit ähnlichen Argumenten hat der Personalrat Anfang November in einer Stellungnahme die geplanten Regelungen im Entwurf des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes kritisiert, die private Aktiengeschäfte von allen Bafin-Beschäftigten so gut wie vollständig unterbinden würden.
Das hält der Personalrat der Bafin für zu pauschal und nicht verhältnismäßig. Nicht jeder Bafin-Mitarbeiter arbeite in Abteilungen, in denen er an Insiderwissen über bestimmte Aktien kommen könne. Er plädiert daher für differenziertere Vorschriften, zumindest für Aktien von Firmen, die nicht direkt von der Bafin beaufsichtigt werden.
Denn die geplanten Neuerungen sind strenger als die Vorschriften, die für die Bundesbank oder die Europäische Zentralbank (EZB) gelten. Dort ist den Beschäftigten nur der Handel mit Finanzfirmen untersagt, weil sie solche Unternehmen beaufsichtigen und als Notenbanken über Wissen verfügen, das für deren Geschäftsaussichten relevant ist.
Der Bundesfinanzminister steht nach der Wirecard-Insolvenz unter Handlungsdruck.
Foto: dpaDa zur Bafin aber auch die Wertpapieraufsicht gehört, geht der Aktienbann für die Bonner Behörde weiter. Er gilt unter anderem für alle im Handelssystem Xetra gehandelten Papiere, was praktisch auf alle deutschen Aktien etwa aus dem Dax, MDax oder SDax zutrifft sowie auf viele europäische Titel wie Airbus und Dialog Semiconductor.
Auch im Vergleich zum Ausland sind die geplanten Neuerungen für die Bafin besonders streng. Das zeigt etwa ein Blick auf die britische Finanzaufsicht FCA: Sie verbietet es ihren Mitarbeitern nicht grundsätzlich, mit Aktien zu handeln. Aber jeder Mitarbeiter muss vor einer Transaktion die Erlaubnis seiner Vorgesetzten einholen.
Geben die grünes Licht, muss er oder sie binnen zwei Tagen handeln, sonst verfällt die Erlaubnis. Wenn es um Firmen geht, die von der FCA reguliert werden, wird gewöhnlich keine Erlaubnis gewährt. Das sind alle Unternehmen im Finanzsektor.
Die privaten Geschäfte der Bafin stehen unter anderem auch deshalb in der Kritik, weil die Behörde mit Blick auf Wirecard zum Teil wichtige, potenziell kursrelevante Entscheidungen getroffen hatte, etwa als sie ein Leerverkaufsverbot verhängte und Vorwürfe der Marktmanipulation prüfte. Außerdem war die Behörde für die Aufsicht über die Wirecard Bank zuständig.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD, räumte ein, dass die Politik nun etwas reguliere, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte: „Da verlangen wir von den Wirtschaftsprüfern die Trennung von Beratung und Prüfung. Und Beamte der Bafin handeln mit Papieren von Unternehmen, die sie selbst beaufsichtigen.
Es ist zu bedauern, dass hier offensichtlich strengere Regeln und strengere Überwachung notwendig sind.“ Das Zweitschriftenverfahren bedeute am Ende „mehr Bürokratie für alle, weil manchen Leuten jeglicher Maßstab, jegliches Berufsethos verloren gegangen ist“.
Seit Wochen bemüht sich nun der Untersuchungsausschuss, die Verfehlungen der Wirecard-Führung, der Aufseher und Regulierer sowie der Wirtschaftsprüfer aufzuarbeiten. Außerdem steht die Frage im Raum, ob die Bundesregierung von Lobbyisten falsch über den Zustand des Zahlungsdienstleisters informiert wurde.
Einer dieser externen Berater war Ex-Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Er betonte bei seinem Auftritt im Ausschuss am Donnerstag allerdings, er sehe sich selbst als Opfer in dem milliardenschweren Finanzskandal. Seine Beratungsfirma Spitzberg Partners sei weder eine Staatsanwaltschaft noch ein Wirtschaftsprüfer, sagte der 49-Jährige.
„Leider haben wir von den offensichtlich höchstkriminellen und illegalen Handlungen genauso spät erfahren wie zahllose andere Geschäftspartner und Anleger auch.“ Das bayerische Unternehmen habe über zehn Jahre uneingeschränkte Testate der Wirtschaftsprüfer bekommen. Seine eigene Firma habe nur ein begrenztes Wissen gehabt, erklärte Guttenberg, der auch Bundesverteidigungsminister war und nach einer Plagiatsaffäre zu seiner Dissertation 2011 seine politischen Ämter niederlegte. Inzwischen lebt er mit seiner Familie in den USA.
Guttenberg und Spitzberg Partners unterstützten den Markteintritt des Fintechs in den USA und Kanada, vermittelten Partnerschaften in der Industrie. Und als Wirecard die Fühler nach China ausstrecken wollte, wies Guttenberg im September 2019 Kanzlerin Angela Merkel auf das Unternehmen hin und bat diese, die Pläne wohlwollend zu unterstützen. Woraufhin sich Merkel bei einer China-Reise im September 2019 tatsächlich für Wirecard einsetzte.
Im Juni 2020 rutschte Wirecard nach Bekanntwerden milliardenschwerer Luftbuchungen dann in die Pleite. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Bilanzfälschung, Betrug, Marktmanipulation und Geldwäsche. Es ist einer der größten Finanzskandale der Nachkriegszeit.