Covidpass: Pläne der Kommission: EU-Impfzertifikat soll nur neun Monate gültig sein
650 Millionen Zertifikate wurden mittlerweile ausgestellt.
Foto: imago images/photothekBrüssel. Reisen, ohne sich Gedanken über Einreiseregelungen, Grenzkontrollen und notwendige Dokumente machen zu müssen: Das ist eigentlich die Idee von Schengen. Doch das Coronavirus hat die Grenzen des 25 Jahre alten Abkommens gezeigt: Reisen innerhalb des Staatenverbundes sind wegen der Pandemie wieder komplizierter geworden.
Die Einführung des europaweiten Covid-Impfzertifikats sollte die Personenfreizügigkeit – einer der Grundpfeiler des europäischen Binnenmarkts – wieder vereinfachen. 650 Millionen Zertifikate haben die nationalen Behörden mittlerweile ausgestellt.
Zuletzt hatte die EU-Kommission konkrete Reiseempfehlungen im Juni vorgelegt. Nun, da die Mehrheit der Europäer geimpft ist, will sie die Regeln erneut anpassen. Dafür hat sie Vorschläge erarbeitet, über die die Staaten nun entscheiden.
Damit will die Brüsseler Behörde dafür sorgen, dass Reisen innerhalb der EU so leicht wie möglich werden – ohne dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet. „Die Reiseregelungen müssen die aktuelle schwierige Lage berücksichtigen“, betonte der für den EU-Binnenmarkt zuständige Kommissar Didier Reynders bei der Vorstellung der neuen Empfehlungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Vorschlägen der Brüsseler Behörde im Überblick.
Was sind die neuen Reiseregeln?
Wer einen gültigen Covidpass hat – also entweder geimpft, genesen oder getestet ist –, soll prinzipiell von einem EU-Land in das andere reisen dürfen, ohne in Quarantäne gehen oder einen weiteren Test vorweisen zu müssen. Es gibt aber Ausnahmen für Ungeimpfte.
Welcher Unterschied wird zwischen geimpften und ungeimpften Reisenden gemacht?
Sofern Ungeimpfte einen negativen Test vorweisen können, der im europäischen Covidpass hinterlegt ist, gelten für sie die gleichen Regelungen wie für Geimpfte. Je nach Herkunftsregion ist es aber möglich, dass Ungeimpfte zu einem weiteren Test und/oder zur Quarantäne verpflichtet werden – und zwar wenn sie aus einer „dunkelroten“ Region kommen, also aus einem Gebiet mit hohen Infektionszahlen und niedriger Impfquote.
Die EU-Kommission plädiert dafür, dass die Mitgliedstaaten kein Impfzertifikat vor Ablauf der neun Monate zurückweisen.
Foto: action pressDarf man auch ohne gültiges Zertifikat innerhalb der Union reisen?
Ja, jeder Europäer soll sich weiterhin frei in der EU bewegen dürfen. Allerdings kann es dann Test- und Quarantäneverpflichtungen geben. Wer allerdings aus einer als „grün“ eingestuften Region kommt – also mit einer niedrigen Infektionsrate und einer hohen Impfquote –, muss kein gültiges Zertifikat vorweisen, um Testungen und Quarantäne zu umgehen.
Was ist mit Kindern?
Für Kinder unter zwölf Jahren gelten keine Einreisebeschränkungen, sie benötigen also kein Zertifikat. Es sei denn, sie reisen aus einem „dunkelroten“ Gebiet an und sind älter als sechs Jahre. Dann müssen sie ebenfalls einen 3G-Nachweis vorlegen.
Und wie sieht es mit Grenzpendlern aus?
Auch diese sind von den Beschränkungen ausgenommen – ebenso wie „essenzielle Arbeitskräfte“, dazu gehören zum Beispiel medizinisches Personal und Wissenschaftler.
Ist das Zertifikat zukünftig auch ohne Boosterimpfung gültig?
Die EU-Kommission will die Information über eine Auffrischungsimpfung in den Covidpass aufnehmen. Ohne eine Boosterimpfung ist das Impfzertifikat künftig nur noch neun Monate gültig. Die Menschen sollen sich sechs Monate nach der Zweitimpfung so schnell wie möglich nachimpfen lassen.
Was die Boosterimpfung betrifft, hat aber bislang jedes Land seine eigenen Regeln. Wie wird das berücksichtigt?
Die EU-Kommission plädiert dafür, dass die Mitgliedstaaten kein Impfzertifikat vor Ablauf der neun Monate zurückweisen. Zugleich bemüht sie sich, dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten genügend Impfstoff haben, um möglichst schnell flächendeckend Boosterimpfungen durchführen zu können.
Ab wann sind die neuen Regeln gültig?
Bislang handelt es sich lediglich um eine Empfehlung der Kommission, die die Mitgliedstaaten noch annehmen müssen. Passiert das, gelten die neuen Regelungen ab dem 10. Januar 2022.