Energiepauschale erklärt: Wer bekommt die Energiepreispauschale?
Finden Sie hier alle Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale.
Foto: IMAGO/aal.photoStrom, Gas, Lebensmittel – die Preise in Deutschland steigen. Um Verbraucher zu entlasten, hat die Bundesregierung ein Entlastungpaket beschlossen. Neben Neun-Euro-Ticket und Heizkostenzuschuss gibt es eine weitere prominente Maßnahme: die Energiepreispauschale, kurz EPP. Im September werden viele Arbeitnehmer sie in Form eines 300-Euro-Betrags brutto auf der Gehaltsabrechnung entdecken. Alle Fragen und Antworten zu der Einmalzahlung im Überblick.
Wann wird die Energiepreispauschale ausgezahlt?
Arbeitgeber sollen die EPP in der Regel im September 2022 an ihre Arbeitnehmer auszahlen, so schreibt es das Bundesministerium der Finanzen. Der Termin ist aber nicht fix: So kann das Geld unter anderem im Oktober ausgezahlt werden, wenn ein Arbeitgeber einen Lohn beispielsweise vorschüssig auszahlt. Das Ministerium lässt Spielraum für allerlei Verschiebungen. Arbeitgeber sind allerdings dazu angehalten, die Einmalzahlung noch 2022 zu überweisen.
Wie hoch ist die Energiepreispauschale?
Die EPP ist eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro brutto. Der Betrag, der einen Arbeitnehmer erreicht, wird in vielen Fällen geringer sein: Die 300 Euro sind steuerpflichtig.
Wer bekommt die Energiepreispauschale?
Grundsätzlich sollen alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer von der Zahlung profitieren. Konkreter richtet sich die 300-Euro-Zahlung an Erwerbstätige, die in den Steuerklassen eins bis fünf einsortiert sind. Eine Liste des Bundesfinanzministeriums nennt folgende Personengruppen:
- Arbeiter,
- Angestellte,
- Auszubildende,
- Beamte,
- Soldaten,
- Minijobber,
- Personen in Elternzeit,
- bezahlte Praktikanten
- und Personen im Freiwilligendienst sowie Grenzgänger – deutsche Erwerbstätige, die zur Arbeit in ein Nachbarland fahren.
Auch Menschen mit Behinderungen, die in einer speziellen Werkstatt tätig sind, erhalten die Pauschale. In gemeinsam geführten Haushalten bekommen alle erwerbstätigen Personen das Geld. Eine vollständige Liste finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen.
Wie beantrage ich die Energiepreispauschale?
Gar nicht. Wer sich in einem Anstellungsverhältnis befindet, bekommt die Energiepreispauschale mit der Lohn- oder Gehaltabrechnung auf sein Konto überwiesen. Wer selbstständig oder freiberuflich arbeitet, setzt die Pauschale bei der kommenden Steuererklärung ab.
Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?
Ja, die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Die meisten Empfänger werden demnach nicht die vollen 300 Euro erhalten. Die genauen Abzüge berechnen sich individuell. Netto bleiben vielen Beziehern der EPP zwischen 300 und 158 Euro, das hat der Bund der Steuerzahler errechnet.
Wer unter der Einkommensgrenze von 10.347 Euro jährlich verdient, bewegt sich allerdings innerhalb der Freibetragsgrenze. Dann muss die Energiepreispauschale nicht versteuert werden.
Was bedeutet die Energiepreispauschale für Arbeitgeber?
Arbeitgeber sollen die Energiepreispauschale mit der ersten Lohnzahlung nach dem 31. August auszahlen.
Um die EPP zu finanzieren, sind Arbeitgeber angewiesen, die Pauschalen vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer zu entnehmen. Bei der Lohnsteuer-Anmeldung sollen Arbeitgeber diese Pauschalen dann gesondert absetzen.
Übersteigt die Energiepreispauschale den abzuführenden Lohnsteuerbetrag, ersetzt das Finanzamt dem Arbeitgeber den übersteigenden Betrag.
Einige Arbeitgeber können Gebrauch von einer Ausnahmeregelung machen: Wer für alle Mitarbeiter weniger als 5.000 Euro Lohnsteuer jährlich überweist und die Steuer nur alle drei Monate abführt, kann die Auszahlung in den Oktober verschieben. Dann erfolgt der Abzug in der bis Oktober 2022 fälligen Lohnsteueranmeldung für das dritte Quartal.
Bekommen Werkstudenten die Energiepreispauschale?
Studierende, die einen Teil- oder Vollzeitjob neben dem Studium ausüben, sind steuerpflichtig und damit anspruchsberechtigt. Das beinhaltet Werkstudenten und Studenten im bezahlten Praktikum.
Ein 450-Euro-Job reicht bei Studenten nicht automatisch für einen Anspruch auf die 300-Euro-Auszahlung. Sie müssen selbst aktiv werden und ihrem Arbeitgeber erst schriftlich bestätigen, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt. Außerdem macht das Finanzministerium eine Ausnahme für Studenten, die aufgrund von Beeinträchtigungen vorübergehend oder dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Bafög-Empfänger sind von der Energiepreispauschale ausgeschlossen. Sie haben allerdings einen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss, der so wie die EPP Teil des Entlastungspakets ist.
Bekommen Rentner die Energiepreispauschale?
Rentner sind grundsätzlich von der Energiepreispauschale ausgeschlossen. Das sorgte für einige Kritik.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen: Wenn Senioren trotz Rente noch in einem aktiven Dienstverhältnis oder als Freiberufler oder Unternehmer tätig sind und hieraus Einkünfte beziehen. Das Finanzministerium nennt auch andere Gewerbseinkünfte, wie Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, die Rentner für einen Anspruch auf die 300-Euro-Auszahlung qualifizieren.
Bekommen Selbstständige und Freiberufler die Energiepreispauschale?
Ja. Selbstständigen und Freiberuflern wird das Geld aber nicht automatisch auf das Konto gezahlt. Sie müssen die Energiepreispauschale über die Steuererklärung abrechnen.
Bekommen Minijobber (450-Euro-Job) die Energiepreispauschale?
Ja, auch Minijobber erhalten die 300-Euro-Energiepreispauschale. Für Beschäftigte in einem Minijob gilt aber eine Besonderheit: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Erst dann erhält der Beschäftigte die Auszahlung über das Unternehmen. So soll verhindert werden, dass Personen, die sich mit einem Minijob Geld zu ihrem Hauptberuf dazuverdienen, die Energiepreispauschale mehrfach auszahlen lassen. Eine mehrfache Auszahlung der EPP an dieselbe Person ist strafbar.
Ein Muster für diese Bestätigung formuliert das Bundesfinanzministerium vor.
Warum gibt es die Energiepreispauschale?
Die Energiepreispauschale ist Teil des Entlastungspakets, das die Bundesregierung im März 2022 beschlossen hat. Mit dem Paket reagiert die Regierung auf die hohe Teuerung, unter anderem verursacht durch den russischen Angriff auf die Ukraine. Das Maßnahmenbündel soll Menschen in Deutschland finanziell entlasten. Neben dem 300-Euro-Zuschuss der Energiepreispauschale sind auch ein Heizkostenzuschuss und das Neun-Euro-Ticket Teil der Maßnahmen. .
Erstpublikation: 29.08.22, 12:13 Uhr.