Energetische Sanierung: Das müssen Eigentümer zur Sanierungspflicht von Immobilien wissen
Alte Ölheizung in einem Heizungskeller in Deutschland: Bei Eigentümerwechsel müssen die neuen Immobilienbesitzer auch an den Austausch der Heizanlage denken.
Foto: dpaBerlin. Viele Deutsche erben Häuser und Grundstücke – der Wert dessen hat sich laut Statistischem Bundesamt von 2010 bis 2021 auf 21,4 Milliarden Euro fast verdreifacht. Doch insbesondere bei in die Jahre gekommenen Häusern gibt es versteckte Kosten, die man erst auf den zweiten Blick sieht.
Denn in Deutschland gibt es die sogenannte Sanierungspflicht, die nicht nur Erben von Häusern, sondern auch andere neue Hausbesitzer betrifft. Konkret schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass alte, ineffiziente Heizungen bei einem Eigentümerwechsel ausgetauscht werden müssen, wenn das der alte Eigentümer noch nicht erledigt hat.
Wer von der Regelung betroffen ist, welche Ausnahmen es gibt und wie die Sanierungspflicht kontrolliert wird – ein Überblick.
Energetische Sanierung: Wer muss beim Kauf einer Immobilie die Heizung austauschen?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen bestimmte Effizienzanforderungen an Heizungen erfüllt werden. Grundsätzlich gilt, dass Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden, nicht mehr benutzt werden dürfen, sofern sie vor dem Stichtag 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind.
Ausgenommen davon sind nur Hauseigentümerinnen oder -eigentümer einer Immobilie mit maximal zwei Wohnungen, die diese bereits seit dem 1. Februar 2002 oder früher als selbst nutzende Eigentümer bewohnen.