Green Deal: Antwort auf IRA: Von der Leyen will Staatsgeld in Wind, Solar und Atom leiten
Die EU-Kommissionschefin will klimafreundliche Technologien fördern.
Foto: dpaBerlin, Brüssel. Um eine gefährliche Abhängigkeit von China zu vermeiden, will die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten Produktionsziele für Solarzellen, Windräder, Batterien und Wärmepumpen vorgeben. Bis 2030 soll die EU in der Lage sein, 40 Prozent ihres jährlichen Bedarfs an emissionsfreien Technologien selbst zu produzieren, schreibt die EU-Kommission in einem Entwurf für den „Green Deal Industrial Plan“. Das Dokument liegt dem Handelsblatt vor.
Behördenchefin Ursula von der Leyen hatte den Gesetzesvorschlag im Januar angekündigt, um Europas Position im globalen Wettbewerb zu stärken. Besonders ambitioniert sind die Vorgaben für Batterien und Windräder: In diesen Bereichen strebt die EU eine Selbstversorgungsquote von 85 Prozent an. Bei der Herstellung von Photovoltaik gibt sich die Kommission dagegen mit 40 Prozent zufrieden – denn die europäische Solarindustrie wurde in den vergangenen zehn Jahren von chinesischen Billiganbietern dezimiert.
China wird in dem Gesetzentwurf explizit genannt. „Die Union ist bei bestimmten Netto-Null-Technologien und ihren Komponenten in hohem Maße von konzentrierten Einfuhren abhängig“, argumentiert die Kommission und nennt als Beispiel „Photovoltaik-Technologien und ihre Komponenten“ aus China. Hier werde bislang teils der gesamte europäische Bedarf durch chinesische Importe gedeckt.
>> Lesen Sie hier: Warum auch chinesische Firmen plötzlich von US-Steuergeldern profitieren
Bei Wärmepumpen und Windrädern warnt die Kommission, dass sich Europas Position im globalen Wettbewerb verschlechtere.
Mehr Geld vom Staat
Die Sorge, beim Kampf um grüne Zukunftsbranchen ins Hintertreffen zu geraten, wird auch durch die Subventionsoffensive der US-Regierung genährt – den „Inflation Reduction Act“. Das amerikanische Gesetz ist ebenfalls darauf ausgelegt, die Abhängigkeit von China zu verringern. Es sieht attraktive Steuergutschriften vor und könnte Investitionen aus der EU absaugen, befürchten die Europäer.
Daher will auch die EU künftig großzügiger fördern. Für staatliche Beihilfen gibt es in der EU eigentlich enge Grenzen. Das neue Gesetz soll nun im Gegenteil eine Vorschrift enthalten, dass die Staaten einen Mindestbetrag investieren sollen. Dieser soll als Anteil der Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel definiert werden.
Verschiedene Mitgliedstaaten haben sich bereits gegen eine solche Lockerung des Beihilferechts ausgesprochen, weil sie eine Verzerrung des Wettbewerbs innerhalb Europas fürchten.
Zugleich dringt die Kommission darauf, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Über strategisch wichtige Energieprojekte, sogenannte Netto-Null-Resillenz-Projekte, soll künftig europaweit innerhalb von einem Jahr entschieden werden, wenn die geplante Leistung mehr als ein Gigawatt beträgt. Die Genehmigung von Projekten mit geringerer Leistung soll sogar in acht Monaten erfolgen. Die Mitgliedsstaaten sollen deshalb alle dafür nötigen Kompetenzen in einer Behörde bündeln („one stop shop“).
In Ausnahmefällen sollen reguläre Genehmigungsverfahren sogar ganz ausgesetzt werden. Dafür sollen die Mitgliedstaaten „Sandboxing“-Möglichkeiten schaffen. Innerhalb dieser Reallabore sollen neu entwickelte Nullemissions-Technologien ausprobiert werden können, ohne die normalen Vorschriften einhalten zu müssen. Stattdessen müssen die Behörden dann die einzelnen Projekte enger begleiten.
Von einem neuen Finanzierungs-Instrument ist in dem Dokument zwar die Rede, es wird damit aber noch nicht eingerichtet. Ein solcher „Souveränitätsfonds“ solle später geschaffen werden, heißt es.
Atomkraft gleichgestellt mit Wind und Sonne
Atomkraft und CO2-Abscheidung haben in dem Gesetzentwurf die gleiche Stellung wie Solarenergie, Batterien und Windkraft. All diese werden als „strategische Nullemissions-Technologien“ definiert, die durch das Gesetz schneller vorangebracht werden sollen. Außerdem stehen in der Liste Wärmepumpen, Geothermie, grüner Wasserstoff, Biomethan und Stromnetze.
In der Vergangenheit gab es um die Abgrenzung von Atomkraft und CO2-Abscheidung oft Streit. Beide Technologien sind deutlich klimafreundlicher als das bisherige Verbrennen von Kohle und Gas. Die massenhafte Abscheidung und Lagerung von CO2 ist aber noch wenig erprobt, weshalb es gerade in Deutschland lange Zeit Bedenken dagegen gab. Bei der Atomkraft ist weiterhin das Endlagerungsproblem für den radioaktiven Abfall nicht gelöst.
Einzelheiten an dem Entwurf können sich noch ändern, bevor ihn die EU-Kommission vorstellt. Dies soll am 14. März der Fall sein. Danach können das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten Änderungen vornehmen, bevor sie das Gesetz annehmen.