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EnergiepolitikDas Heizungsgesetz wird finalisiert – so geht es jetzt weiter

Der Änderungsantrag zum Heizungsgesetz liegt vor. Die Ampelfraktionen wollen das Kapitel in der kommenden Woche abschließen.Silke Kersting, Klaus Stratmann 30.06.2023 - 15:31 Uhr Artikel anhören

Neben Wärmepumpen erlaubt das Heizungsgesetz nun auch Hybrid- oder Pelletheizungen.

Foto: IMAGO/Robert Poorten

Berlin. Die Beratungen über das Heizungsgesetz gehen in die entscheidende Phase. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Änderungswünsche, auf die sich die Regierungsfraktionen verständigt hatten, in Gesetzesform gegossen. Damit steigen die Chancen, dass das Gesetz in der kommenden Woche verabschiedet werden kann, deutlich.

Vor allem die FDP hatte Nachbesserungen verlangt. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte, es werde ein praktikables Gesetz auf den Weg gebracht, das niemanden überfordere. „Mit der neuen Fassung setzen wir das um, was die Koalition politisch vereinbart hat: keine Verbote, keine Eingriffe ins Eigentum – aber dafür viele Technologien“, sagt er.

Die SPD-Fraktionsvizes Verena Hubertz und Matthias Miersch sagten: „Es ist uns gelungen, mit Änderungen einen Haken an die Vorschläge der Fachministerien zu machen.“ Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit gingen jetzt Hand in Hand.

Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Julia Verlinden und Andreas Audretsch, erklärten, nun sei der Weg „frei für das weitere Verfahren“.

Um über die konkreten Anpassungen, die das Ministerium den Regierungsfraktionen nun als Formulierungshilfe an die Hand gibt, noch einmal im Detail beraten zu können, wird der Bundestagsausschuss für Klima und Energie Anfang kommender Woche eine weitere Anhörung mit Sachverständigen durchführen, kündigten die Grünen-Politiker an. Damit sei eine umfassende Beratung der Koalitionsvorschläge gewährleistet.

Künftig auch andere Heizungen als Wärmepumpen erlaubt

Bereits Ende der nächsten Woche soll die Gesetzesnovelle vom Bundestag verabschiedet werden. Danach beginnt die parlamentarische Sommerpause.

Im Kern soll das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) regeln, dass ab 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. In den Formulierungshilfen des Ministeriums für die Ampelfraktionen nimmt insbesondere das Thema Wärmenetze und kommunale Wärmeplanung breiten Raum ein. Demnach sollen die Vorschriften zum Heizungstausch erst wirksam werden, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

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Außerdem soll es unterschiedliche Wege geben, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Neben einer Wärmepumpe dürfen auch Stromdirektheizungen, Hybridheizungen oder Heizungen eingebaut werden, die auf Biomasse wie Holz und Pellets basieren.

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte wochenlang über den richtigen Weg gestritten, die Wärmewende im Gebäudesektor voranzutreiben. Diese gilt als zentral dafür, die klimapolitischen Ziele zu erreichen und von den Importen fossiler Energie unabhängiger zu werden. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums zum Heizen von Gebäuden und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht.

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