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Fehlerhafte BeatmungsgerätePhilips einigt sich mit Teil der Kläger

Der Medizintechnikkonzern hat sich in den USA mit Klägern auf eine Vergleichszahlung für wirtschaftliche Schäden geeinigt. Fälle wegen möglicher Gesundheitsschäden werden weiterverhandelt. 07.09.2023 - 15:54 Uhr Artikel anhören

Das Medizintechnikunternehmen zahlt für den Vergleich wohl mindestens 447 Millionen Euro.

Foto: Reuters

Amsterdam. Im Rechtsstreit über fehlerhafte Beatmungsgeräte hat sich der Medizintechnikkonzern Philips mit einem Teil der Kläger in den USA auf eine Vergleichszahlung geeinigt. Die Einigung beziehe sich nur auf Kläger, die wirtschaftlichen Schaden geltend gemacht hätten, wie der Konzern am Donnerstag mitteilte. Dazu zählen Nutzer der Geräte sowie Versicherer. Davon unberührt sind Klagen, in denen es um mutmaßliche Gesundheitsschäden geht.

Bereits im ersten Quartal hatte der niederländische Konzern für die Rechtsstreitigkeiten in den USA 575 Millionen Euro zurückgelegt. Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg nun berichtete, belaufen sich die Vergleichszahlungen auf mindestens 479 Millionen Dollar (447 Millionen Euro). Wenn sich weitere Kläger anschlössen, könne die Summe steigen. Philips zufolge werden die Zahlungen frühestens im ersten Quartal kommenden Jahres fällig. Das zuständige Gericht müsse dem Vergleich noch zustimmen.

Philips hatte weltweit rund 5,5 Millionen Geräte zurückrufen müssen. In den betroffenen Geräten wurde ein Dämmschaumstoff verarbeitet, von dem sich Partikel lösten. Der darin verwendete Schaumstoff steht im Verdacht, im Laufe der Zeit giftig zu werden. Neben den Rückstellungen von 575 Millionen aus dem ersten Quartal hatte das Unternehmen rund eine Milliarde Euro für den Rückruf eingeplant.

dpa
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