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Der Fall Jakob von MetzlerNah dran an der Wirklichkeit

Vor zehn Jahren wurde der Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Eine gelungene ZDF-Verfilmung des Falls rehabilitiert den Ex-Chefermittler Wolfgang Daschner. Das Werk berührt mit seiner Authentizität. 10.10.2012 - 11:41 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Jakob wurde 2002 entführt und ermordet - Habgier war das Motiv.

Foto: ap

Hamburg/Frankfurt. Es gab diesen einen Moment im Büro Friedrich von Metzlers. Diesen Moment zwischen dem Vater des entführten und ermordeten Jakob von Metzler und dem damaligen Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner, der später selbst vor Gericht stand, weil er bei der Suche nach dem Kind dem Täter Folter androhen ließ.

Nach vielen Versuchen habe Daschner sich damals dann doch bereiterklärt zu dem Projekt, beschreibt Filmproduzent Nico Hofmann jenen Moment. Von Metzler soll mit einer Träne im Auge geantwortet haben: „Egal, was uns allen widerfahren ist, ich bin Ihnen so unendlich dankbar.“ Eine Szene jenseits des Films, den das ZDF am 24. September gezeigt hat.

„Der Fall Jakob von Metzler“ beginnt mit der Entführung des elfjährigen Bankierssohns durch den Jurastudenten Magnus Gäfgen vor zehn Jahren und endet mit der Verurteilung Daschners 2004. Unter strengster Geheimhaltung auch vor dem Metzler-Anwesen in Frankfurt gedreht, sorgte die Produktion bereits seit Bekanntwerden vor einigen Wochen immer wieder für Schlagzeilen.

Das juristische Tauziehen um den Metzler-Mord
Gäfgen entführt Jakob von Metzler auf dem Heimweg von der Schule in Frankfurt. Er erstickt den Elfjährigen kurz darauf und versteckt die Leiche in einem See.
Die Familie zahlt eine Million Euro Lösegeld. Die Polizei beobachtet Gäfgen bei der Geldübergabe.
Die Polizei nimmt den Studenten und seine Freundin am Flughafen fest. In Gäfgens Wohnung entdecken die Beamten fast das komplette Lösegeld.
Beim Verhör nennt Gäfgen ein falsches Geiselversteck. Daschner hofft, das Kind noch retten zu können und lässt Gäfgen Schmerzen androhen. Daraufhin lenkt der Student ein und verrät das Versteck der Kinderleiche. Daschner informiert die Staatsanwaltschaft über sein Vorgehen.
Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen Daschner und den Vernehmungsbeamten wegen Verdachts der Aussageerpressung ein.
Das Landgericht verurteilt Gäfgen wegen Mordes zu lebenslanger Haft und sieht eine „besondere Schwere der Schuld“.
Das Frankfurter Landgericht verurteilt Daschner wegen dessen Folterdrohung zu einer „Verwarnung mit Strafvorbehalt“. Das Gericht räumt ihm und dem Vernehmungsbeamten „massive mildernde Umstände“ ein.
Das Bundesverfassungsgericht weist eine Verfassungsbeschwerde Gäfgens als unzulässig ab, die dessen Anwalt wegen der Folterdrohung erhoben hatte.
Gäfgens Anwalt bestätigt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gegen die Bundesrepublik.
Gäfgen erhält staatliche Kostenbeihilfe für seinen Schmerzensgeldprozess gegen das Land Hessen. Für eine Klage bestünden hinreichende Erfolgsaussichten, begründet das Oberlandesgericht Frankfurt seine Entscheidung und hebt damit einen gegenteiligen Beschluss vom Februar 2007 auf.
Die kleine Kammer des EGMR weist die Grundrechtsbeschwerde ab. Deutschland habe nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.
Auf Antrag von Gäfgens Rechtsanwalt will sich die Große Kammer des Gerichtshofes erneut mit dem Fall befassen.
Der EGMR stuft die Folterandrohung als „unmenschliche Behandlung“ ein. Zugleich schließen die Richter der Großen Kammer eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Deutschland aus.
Gäfgens Anwalt beantragt beim Landgericht Darmstadt die Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Das Frankfurter Urteil dürfe keinen Bestand haben, da es gegen das Folterverbot verstoße.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt weist den Antrag zurück. Der EGMR habe festgestellt, dass die Konvention durch das Frankfurter Urteil nicht verletzt wurde. Das Landgericht hat über den weitergeleiteten Antrag noch nicht entschieden.
In einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt stehen sich Gäfgen und das Land Hessen gegenüber. Gäfgen fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe.
Gäfgen erstattet Strafanzeige gegen Daschner.
Die vierte Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt spricht Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld zu.
Das Land Hessen will nicht zahlen und in Berufung. Der erste Zivilsenat des OLG entscheidet ab dem 10. Oktober, ob gegen sein Urteil Revision beim Bundesgerichtshof möglich ist. Einen von Gäfgen angestrebten Vergleich hat das Land abgelehnt.

Wie stehen Jakobs Eltern und Geschwister zu der Verfilmung? Die Antwort hatten die Macher bereits auf der ersten Pressekonferenz in Hamburg - um einen Protest Gäfgens zu verhindern, wurde der Film nicht auf DVD verschickt - gegeben: Der Frankfurter Bankiersfamilie war die Verfilmung ein „persönliches Anliegen“, sagte die zuständige ZDF-Redakteurin Caroline von Senden.

Produzent Hofmann, der mit seiner Firma Teamworx schon erfolgreiche Produktionen wie „Der Tanz mit dem Teufel - Die Entführung des Richard Oetker“, „Der Tunnel“, „Dresden“ und „Die Luftbrücke“ realisierte, betont: „Der Familie geht es überhaupt nicht um eine Darstellung ihrer selbst - das am allerwenigsten.“ Es gehe ihr darum zu zeigen, wie sehr sich die Polizei eingesetzt habe. Von Senden: „Es war das Gefühl der Familie Metzler, dass hier jemandem, der das Leben ihres Sohnes versucht hat zu retten, Unrecht widerfahren ist.“ Und auch Schauspieler Robert Atzorn, der den Chefermittler Daschner gibt, hofft, dass dieser Film „auch ein bisschen zu seiner Rehabilitierung beiträgt“.

Wolfgang Daschner (l), Ex-Vize-Polizeipräsident; Täter Gäfgen.

Foto: dpa

Hofmann nennt das Werk von Autor Jochen Bitzer und Regisseur Stephan Wagner eine „sehr klare Betrachtung und trotzdem voller Emotionen“. „Wir konnten uns ja nicht auf die Seite von Daschner schlagen“, sagt er und betont den Anspruch auf Authentizität: Der Film folge nicht dem Gesetz der Dramaturgie, sondern der Faktenvorgabe. Alles, was er zeige, sei durch mindestens zwei Quellen belegbar. Damit gelang den Machern des 90-minütigen Streifens ein Werk, nah dran an der Wirklichkeit, das nicht bewertet oder belehrt, das erzählt, was passiert ist, und trotzdem - auch wenn man weiß, was geschehen wird - spannend bleibt. Und Fragen aufwirft: Wie hättest Du in der Situation entschieden?, soll sich der Zuschauer fragen.

Eben in der Situation des Chefermittlers Daschner, der dem Täter im Verhör Schmerzen androhen ließ, um das Versteck des Kindes zu finden. Atzorn, herausragender und als Mensch mit seiner Filmfigur sympathisierender Hauptdarsteller, zeigt Daschner als einen unter Druck stehenden und in einem Dilemma steckenden Ermittler.

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Einer, der überzeugt ist, richtig gehandelt zu haben, und der dann doch erleben muss, wie er als Folterer beschimpft wird, welche Debatte um seine Entscheidung entbrennt, wie sich Kollegen von ihm abwenden und wie er sich selbst vor Gericht verantworten muss. Neben Atzorn spielen Uwe Bohm Daschners Kollegen Ortwin Ennigkeit, Hanns Zischler das Familienoberhaupt der Metzlers, Jenny Schily seine Frau und Johannes Allmayer den Mörder Gäfgen.

Gäfgens Anwälte seien über das Projekt informiert worden, rechtliche Schritte hätten sie nicht eingeleitet, erklärten die Macher. Abgesichert „bis ins Allerletzte“ habe man sich. So sieht man unter anderem nicht jenen Moment des Verhörs, in dem Polizist Ennigkeit auf Daschners Anweisung hin Gäfgen droht. „Was in dem Raum passiert ist, wissen nur die beiden“, betonen die Macher.

Für ausgesprochen authentisch hält laut „Bild am Sonntag“ Friedrich von Metzler den Film - gerade weil es für die Familie essenziell wichtig war, dass er nicht mit dem Auffinden von Jakobs Leiche endet. Auch Daschner bescheinigte dem Werk Authentizität. Der Film schildere den tatsächlichen Ablauf des Falls und seine Folgen, zitierte ihn „Der Spiegel“. Diese Wahrheit habe er bislang in den Medien vermisst.

dpa
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