Kunsthandel: Wurden Galerien und Kunstmessen ohne Not gefördert?

Auch Kunstmessen erhielten Fördergelder aus dem Programm „Neustart Kultur“. Sie reichten das Geld in Form von Rabatten an die Galerien weiter. Viele hätten andernfalls das Risiko gescheut und gar nicht erst ausgestellt.
Ausgestattet mit über 100 Millionen Euro war das Förderprogramm „Neustart Kultur“ für Museen, Galerien und Kunstmessen der Rettungsanker in der Coronakrise. Nun wurde im Deutschlandfunk der Vorwurf erhoben, Galerien und Messen seien gefördert worden, ohne den Bedarf zu prüfen.
Für das erste Coronajahr 2020 seien Umsatzrückgänge von 60 bis 100 Prozent prognostiziert worden, die aber nicht eingetreten seien. Die meisten Galerien hätten gute Geschäfte gemacht, einige sogar das beste Geschäftsjahr ihres Bestehens erlebt. Galerien erhielten in zwei Förderrunden insgesamt 15,5 Millionen Euro.
Der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG) weist an ihn adressierte Vorwürfe zurück. Das gilt für unterstellte Einflussnahme wie auch für pessimistische Umsatzprognosen.
Man habe auf Anfrage des Staatskulturministeriums hin zunächst 60 Prozent Einbußen erwartet, diese Prognose jedoch nach Umfragen im weiteren Jahresverlauf auf 40 Prozent korrigiert, heißt es in einer Stellungnahme, die dem Handelsblatt vorliegt. Auf diesen Wert sei am Ende auch das Statistische Bundesamt für die Jahre 2020/21 gegenüber 2019 gekommen.
Angesichts dessen hält der BVDG am Hilfsbedarf für das Gros der deutschen Galerien fest. Denn 83 Prozent würden unter 1,5 Millionen Euro jährlich erwirtschaften und in der Regel 50 Prozent an die Künstler weitergeben.
Allerdings räumt der BVDG ein, einige marktstarke Galerie hätten die Pandemie auch ohne Förderung bewältigen können. Die Ausnahmen würden jedoch die Regel bestätigen.
Moniert wurde auch, Kunstmessen seien mit 12,2 Millionen Euro gefördert worden, Geld, das in Form von Standmieten-Rabatten an die Aussteller weitergereicht worden sei. „Ohne die Förderung hätten die Messen nicht stattgefunden“, konstatiert der BVDG. Die Durchführung hätte sich wegen nur weniger Anmeldungen nicht gelohnt.
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