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Prozess in ParisBerufungsgericht verurteilt den Kunsthändler Guy Wildenstein

Der einst angesehene Händler kämpft weiter mit der Justiz und geht in Berufung. Sein Fall offenbart Rückstände des Gesetzgebers beim Umgang mit Trusts, Geldwäsche und Steuerhinterziehung.Aurélie Tanaqui 13.03.2024 - 09:53 Uhr
Kunsthändler Guy Wildenstein im September 2023 mit seiner Anwältin Olinka Malaterrer vor Gericht in Paris. Foto: AP Photo/Thomas Padilla

Paris. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurden die Erben der Kunsthändlerfamilie Wildenstein und ihre Berater wegen Steuerbetrugs und bandenmäßiger Geldwäsche verurteilt. Dieses Urteil zieht nicht nur die Zahlung erheblicher Geldstrafen nach sich, sondern beschädigt auch den Ruf der einstmals sehr angesehenen Händlerdynastie in der Kunstwelt. Die Verurteilung der Wildensteins durch das Berufungsgericht für Strafsachen hat fragwürdige Praktiken ans Licht gebracht, wie sie in der Kunstwelt existieren können.

Der Kunsthändler Guy Wildenstein wurde letzte Woche zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre ohne Bewährung, eine Strafe, die in Form von elektronisch überwachtem Hausarrest angepasst wurde. Der 78-Jährige muss eine Million Euro Strafe zahlen. Die Berufungskammer beschlagnahmt ferner 3.462.588,29 Euro. Dazu kommt die „Verpflichtung, seine Steuerschulden durch die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Nachlass von Daniel Wildenstein und der Geldwäsche, die in organisierter Form begangen wurde, zu begleichen", informiert der Pariser Gerichtshof.

Sein Neffe Alec junior wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 37.500 Euro verurteilt. Zwei Anwälte, Oliver Riffaud und Peter Altorfer, so wie der Notar Robert Panhard erhielten Haftstrafen zwischen einem und zwei Jahren auf Bewährung und wurden zur Zahlung von 37.500 bis 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Zwei Finanzinstitute werden zu Geldstrafen verurteilt. The Northern Trust Fiduciary Services Limited mit Sitz auf Guernsey und die Royal Bank of Canada Trust Company Limited mit Sitz auf den Bahamas wurden dazu verurteilt, „gesamtschuldnerisch mit Guy und Alec Wildenstein die hinterzogene Steuer, die Zuschläge und die Verzugszinsen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Nachlass von Daniel Wildenstein zu begleichen", heißt es weiter in der Pressemitteilung des Pariser Gerichts.

Lioubov Stoupakova, die Witwe von Alec senior, reichte Klage ein, da sie der Meinung war, von den Erben benachteiligt worden zu sein. Sie wurde ihrerseits zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Gesetzliche Unklarheit führte zum Freispruch

Rückblende: Im Oktober 2001 starb der große französisch-amerikanische Kunsthändler und Sammler Daniel Wildenstein, der Vater von Guy Wildenstein. Ein hinterließ ein milliardenschweres Erbe aus einer hochbedeutenden Gemäldesammlung mit Meisterwerken von Caravaggio, Watteau, Bonnard und Fragonard, luxuriöse Häuser in Manhattan und Paris sowie eine Ranch in Kenia und Rennpferde. Ein Erbe, das zum Anlass für eine Affäre mit vielen Wendungen werden sollte.

Die Probleme der Wildensteins begannen, als ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde. Auf Druck von Claude Dumont-Beghi, der resoluten Anwältin von Sylvia Wildenstein, der Witwe von Daniel Wildenstein, hat das französische Finanzministerium schließlich Ende 2010 und Anfang 2011 die Justiz wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung eingeschaltet.

Guy Wildenstein und Alec Junior, Sohn des 2008 verstorbenen Alec Senior, wurden beschuldigt, ein großes Vermögen in Trusts versteckt zu haben. Das Berufungsgericht in Paris hatte die Erben und ihre Berater in erster Instanz 2017 sowie in der Berufung im Jahr 2018 freigesprochen. Der Grund? Mangelnde gesetzliche Klarheit über die Besteuerung von Trusts vor 2011.

Im September 2023 fand auf Antrag des Kassationsgerichts ein neues Verfahren statt. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Familie Wildenstein ein ausgeklügeltes System von Briefkastenfirmen und Offshore-Trusts eingerichtet hatte, um Vermögenswerte zu verbergen und die Zahlung von Steuern in beträchtlicher Höhe zu vermeiden. Diese Steuerpraktiken wurden als betrügerisch eingestuft, da sie es der Familie ermöglicht hätten, eine große Summe an Steuern zu hinterziehen.

Automatischer Austausch unter Steuerbehörden weltweit

Pascal Saint-Amans war von 2012 bis 2022 Direktor des Zentrums für Steuerpolitik und -verwaltung der OCDE (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Er hat eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Steuertransparenz auf globaler Ebene gespielt. Saint-Amans erreichte, dass seit 2018 in fast allen Ländern der Welt das Prinzip des automatischen Austauschs von Steuerinformationen eingeführt wird. Dadurch sind Finanzunternehmen verpflichtet, den nationalen Steuerbehörden detaillierte Informationen über Konten, die von Ausländern gehalten werden, einschließlich Kontoständen, Zinsen, Dividenden und anderen Einkünften mitzuteilen.

Die Antwort dieses hohen Beamten, der heute im Privatsektor tätig ist, unterscheidet Trusts mit und ohne Bargeld. Pascal Saint-Amans betont, dass, wenn es derzeit ein ähnliches Finanzkonstrukt gäbe und Trusts mit Barmitteln, z. B. aus dem Verkauf von Kunstwerken involviert wären, diese Informationen nun an die Steuerbehörden weitergegeben würden. Er ist der Ansicht, dass der Zugriff auf derartige kriminelle Netzwerke, wie sie auch von Drogenhändlern zur Geldwäsche genutzt werden, geboten ist. Nur so könne sichergestellt werden, dass diese Vermögenswerte dem Fiskus nicht unwiederbringlich entgehen.

Trust-Vermögen in Steueroasen schwer zu kontrollieren

Was Offshore-Konstruktionen betrifft, die kein Bargeld enthalten, ist die juristische Situation jedoch unklar. Die befragten Experten teilen die Ansicht, dass der öffentliche Informationsaustausch erhebliche Fortschritte gemacht hat, stellen jedoch fest, dass die Strukturierung von Vermögen, insbesondere von Immobilien, über Trusts in Steueroasen nach wie vor gängige Praxis und schwer zu kontrollieren ist.

Trotz der Bemühungen der Europäischen Union, die Transparenz zu verbessern, insbesondere durch die Verabschiedung der Geldwäscherichtlinien, bestehen weiterhin Lücken.Trusts, die außerhalb der EU registriert sind, entziehen sie sich den EU-Vorschriften.

Der Rechtsrahmen bleibt somit hinter den aktuellen Praktiken der Geldwäsche und Steuerhinterziehung zurück, und selbst wenn neue Regeln verabschiedet werden, kann deren effektive Durchsetzung Probleme bereiten. Die fehlende Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts ist weiterhin ein großes Problem, da dadurch Vermögenswerte hinter undurchsichtigen Strukturen verborgen bleiben können.

Letztlich wurden zwar Fortschritte bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäsche erzielt, doch die Herausforderungen bleiben bestehen. Trusts sind nach wie vor bevorzugte Instrumente, um Vermögenswerte zu verbergen und Steuerpflichten zu umgehen, und ihre Regulierung bleibt eine entscheidende Herausforderung für Behörden und Organisationen, die Korruption und illegale Finanzpraktiken bekämpfen. 

Ehrgeizige EU-Vorschriften unzureichend umgesetzt

Auch Sara Brimbeuf von Transparency International stellt fest, dass die EU-Vorschriften zwar die weltweit ehrgeizigsten in diesem Bereich sind, ihre effektive Umsetzung jedoch noch unzureichend ist. Eine neue Version der EU-Geldwäscherichtlinie steht kurz vor der Verabschiedung, wird diese Problematik jedoch nur teilweise lösen: Trusts außerhalb der EU müssen ihre Begünstigten nur dann melden, wenn sie Immobilien besitzen. Die Umsetzung dieser Regel in nationales Recht in der EU wird mindestens drei Jahre dauern.

Die Schlupflöcher in Bezug auf Trusts bleiben weltweit bestehen. Andres Knobel vom Tax Justice Network weist darauf hin, dass im Dezember 2023 ein Bericht der NGO die Lücken im Transparenzsystem über die tatsächlichen Begünstigten von Unternehmen und Trusts aufgedeckt hat. Er bemerkt, dass die Registrierung in einem für die Behörden zugänglichen Register zwar theoretisch verpflichtend ist, viele Trusts aber auch ohne Erfüllung dieser Bedingung genutzt werden können.

Folglich können Trusts leichter strafbare Handlungen begehen oder Vermögenswerte vor Gläubigern, einschließlich der Steuerbehörden, schützen. Ihre Fähigkeit im Verborgenen zu operieren, bleibt verwirrend und dürfte die Justiz auch in Zukunft vor Herausforderungen stellen.

The European Fine Art Foundation

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Der Wildenstein-Prozess hat in der Kunstszene ein großes Echo ausgelöst. Er steht im Zusammenhang mit grundsätzlichen Fragen der französischen Erbschaftssteuer. Die französische Steuerbehörde könnte von der Kunsthändler-Dynastie über 550 Millionen Euro an Steuernachzahlungen einfordern.

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Doch noch ist das letzte Wort nicht gesprochen, da Guy Wildenstein beabsichtigt, in Berufung zu gehen und sich dabei auf die andere Gesetzeslage zum Zeitpunkt des Todes seines Vaters bezieht. Nulla poena sine lege.

Dazu sagt Steven R. Schindler, einer der juristischen Vertreter von Guy Wildenstein: „Guy Wildenstein wurde zu Unrecht verurteilt. Er wird Berufung einlegen. Als Herr Wildenstein die Erbschaftserklärungen für das Erbe seines Vaters einreichte, folgte er dem Rat seines französischen Anwalts und stützte sich dabei auf die Fakten und das Gesetz, wie sie zum Zeitpunkt des Todes seines Vaters - vor fast einem Vierteljahrhundert - bestanden. Es handelte sich nicht um ein Verbrechen und Herr Wildenstein ist zuversichtlich, dass er in der Berufungsinstanz Recht bekommen wird.“

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