Immobilien: Justizminister will Abläufe beim Grundstückskauf digitalisieren
Berlin. Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) vor, der dem Handelsblatt vorab vorliegt. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags.
Der Vollzug eines Immobilienvertrags laufe „fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg“, heißt es in dem Entwurf. Dieses Verfahren verzögere die Abläufe bei Immobilienverträgen und verursache einen deutlichen Mehraufwand, weil „identische Daten mehrfach erhoben werden müssen“.
Die digitalen Abläufe sollen spätestens zum 1. Januar 2027 verpflichtend sein. Die jeweiligen Startzeitpunkte würden von den Bundesländern per Rechtsverordnung bestimmt. Auf diese Weise soll den Verwaltungsbehörden „ein ausreichender Zeitraum“ für die Modernisierung verbleiben. Das Vorhaben stärke den deutschen Immobilienmarkt, hieß es im Ministerium. Derzeit befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung.
Über eine Million Kaufverträge
Nach den Angaben des Justizministeriums werden jährlich mehr als eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Grundstücksübertragungen beurkundet.
Der Vorteil der elektronischen Übertragung nach der Beurkundung läge vor allem in der schnelleren Abwicklung von Immobiliengeschäften und der „zeitnahen Umsetzung der Vereinbarungen im Grundbuch“.
Die Einsparungen fallen indes eher gering aus: Die Bürger würden demnach insgesamt rund 22 Millionen Euro sparen – weil die Auslagen der Notare geringer ausfallen. Die Wirtschaft würde 6,4 Millionen Euro sparen. Hier wird angenommen, dass 25 Prozent der Immobilienverträge hierzulande in Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit stehen.
Konkret geht es um Anzeigen, Anträge und Genehmigungen, die nach dem Baugesetzbuch, dem Grundstückverkehrsgesetz und der Grundstückverkehrsordnung erforderlich sind. Sie werden zwischen Notaren und den Verwaltungsbehörden der Länder und Gemeinden ausgetauscht – künftig dann ausschließlich elektronisch. Laut Gesetzentwurf gab die Bundesnotarkammer wesentliche Hinweise, auch zu technischen Aspekten, die bei der Gestaltung der Regelungen „berücksichtigt und eingearbeitet“ wurden.
Vereinfachte Verfahren und Bürokratieabbau
Neben dem Vollzug von Immobilienverträgen soll die Digitalisierung künftig auch für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gegenüber den Finanzämtern gelten. „Das reduziert Verwaltungsaufwand, vereinfacht das Verfahren und baut so Bürokratie ab“, heißt es in dem Entwurf.
Dafür kommen „strukturierte Datensätze“ zum Einsatz, die eine automatisierte, sichere Bearbeitung ermöglichen sollen, hieß es im Ministerium. Als Kommunikationsinfrastruktur ist zum einen das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vorgesehen. Für den Austausch zwischen Notaren und der Finanzverwaltung soll Elster genutzt werden.
Auch für die Transparenz am Grundstücksmarkt hätte das Vorhaben Vorteile. Denn die Notare übersenden Urkundenabschriften an die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Die Beteiligten eines Immobilienvertrags müssen dort ebenfalls bestimmte Daten zum Grundstück mitteilen. Derzeit geschieht das – meist lückenhaft und langsam – auf Papierfragebögen.
Die Gutachterausschüsse führen mit den Informationen Kaufpreissammlungen, die in den Ländern für Bodenrichtwerte und Wertgutachten herangezogen werden. Die Daten gehen von hier auch an das Statistische Bundesamt, damit Immobilienpreisindizes erstellt werden können. Auch all diese Abläufe sollen künftig digitalisiert werden.