Rechtsextremismus: Innenminister beraten über AfD-Verbotsverfahren
„Die SPD-Innenminister werden das Thema sicherlich beim Kamingespräch ansprechen“, sagte Maier. Behrens sagte: „Unser Rechtsstaat muss auch im politischen Raum im Umgang mit dieser Partei seine Wehrhaftigkeit zeigen.“ Das für Donnerstagnachmittag angesetzte Kamingespräch gehört nicht zur offiziellen Tagesordnung, sondern ist eine informelle Runde der Ministerinnen und Minister, bei der heikle Themen besprochen werden.
Anlass ist die Neugründung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) am vergangenen Wochenende in Gießen. Diese habe sicherlich nicht zu einer Deradikalisierung der Partei beigetragen, sagte Maier. Das neue Führungspersonal verkörpere vielmehr „eine weitere Annäherung an das rechtsextremistische Vorfeld der AfD“. Bei dem Gründungskongress sei zudem deutlich geworden, dass in der Parteijugend völkisches Gedankengut „relativ weit verbreitet“ sei.
Die neue Jugendorganisation ist als Teil der Mutterpartei dem grundgesetzlichen Parteienprivileg unterworfen. Einen Antrag auf Verbot der Partei, das hohen Hürden unterliegt, können die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen. Darüber entscheiden muss am Ende das Bundesverfassungsgericht.
Maier drängt bei dem Thema zur Eile – auch weil das Verwaltungsgericht Köln wohl „zeitnah“ eine Entscheidung zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz treffen werde. „Wir müssen darauf vorbereitet sein“, sagte der SPD-Politiker. „Nichtstun ist keine Option.“
Wie der Verfassungsschutz seine verschärfte Einstufung der AfD begründet
Der Verfassungsschutz hatte die gesamte AfD im Mai als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, wogegen die Partei geklagt hat. Bis zu der noch ausstehenden Gerichtsentscheidung in dieser Sache hat der Inlandsnachrichtendienst die Höherstufung vorerst ausgesetzt. In vier Bundesländern sind die Landesverbände der AfD bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Neben Thüringen sind das Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In fünf weiteren Bundesländern gelten Landesverbände als Verdachtsfälle.
Der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) sprach sich für eine Beobachtung der neuen AfD-Jugendorganisation durch den Verfassungsschutz aus. „Wir haben allen Anlass, die neue Jugendorganisation intensiv im Auge zu behalten“, sagte Grote dem Handelsblatt. „Die personelle Einbindung von weiten Teilen des rechtsextremen Vorfelds macht die ‚Generation Deutschland‘ vom ersten Tag ihrer Gründung an zu einem Fall für den Verfassungsschutz.“
Die Organisation verfolge „als kämpferische Kaderorganisation der AfD das Ziel, der Partei den Weg an die Macht zu ebnen“, sagte Grote weiter. Durch die unmittelbare Anbindung an die Mutterpartei werde die Entwicklung der Parteijugend „natürlich auch voll auf die fortlaufende Bewertung der AfD durchschlagen“.
Der Bundesverfassungsschutz stützt seine verschärfte Bewertung der gesamten AfD auf ein eigenes, mehr als 1000 Seiten langes Gutachten, in dem Reden, Interviews und andere Beiträge etwa von der Parteivorsitzenden Alice Weidel analysiert wurden. Demnach sei das „in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar.
Es ziele darauf ab, „bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen“.
Niedersachsens Innenministerin Behrens forderte von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dass er das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes sowie die noch ausstehende Gerichtsentscheidung „extrem sorgfältig und vor allem ergebnisoffen prüft, um festzustellen, ob sich daraus tragfähige juristische Grundlagen für ein mögliches Verbotsverfahren ableiten lassen“.
Ein solches Verfahren dürfe nur eingeleitet werden, wenn es rechtlich so belastbar sei, dass es vor Gericht Bestand habe, sagte sie. „Andernfalls sehe ich die erhebliche Gefahr, dass es den gegenteiligen Effekt erzielt und der AfD unbeabsichtigt, aber dafür umso nachhaltiger in die Hände spielt.“
Grüne fordern Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens
Auch das Innenministerium in Rheinland-Pfalz erklärte, dass ein Verbotsantrag nur dann gestellt werden sollte, wenn er „überwiegende Aussicht auf Erfolg“ habe. „Es ist somit entscheidend, dass ein Parteiverbotsverfahren von Beginn an rechtlich fundiert, faktenbasiert und sorgfältig vorbereitet wird.“
Aus Maiers Sicht würde eine gerichtliche Bestätigung der AfD-Hochstufung nicht nur die etwaige Vorbereitung eines Verbotsverfahrens betreffen. Die Einstufung könne auch „weitreichende Folgen“ im Bereich des Dienstrechts für Beamte und des Waffenrechts haben, sagte der Minister. Damit hatten sich die Innenminister der Länder schon bei ihrer Konferenz im Frühsommer befasst. Damals wurde die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, die sich inzwischen konstituiert hat.
Die Arbeitsgruppe soll nach Angaben des Innenministeriums in Mecklenburg-Vorpommern für den Fall, dass die Hochstufung der AfD gerichtlich bestätigt wird, „eine gemeinsame Bewertung von Bund und Ländern hinsichtlich der Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst und das Dienstrecht, den Waffenbesitz und die Sicherheitsüberprüfungen entwickeln“. Was die Mitglieder der Arbeitsgruppe bisher besprochen haben, soll in Bremen vorgetragen werden. Ein möglicher Verbotsantrag ist nicht Teil des Auftrags.
Die Grünen halten das für einen Fehler. Fraktionschefin Katharina Dröge brachte deshalb die Einrichtung einer weiteren Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Spiel. Der Staat müsse jetzt handeln, sagte Dröge. Zwar sei ein Parteiverbotsverfahren das letzte Mittel. Angesichts der Bedrohung, die die AfD für Demokratie und das friedliche Zusammenleben darstelle, sei eine Prüfung jetzt aber ein erster nötiger Schritt. „Die AfD ist rechtsradikal und damit eine Bedrohung für unsere Gesellschaft“, sagte die Grünen-Politikerin.
CDU warnt vor „demokratieschädigendem Persilschein“ für die AfD
Niedersachsens Innenministerin Behrens warf der AfD vor, „durch die Verbreitung von Hass und Hetze unsere Gesellschaft zu spalten“. In weiten Teilen vertrete die Partei rechtsextreme Positionen. Menschen mit Migrationshintergrund würden von ihr als Bürger zweiter Klasse betrachtet. „Zeitgleich propagiert sie offen und unverhohlen die sogenannte Remigration von Millionen Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft“, sagte Behrens.
„Remigration“ bedeutet in rechtsextremistischen Kreisen, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – unter Umständen auch unter Zwang. Das Thema spielte auch beim Gründungskongress der neuen AfD-Nachwuchsorganisation eine zentrale Rolle.
Der Sicherheitspolitiker Marc Henrichmann (CDU) erwartet, dass dies auf der Innenministerkonferenz „intensiv“ diskutiert werde. „Sollte die Aufnahme eines Verbotsverfahrens gegen die AfD mit ihrer neuen radikalen Jugend nunmehr nach umfassender Prüfung juristischen Erfolg versprechen, kann man die Einleitung nur unterstützen“, sagte der Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums des Bundestags dem Handelsblatt.
„Der Schuss muss dann aber sitzen“, fügte er hinzu. „Eine Niederlage in einem juristischen Verfahren mit hohen Hürden wäre ein demokratieschädigender Persilschein für eine weitestgehend extremistische Partei.“
