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Fusionen & ÜbernahmenRechtliche Hürden für Deals in der EU nehmen zu – Worauf sich Unternehmen einstellen müssen

Die EU will einen fairen Wettbewerb bei Übernahmen auf dem M&A-Markt sicherstellen. Was die neue Verordnung DSVO für Unternehmen bedeutet.Peter Köhler, Arno Schütze 11.07.2023 - 12:13 Uhr Artikel anhören

Der Einstieg des chinesischen Frachtdienstleisters Cosco bei einem Hamburger Hafenterminal war umstritten – und wäre wohl auch ein Fall für die neue EU-Verordnung gewesen.

Foto: dpa

Frankfurt. Die Lage am Markt für Fusionen und Übernahmen (M&A) ist angesichts eines schwachen konjunkturellen Umfelds schon jetzt schwierig, doch nun kommt eine weitere Problematik hinzu. Die rechtlichen Hürden bei grenzüberschreitenden Deals steigen.

Für alle Deals, die nach dem 12. Juli unterzeichnet und nach dem 12. Oktober vollzogen werden, gilt die neue EU-Verordnung über Drittstaatensubventionen (DSVO). Sie wurde erlassen, damit Konzerne außerhalb der EU, die Staatshilfe erhalten, keine Vorteile bei einem etwaigen Bieterprozess oder einer Beteiligung haben.

Experten erwarten aber hinsichtlich des großen Datenumfangs, den betroffene Unternehmen nun liefern müssen, dass die neue Verordnung Transaktionen komplizierter und langwieriger machen wird.

„Die Grundidee der EU-Kommission ist richtig. Wenn wir innerhalb der EU staatliche Beihilfe grundsätzlich verbieten, sollten wir die Auswirkungen ausländischer Subventionen von außerhalb der EU zumindest kontrollieren können. Gerade wenn es um Unternehmenskäufe durch ausländische Staatskonzerne geht, gibt es mit der DSVO nun ein neues Instrument“, sagt Dimitri Slobodenjuk, Partner bei der Kanzlei Clifford Chance.

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