Cum-Ex-Prozess: Steueranwalt Hanno Berger scheitert am Bundesverfassungsgericht
Köln. Er gilt als einer der wichtigsten Köpfe des Cum-Ex-Betrugsskandals: Steueranwalt Hanno Berger. Mit dem Betrugssystem hatten sich Investoren mehrere Milliarden Euro an Kapitalertragsteuer zu Unrecht erstatten lassen. Berger ist nun mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung zu acht Jahren Gefängnis auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Die Beschwerde von Berger sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. „Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist.“ Die Entscheidung sei unanfechtbar.
Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen drei Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Der Jurist musste die Haftstrafe bereits antreten.
Bergers Verteidiger Jürgen Graf wollte das Urteil wegen mutmaßlicher Verfahrensfehler kippen, doch der Bundesgerichtshof verwarf die Revision im Herbst. Dagegen hatte Berger Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Mit der Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht ist der Rechtsweg für ihn in Deutschland nun ausgeschöpft. Es bleibt nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Berger gilt als treibende Kraft hinter den Cum-Ex-Aktiengeschäften in Deutschland, die den Fiskus mindestens zehn Milliarden Euro gekostet haben sollen. Bei den Steuerdeals wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenansprüche zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstattete der Fiskus Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Berger war an zahlreichen Geschäften beteiligt
Im Bonner Verfahren ging es um Geschäfte der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, die Berger bei ihren illegalen Geschäften beraten hatte. In diesem Fall gab es bereits eine Reihe anderer Verurteilungen. Die längste Haftstrafe neben Berger erhielt der ehemalige Generalbevollmächtigte der Bank, Christian S. Er wurde rechtskräftig zu fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Derzeit steht der langjährige Bankchef Christian Olearius vor Gericht. Er wehrt sich vehement gegen die Vorwürfe. „Es fällt mir nicht leicht einzuräumen, dass wir, wie sogar die Verteidiger von Dr. Berger unumwunden erklärten, ‚die Deppen aus Hamburgʻ waren und vielleicht zu blauäugig eine sich übel auswirkende Entscheidung trafen“, sagte der langjährige Warburg-Chef in der Hauptverhandlung. Es seien schlimme Aktivitäten ausgeheckt worden und er bedauere, zu diesen in anrüchige Nähe gekommen zu sein. M.M. Warburg hat die zu viel erstatteten Steuern inzwischen zurückgezahlt und bezeichnet die Geschäfte als Fehler.
Gegen Berger gibt es auch ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden. Die dortige Strafkammer verurteilte den Anwalt, weil er seinen Mandanten Rafael Roth zu Cum-Ex-Geschäften beriet, die über die Hypo-Vereinsbank abgewickelt wurden. In diesem Verfahren erhielt Berger im Mai 2023 eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn das der Fall ist, wird eine Gesamtstrafe gebildet. Zudem sind weitere Ermittlungsverfahren gegen Berger anhängig.