Grundsteuer 2022: So gelingt die Grundsteuererklärung für Eigentümergemeinschaften
Für Teil- und Miteigentümer gelten unterschiedliche Regeln bei der Abgabe der Grundsteuererklärung.
Foto: dpaFrankfurt. Seit Juli müssen alle Grundstückseigentümer eine spezielle Steuererklärung einreichen – die sogenannte Grundsteuererklärung. Notwendig ist das, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für die Grundsteuer für unzulässig erklärt hat.
Die Eigentümer der 36 Millionen bebauten und unbebauten Grundstücke sind aufgefordert, die Erklärungen bis Ende Januar 2023 abzugeben. Was bei einem Einfamilienhaus noch simpel daherkommt, wirft bei Besitzern von Eigentumswohnungen oder bei Grundstücken und Gebäuden mit mehreren Eigentümern Fragen auf.
Das beginnt damit, dass oft nur einer der Miteigentümer vom Finanzamt zur Erklärung aufgefordert wird – mit der Bitte, die anderen zu informieren. „Häufig ist dies die erste Person aus dem Grundbuch, aber nicht immer“, beobachtet Christoph Kottke, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei B&K Rechtsanwälte. Ob Paar, Erben oder nicht verwandt: Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zur Grundsteuererklärung, wenn die Wohnung, das Gebäude oder das Grundstück mehreren Personen gehört.
Bruchteilsgemeinschaft: Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?
Die Grundsteuererklärung muss für jede „wirtschaftliche Einheit“ abgegeben werden. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Wohneinheiten oder Gebäude, handelt es sich um Teileigentum. „Jede Teileigentümerin muss lediglich für ihre Wohneinheit oder ihr Gebäude eine Grundsteuererklärung verfassen“, erklärt Stefan Heine. Er ist Geschäftsführer von Smartsteuer, einer Anwendung, mit der sich neben Einkommensteuererklärungen ab Anfang August auch die Grundsteuererklärung verfassen lässt.