Einzelhandel: Wie sich Mieter und Vermieter auf den Wandel in den Innenstädten einstellen
Ladenschließungen und Zugangsbeschränkungen in Zeiten der Pandemie drücken vor allem in den Innenstädten die Umsätze der Händler. Deshalb haben in vielen Fällen Mieter und Vermieter bereits über Anpassungen der Mietverträge verhandelt.
Quelle: dpa
Foto: HandelsblattLadenschließungen, Zugangsbeschränkungen, 2G-Regelungen, Lieferengpässe: Der stationäre Handel mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf zählen, ist seit mittlerweile knapp zwei Jahren von den Folgen der Coronapandemie stark betroffen – und mit ihm auch die Eigentümer der Immobilien. Umsätze wie Mieten befinden sich im Sinkflug.
Wenig Einfluss auf diese Entwicklung dürfte das vergangene Woche gefällte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nehmen. Es besagt, dass Geschäftsinhaber im Corona-Lockdown grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Miete haben. Es muss allerdings jeweils im Einzelfall darüber entschieden werden, wie weit die Miete reduziert werden darf.
„Wir glauben nicht, dass dieses Urteil rückwirkend massive Auswirkungen haben wird, denn es sind kaum Fälle vor Gericht gelandet“, schätzt Frank Emmerich, Head of Retail Germany bei CBRE, die Lage ein. Und auch für die Zukunft sei fraglich, ob es überhaupt noch einen Lockdown mit Geschäftsschließungen geben wird.
Bogac Kesikbiyik, Head of Asset Management bei Values Real Estate, findet zudem, dass das Urteil für jene Einzelhändler, die es benötigen, zu spät kommt. Der Entwickler und Investor legt unter anderem einen Schwerpunkt auf Einzelhandelsimmobilien und Geschäftshäuser. Kesikbiyik geht zudem davon aus, dass es bei der Umsetzung in der Praxis sehr aufwendig sein wird, die Mietermäßigung zu verhandeln. Deshalb rechnet Values Real Estate „weder mit gravierenden Auswirkungen für die Immobilieneigentümer insgesamt noch mit einer Zunahme von Mietverhandlungen mit unseren Mietern infolge des BGH-Urteils.“