Wohnungseigentumsgesetz: Mehr Klimaschutz, weniger Ärger – Was die neuen Regeln für Wohnungsbesitzer bedeuten
Die gesetzlichen Neuerungen für Besitzer einer Eigentumswohnung in Deutschland fallen gravierend aus.
Foto: Paul Langrock/Zenit/laifBerlin. Es ist der Grundstein für viele Themen und Streitigkeiten, die Wohnungseigentümer beschäftigen: das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Es war in seiner aktuellen Form seit 1951 kaum verändert gültig und regelt bis heute die Rechte und Pflichten von Besitzern einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus – untereinander und im Verhältnis zu dem von ihnen bestellten Hausverwalter. Nun steht eine Modernisierung an. Endlich, sagen viele. Aber um die Details wurde hart gerungen, und bei vielen Fragen muss ein Kompromiss genügen.
Im Laufe der parlamentarischen Beratung setzten Abgeordnete andere Akzente als ursprünglich vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz geplant – und auch vonseiten der verschiedenen Interessensverbände kamen Einwände. Mit dem nun erreichten Ergebnis ist die Koalition aber zufrieden. „Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften wird effektiver ausgestaltet. Umbauten sind nun einfacher möglich, damit Wohnanlagen energetischen Standards entsprechen und ältere Eigentümer auch im Alter noch barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben“, fasst Bundesverbraucherministerin Christine Lambrecht (SPD) zusammen. Auch die Elektromobilität wird durch das WEG gefördert. „Aus Sicht der Union ist da schon ein großer Wurf gelungen“, urteilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Sebastian Steineke. Und SPD-Politiker Johannes Fechner bringt es so auf den Punkt: „Ein einziger Querulant kann also zukünftig nicht mehr bauliche Veränderungen verhindern.“