Energiepreispauschale: So kommen Sie jetzt noch an die Einmalzahlung
Wegen der hohen Kosten erhalten viele Bürger eine Energiepreispauschale.
Foto: dpaFrankfurt. Eigentlich sollten Rentner die Energiepreispauschale (EPP) automatisch erhalten, doch das hat nicht immer geklappt. Wer leer ausgegangen ist, muss sich beeilen. Nur noch bis zum 30. Juni können die 300 Euro beantragt werden. Mehr als 42.000 Personen haben das laut Bundessozialministerium bereits getan.
Studierende mussten sich von vorneherein selbst um ihre sogenannte Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro kümmern. In den vergangenen drei Monaten haben mehr als 2,5 Millionen Studentinnen und Studenten einen Antrag gestellt. Die Frist dafür endet am 30. September. Auch Erwerbstätige haben die Energiepreispauschale bereits erhalten oder können sie mit Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022 noch einfordern. Mit den Zuschüssen reagiert der Staat auf die massiv gestiegenen Energiepreise infolge des Kriegs in der Ukraine.
Wollen sich Rentner jetzt noch ihre Energiepreispauschale sichern, können sie das mit nur wenig Aufwand tun. Für Studierende ist das Verfahren etwas komplizierter.
Energiepreispauschale: So kommen Rentner an die Einmalzahlung
Rentner haben unter zwei Bedingungen einen Anspruch auf die Energiepreispauschale: Erstens müssen sie zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Rente der Alterssicherung der Landwirte gehabt haben. Zweitens muss sich ihr Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in Deutschland befunden haben.