Energiepreispauschale: Wie Studenten und Rentner an die Einmalzahlung kommen
Erwerbstätige und Rentner erhalten 300 Euro, Studierende eine sogenannte Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro: Angesichts der massiv gestiegenen Energiepreise in Folge des Ukrainekriegs hat der Staat gleich drei neue Gesetze zu Energiepreispauschalen auf den Weg gebracht.
Foto: IMAGO/KoseckiFrankfurt. Mit Energiepreispauschalen will der Staat Erwerbstätige, Rentner und Studierende entlasten. Doch während viele Bürger noch auf ihr Geld warten, durften sich andere bereits über doppelte Zahlungen freuen.
Wie Sie jetzt an das Extrageld herankommen, welche unterschiedlichen Regeln Berufstätige, Rentner und Studierende bei der Besteuerung beachten müssen und wem mehrfache Zahlungen zustehen: die wichtigsten Fakten im Überblick.
Angesichts der massiv gestiegenen Energiepreise infolge des Krieges in der Ukraine hat der Staat im vergangenen Jahr gleich drei neue Gesetze zu Energiepreispauschalen auf den Weg gebracht. Erwerbstätige und Rentner erhalten 300 Euro, Studierende eine sogenannte Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Noch haben längst nicht alle ihr Geld erhalten und Studierende können den Zuschuss seit dem 15. März beantragen.
Energiepauschale: Welche Regeln gelten für Erwerbstätige?
Einen Anspruch auf die Energiepreispauschalen (EPP) haben alle, die im Jahr 2022 Erwerbseinkünfte hatten. Das gilt neben Arbeitern und Angestellten beispielsweise auch für Minijobber, Frauen im Mutterschutz, Werkstudenten und Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld.