Steuertipp: Abfindung bei Scheidung – so geht das Finanzamt leer aus
Die Aufteilung des Vermögens oder eine mögliche Abfindung steht meistens im Fokus.
Foto: mauritius images / dieKleinertBerlin. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Getreu diesem Motto regelt so mancher bereits vor der Hochzeit, was im Fall einer späteren Scheidung geschehen sollte. Besonders die Aufteilung des Vermögens oder eine mögliche Abfindung stehen dabei fast immer im Fokus.
Scheitert die Ehe, verhindert eine solche Vereinbarung oft zusätzlichen Streit um die Finanzen. Je nach Art der Regelungen und deren Umsetzung kann sich allerdings auch das Finanzamt dafür interessieren, welchen Zuwachs einer der ehemaligen Partner auf seinem Konto verbucht. Das heißt: Eine eventuelle Steuerpflicht steht im Raum.
In einem aktuellen Fall hatte der Bundesfinanzhof jetzt darüber zu entscheiden, ob Schenkungsteuer auf die bei einer Scheidung geleistete Abfindung zu zahlen ist. Dabei hatte das Ehepaar vor seiner Hochzeit in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart.
Diese besagt, beide Seiten blieben Eigentümer des sowohl vor der Hochzeit als auch währenddessen erworbenen Vermögens. Anders als bei Ehen üblich findet also kein Zugewinnausgleich statt, bei dem der Vermögenszuwachs halbiert wird. Außerdem schloss das Paar den gesetzlichen Versorgungsausgleich aus zugunsten einer Kapitalversicherung mit Rentenwahlrecht. Stattdessen wurde für die ein indexierter Zahlungsanspruch festgelegt. Dieser Zahlungsanspruch sollte bei einem Bestand der Ehe von 15 vollen Jahren zwei Millionen D-Mark betragen; bei der Ehescheidung vor Ablauf dieser Frist wäre er entsprechend geringer ausgefallen.