Karriere: Im Extremfall droht Kündigung: Diese Lebenslauflügen können Bewerbern gefährlich werden
Etwa jeder dritte Kandidat schönt Angaben bei der Bewerbung.
Foto: Unsplash / wocintechchatDüsseldorf. Bei Lügen im Lebenslauf hat man schnell Extrembeispiele im Kopf: gefälschte Zeugnisse, ausgedachte Abschlüsse und Berufsstationen, die es nie gab. Doch neben solchen groben Fälschungen finden sich auch kleinere Schummeleien, Ungereimtheiten oder Übertreibungen in vielen Bewerbungen. Erst kürzlich musste Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock Ungenauigkeiten in ihrem Lebenslauf korrigieren. Der Aufschrei war groß.
Bei Bewerbungen in der freien Wirtschaft schönt etwa jeder Dritte den eigenen Lebenslauf, schätzen Experten. Zehn Prozent der Bewerbungen fielen zudem in die Kategorie „bedenklich“, sagt Nicole Wern von der internationalen HR-Plattform Cornerstone On Demand. „Hier sprechen wir von falschen Angaben zu Berufserfahrungen, Fachkenntnissen oder Qualifikationen wie Abschlüssen.“
Und das kann im Zweifel ernste Folgen haben: „Im Extremfall ist eine fristlose Kündigung denkbar“, sagt Peter Weck, Arbeitsrechtler bei Beiten Burkhardt.
Doch oft fehle es Unternehmen schlicht an Zeit und Geld für eine Überprüfung, sagt Wern. „Gerade für Deutschland als KMU-Land ist der Trend zur Übertreibung in Berufsnetzwerken eine echte Gefahr.“ Viele kleine und mittelständische Unternehmen, kurz KMU, hätten nicht einmal eine eigene Personalabteilung, die zweifelhafte Angaben überprüfen könne.
Gerade in sicherheitsrelevanten oder stark regulierten Branchen kann das schwerwiegende Konsequenzen haben – und zu Betriebsausfällen, Umsatzeinbrüchen oder sogar Unfällen führen, so Wern. Als Leiterin der Kundenbetreuung im deutschsprachigen Raum unterstützt sie rund 60 Großkonzerne bei der Talentakquise und kennt die kleinen und großen Schummeleien auf Bewerberseite. Vor allem vier Bereiche fallen der Expertin auf:
1. Fach- und Sprachkenntnisse
„Ich denke, dass am häufigsten bei den Skills gelogen wird“, sagt Wern. Oft gehe es dabei um Fähigkeiten, die ein Bewerber in der Theorie zwar hätte und sogar durch frühere Zertifikate belegen kann, die aber durch fehlendes Training verlernt wurden.
Bestes Beispiel: Sprachkenntnisse. „Wenn ich etwa in der Schule Französisch gelernt habe und dort vielleicht sogar das DELF B2 Diplom erlangen konnte, dann aber zehn Jahre kein Wort Französisch spreche, kann ich mir sicher sein, dass die Konversation im Ausland zum Fiasko wird.“
2. Führungserfahrung
„Ganz klassisch sind auch Behauptungen, schon Erfahrungen im Bereich der Teamleitung mitzubringen“, sagt Wern. Aus ein paar mahnenden Mails an Werkstudenten oder Praktikanten wird dann schon mal jahrelange Führungserfahrung abgeleitet. Ein Desaster, wenn die Hochstapler dann wirklich in Personalverantwortung kommen und dieser nicht gewachsen sind.
3. Verkaufszahlen
Das Handwerkszeug von Vertrieblern ist Verkaufen – das gilt auch in der Bewerbung. „Gerade im Bereich Sales sind Angaben zur Zielerreichung nicht selten geschönt“, weiß Wern. Da werden Umsatzzahlen aufaddiert, die Zahlen der Abteilung einfach als die eigenen dargestellt oder Kennzahlen bewusst nicht ins Verhältnis gesetzt.
„Beim gezielten Nachbohren fallen solche Zahlendreher häufig auf“, sagt Wern. Oft genug blieben sie aber auch unentdeckt.
4. Gehaltsangaben
Auch bei der Frage nach dem vormaligen Gehalt flunkern Bewerber gern einmal. Das Ziel dabei ist klar: „Zu diesem Kniff greift, wer beim neuen Arbeitgeber ein besseres Gehalt aushandeln möchte“, sagt Wern.
Das taktische Manöver kann einen Kandidaten aus einer ehemals schlechten Bezahlung auf ein angemessenes bis hohes Niveau heben. Findet ein Arbeitgeber jedoch die Falschaussage heraus, kann das schnell als Vertrauensbruch gewertet werden.
Lügen im Lebenslauf: Was ist erlaubt?
Neben der moralischen Frage, ob man im Lebenslauf lügen sollte oder nicht, können einige Falschangaben auch rechtliche Konsequenzen haben. „Erlaubt sind subjektive Übertreibungen, die sich nicht messen lassen“, sagt Rechtsanwalt Weck. Dazu zählen unter anderem:
- Übertreibungen bei sogenannten Soft Skills wie Fleiß, Wissbegierde, Teamfähigkeit oder Flexibilität,
- überschwängliche Meinungen zum eigenen Leistungsvermögen („Ich war und bin überhaupt der Beste!“).
Auch unerlaubte Fragen des Arbeitgebers etwa nach Familienplanung, sexueller Orientierung oder der eigenen körperlichen Gesundheit dürfen falsch beantwortet werden, genau wie Fragen zum vorigen Gehalt. So seien „Übertreibungen in diesem Bereich eher als geäußerte Gehaltsvorstellungen zu interpretieren – und bleiben grundsätzlich sanktionslos“, so Weck.
Die Grenze des Zulässigen sei aber überschritten, „wenn bewusst über Tatsachen getäuscht wird, die auf die Einstellungsentscheidung des Arbeitgebers einen Einfluss haben“. Heißt: Derjenige, bei dem herauskommt, dass er bei Angaben zu Berufsabschlüssen, Führerschein oder relevanten Berufserfahrungen gelogen hat, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag aufhebt – und am Ende die Kündigung ausspricht. Dazu haben Arbeitgeber ein Jahr nach Kenntnisnahme Zeit.
Strafrechtlich relevant sind Urkundenfälschungen und Betrügereien bei Abschlusszeugnissen oder Zertifikaten.
Was Unternehmen tun können, um Bewerbungslügner zu entlarven
Doch was hilft, um Hochstapler auffliegen zu lassen? Das effektivste Mittel seien gezielte Fragen von Arbeitgeberseite – vor allem im persönlichen Gespräch, sagt Wern: „Im Interview – unter Stress – sind Bewerber oft nicht in der Lage, erdachte Szenarien glaubhaft aufrechtzuerhalten. Ganz besonders, wenn Zahlen im Spiel sind.“
Auch die Nachfrage bei ehemaligen Arbeitgebern ist ein probates Mittel. So verlangt das IT-Sicherheitsunternehmen Avast etwa in der Regel von seinen Bewerbern mehrere Referenzkontakte, wie Firmenchef Ondrej Vlcek kürzlich im Handelsblatt berichtete. Will ein Kontakt verzweifelt helfen oder wundert sich über die ein oder andere Angabe im Lebenslauf, kann das auf Unehrlichkeiten auf Bewerberseite hindeuten.
Nicht zuletzt können Personaler auch Originaldokumente anfordern. „Große Konzerne nutzen für die Background-Checks spezialisierte Dienstleister“, sagt Wern. Diese erkennen auffällige Textfragmente oder nutzen Technologie, die falsche von echten Zeugnissen unterscheiden kann. Wegen des Datenschutzes sind solche Hintergrundrecherchen aber nur sehr eingeschränkt für Arbeitgeber nutzbar.