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Der ChefökonomWelche Aufgaben hat die neue Rentenkommission?

Die Regierung beschließt teure Rentengesetze und plant zugleich eine neue Kommission. Wie passt das zusammen?Bert Rürup 31.10.2025 - 10:19 Uhr Artikel anhören
Sozialministerin Bas (SPD): Kommission soll der nachwachsenden Generation nützen. Foto: Federico Gambarini/dpa

„Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen“, versprachen – wie bereits mehrere Regierungen zuvor – Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vom Frühjahr. Aus diesem Grund soll eine Rentenkommission einberufen werden, die bis zur Mitte der Legislaturperiode „eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen“ soll.

Um etwaigen koalitionspolitisch problematischen Befunden oder Empfehlungen dieser Kommission vorzubeugen, trafen die Koalitionsparteien mehrere, zum Teil sehr kostspielige rentenpolitische Entscheidungen vorab:

  • die Festschreibung des Rentenniveaus bis 2031,
  • die Ausweitung der Mütterrente,
  • eine neue Aktivrente, die in Wahrheit keine Rente, sondern eine Steuervergünstigung für arbeitende Rentner ist,
  • sowie eine Frühstart-Rente, die ebenfalls keine Rente ist, sondern ein Brosamen für Kinder beziehungsweise deren Eltern und ein Geschenk an die Finanzbranche.

Damit stellt sich die Frage, was die neue Kommission noch diskutieren oder vorschlagen soll. Eine Lösung des immer größer werdenden Finanzierungsproblems, die keine Verlierer hat, kann selbst der hochkarätigsten Kommission nicht gelingen.

Üblicherweise haben Regierungskommissionen den Auftrag, nationale und internationale Erfahrungen zur Lösung eines Problems zu sichten und eine für die nationalen Bedingungen konsistente Antwort auf sich stellende Herausforderungen zu entwickeln. Dabei gilt es, nicht zuletzt auch unbequeme Wahrheiten anzusprechen. Kommissionen können zweifellos zu einem wichtigen Element der Willensbildung innerhalb einer Regierung wie in der Öffentlichkeit werden, sofern sie mit anerkannten Experten und Vertretern der Gesellschaft besetzt werden.

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Eine nicht minder wichtige Aufgabe von Kommissionen ist es, den politischen Entscheidungsträgern Zeit zu verschaffen sowie im Vorfeld auszuloten, welche Maßnahmen politisch konsensfähig sein könnten – und welche nicht. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass Kommissionen dann erfolgreich waren, wenn deren Ergebnisse im Vorfeld mit den politischen Entscheidungsträgern ausdiskutiert wurden. Allerdings gab es auch Kommissionen, die eingerichtet wurden, um in der laufenden Legislaturperiode keine politischen Entscheidungen treffen zu müssen.

Bei der nun geplanten Rentenkommission, die wohl doch noch Ende des Jahres etabliert wird, dürften die Diskussionen insofern einfacher werden, als die verschiedenen Vorgängerkommissionen bereits sämtliche Argumente ausgiebig erörtert haben. Ein Erkenntnisproblem in Bezug auf Rente gibt es nicht.

Rentenpolitik ist stets Verteilungspolitik

Jedes umlagefinanzierte Rentensystem hat vier Stellschrauben: den Beitragssatz, das Rentenniveau und das Renteneintrittsalter sowie als Finanzierungsjoker den Bundeszuschuss. Dieser speist sich aus Steuergeld, das in die Rentenversicherung gepumpt wird – in diesem Jahr 122,5 Milliarden Euro, also mehr als der Anteil des Bundes am gesamten Lohnsteueraufkommen.

Ein niedrigeres Rentenniveau geht zulasten der heutigen und zukünftigen Rentenempfänger, eine Anhebung des Renteneintrittsalters trifft nur die zukünftigen Leistungsbezieher, höhere Beitragssätze belasten alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie – je nach tarifpolitischer Verhandlungsstärke – deren Arbeitgeber und können über höhere Lohnkosten Wachstum und Beschäftigung beeinträchtigen. Und höhere Bundeszuschüsse gehen mit dem Verzicht auf eine alternative Verwendung dieser Steuergelder einher.

Rentenpolitik ist daher stets Verteilungspolitik. Jede Rentenreform kann einer Gruppe nur etwas geben, wenn einer anderen Gruppe etwas weggenommen oder vorenthalten wird – was zwischenzeitlich auch der „Jungen Gruppe“ der Unionsfraktion klar geworden ist.

Bereits zu Beginn der letzten Großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel hatte die SPD klare rentenpolitische Vorstellungen: die „doppelte Haltelinie“, also ein garantiertes Mindestrentenniveau von 48 Prozent bei einer Deckelung des Beitragssatzes bei 20 Prozent, sowie eine neue „Grundrente“. Dies war eine Abkehr von der Ende der 1990er-Jahre von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm eingeleiteten und von seinen sozialdemokratischen Nachfolgern Walter Riester, Ulla Schmidt, Franz Müntefering und Olaf Scholz bis Ende der Nullerjahre fortgesetzten, am Ziel der finanziellen Nachhaltigkeit ausgerichteten Rentenpolitik.

Da man sich nicht dem Vorwurf aussetzen wollte, die langfristige Finanzierbarkeit der Rente völlig außer Acht zu lassen, setzte diese Regierung im Mai 2018 die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ ein. Falls es Aufgabe dieser Kommission war, zwei Jahre möglichst geräuschlos im Verborgenen zu arbeiten, wurde dieses Ziel mit Bravour erfüllt. Relevante Ergebnisse und politische Konsequenzen gab es keine; die Politik arbeitete ihr Rentenprogramm ab, lange bevor die Kommission ihre Arbeit beendete.

Dieses Muster könnte sich nun wiederholen. Ein sehr kostenintensives Rentenpaket der amtierenden Koalition ist auf dem parlamentarischen Weg, bevor die Kommission eingerichtet wird. Und die Regierung ist trotz wachstumspolitischer Tristesse bereit, beachtliche zusätzliche Mittel dauerhaft für die Rentenversicherung zu binden. Dies mag aus wahltaktischen Gründen nachvollziehbar sein, da die Kernwählerschaft von Union und SPD nun einmal die Rentenempfänger und rentennahen Jahrgänge sind. Im Sinne einer am Ziel der Nachhaltigkeit orientierten Rentenpolitik ist es sicher nicht.

Relativ wenig Fürsorgeempfänger unter Rentnern

Die Mehrzahl der heutigen Rentenempfänger verfügt über ein halbwegs auskömmliches Gesamteinkommen. Richtig ist aber auch, dass das System nicht sonderlich generös ist und das Risiko von Altersarmut zunehmen wird, insbesondere in Ostdeutschland. Im Jahr 2024 bezogen knapp 740.000 Personen Grundsicherung im Alter. Das waren zwar sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Allerdings hatten insgesamt weniger als vier Prozent der Altersrentner Anspruch auf Grundsicherung. Damit ist der Anteil der Fürsorgeempfänger unter Rentnern deutlich geringer als unter der Gesamtbevölkerung.

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Das vom Kabinett beschlossene Rentenpaket kostet in der Anfangsphase etwa zehn Milliarden Euro pro Jahr – mit steigender Tendenz. Diese Mittel würden rechnerisch ausreichen, um allen von Armut betroffenen Rentenempfängern jeden Monat zusätzlich um die 1000 Euro auszuzahlen – womit das Problem von Altersarmut gelöst wäre.

Tatsächlich löst die geplante Reform dieses Problem aber nicht. Denn Rentenempfänger partizipieren umso mehr von einem höheren Rentenniveau, je höher deren Rente ist. Der ohnehin geringe Gestaltungsspielraum, der der geplanten Rentenkommission verbleibt, wird mit dem verabschiedeten Rentenpaket weiter eingeschränkt.

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Laut Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) soll die Kommission denen gerecht werden, die jetzt in Rente gehen, sowie der nachwachsenden Generation nützen. Die Menschen, die derzeit in Ausbildung gingen oder berufstätig wären, müssten, wenn sie in das System einzahlten, die Sicherheit haben, eine Rente zu bekommen, die ihren Lebensstandard sichere.

Die oder der Kommissionsvorsitzende ist bei diesen Vorgaben nicht zu beneiden. Keine Reform, die diese Bezeichnung verdient, wird ohne Belastungen für bestimmte Gruppen auskommen können. Deshalb sei die Prognose gewagt, dass es in der nächsten Legislaturperiode abermals eine Rentenreformkommission geben wird.

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