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Gastkommentar – Homo oeconomicusSteuerentlastungen für Unternehmen müssen zielgenau sein

Den Steuersatz zu senken entlastet die Falschen und kostet viel. Investitionen sollten über verbesserte Abschreibungs- und Verlustabzugsmöglichkeiten gefördert werden, fordert Nadine Riedel. 04.02.2021 - 17:19 Uhr Artikel anhören

Die Autorin ist Direktorin des Instituts für Wirtschaftspolitik und Regionalökonomik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Foto: Handelsblatt

Die Rufe nach Steuererleichterungen für deutsche Unternehmen werden lauter. Zuletzt mahnte der Bundesverband der Deutschen Industrie Reformen an. Unter anderem müsse der Körperschaftsteuersatz abgesenkt werden, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts zu erhalten und die Erholung von der Covid-Krise zu befördern.

Reformen bei der Unternehmensteuer können in der Tat helfen, die Krise zu überwinden. Aber sie sollten zielgenau ausgestaltet sein. Eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes scheint wenig geeignet.

Viele Firmen investieren zwar mehr, wenn der Steuersatz fällt, aber die Mitnahmeeffekte sind groß und sorgen für ein ungünstiges Verhältnis von entgangenen Steuereinnahmen zum induzierten Konjunkturimpuls.

Profitieren würden zudem vor allem Firmen mit hohen Gewinnen, also diejenigen, die unbeschadet durch die Krise kommen oder gar profitieren. Solche Steuergeschenke sind mit Blick auf die angespannte Haushaltslage schwer vermittelbar.

Der internationale Steuerwettbewerb, der oft als Argument für eine Steuersatzsenkung angeführt wird, kann sich zudem bald abschwächen, wenn US-Präsident Joe Biden seine Pläne realisiert, einen Teil der Trump’schen Steuerreform zurückzunehmen und den Steuersatz für US-Unternehmen kräftig anzuheben.

Mehr Abschreibungsmöglichkeiten

Steuerentlastung durch eine Ausweitung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten wäre eine zielgenauere Maßnahme. Denn so erhalten Firmen Steuervorteile nur dann, wenn sie tatsächlich investieren. Frühere Erfahrungen zeigen, dass die Wirkung auf Investitionen und Beschäftigung groß sein dürfte: Denn Abschreibungen verschieben Steuerlast in die Zukunft.

Firmen profitieren neben Zinsvorteilen vor allem von erhöhter Liquidität. So werden Investitionsspielräume geschaffen – gerade wenn krisenbedingt Liquiditätsreserven aufgebraucht sind und hohe Schuldenquoten den Zugang zu frischem Kapital erschweren.

Aus demselben Grund sollte der steuerliche Verlustabzug verbessert werden. Viele strukturell gesunde Unternehmen haben in der Krise erhebliche Umsatzbußen hinnehmen müssen und hohe Verluste eingefahren. Um Liquiditäts- und Investitionsspielräume zu schaffen und eine schnelle Entschuldung zu ermöglichen, sollten Restriktionen beim Verlustvortrag gelockert werden.

Dann können die in der Krise aufgelaufenen Verluste früher und stärker zur Senkung der Steuerlast genutzt werden als bisher, wenn wieder Gewinne erzielt werden. Auch der erlaubte Verlustrücktrag sollte erhöht und verlängert werden.

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Zu guter Letzt muss private Forschung und Entwicklung (F&E) stärker in den Blick rücken. Die Krise hat den Strukturwandel unter anderem im Bereich Digitalisierung beschleunigt. Firmen können Produktivitätsgewinne aus diesem Wandel aber oft nur über eigene Innovationen heben.

Um zu vermeiden, dass Liquiditätsengpässe wichtige F&E-Investitionen verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen schwächen, wäre eine Ausweitung der steuerlichen F&E-Förderung angezeigt. Hier sind die deutschen Regeln im internationalen Vergleich restriktiv.

Mehr: Was eine Senkung der Unternehmensteuern wirklich bringen würde

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