Kommentar: Umsatzsteuer – das Objekt der Begierde jeder neuen Regierung

Seit nunmehr 19 Quartalen ist die deutsche Volkswirtschaft nicht gewachsen – und auch dem politischen Führungstrio Olaf Scholz, Robert Habeck und Christian Lindner dürfte inzwischen klar sein, dass es sich nicht nur um eine vorübergehende konjunkturelle Schwächephase handelt. Die deutsche Wirtschaft steckt vielmehr in einer veritablen strukturellen Krise, vermutlich der schwersten in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Demografie, Deglobalisierung und Digitalisierung fordern ihren Tribut.
Die Stimmung in den Unternehmen ist je nach Umfrage „alarmierend“ (DIHK), „nahezu depressiv“ (Creditreform) oder „jegliche Hoffnung (ist) zunichtegemacht“ (S&P Global). Keine andere große Volkswirtschaft ist ähnlich schlecht durch die zurückliegenden Jahre gekommen, wie die aktuelle Gemeinschaftsdiagnose der Bundesregierung noch einmal eindrucksvoll bescheinigt.
Bis zum Ende der laufenden Dekade ist unter den gegenwärtigen Bedingungen mit keiner Wende zu rechnen. Das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaft beläuft sich auf ein halbes Prozent pro Jahr – Quartale mit Null- oder Miniwachstum sind die neue Realität.
Die Ampelregierung steht wie Anfang der 2000er-Jahre das damalige Bundeskabinett mit Kanzler Gerhard Schröder und Vizekanzler Joschka Fischer mit dem Rücken zur Wand. Nur – im Gegensatz zu damals – fehlen der gegenwärtigen politischen Führung Mut und Kraft für die gebotenen Reformen.
Anders als Angela Merkel nach der Bundestagswahl 2005 kann Friedrich Merz, sofern die Union die Bundestagswahl gewinnt, Ende 2025 nicht auf ein bestelltes Feld hoffen, von dem es gilt, die Ernte einzubringen. Ein Bundeskanzler Merz wird nicht umhinkommen, die Härten, die auf die Gesellschaft zukommen, selbst zu Beginn seiner Amtszeit zu verkünden.
Der Industrie fehlen Aufträge, Investitionen werden gestoppt oder gleich ins Ausland verlagert, die Arbeitslosigkeit nimmt zu, die Steuer- und Beitragsquellen sprudeln schwächer – und eine höhere Neuverschuldung ist wegen der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse ausgeschlossen. Selbst wenn die nächste Regierung es wollte: Für die dringend notwendigen angebotsverbessernden Reformen fehlt schlichtweg das Geld.
Entlastungen von Unternehmen sowie eine Stimulierung von Investitionen und Arbeitsangebot müssen stets in der Erwartung vorfinanziert werden, dass über höheres Wirtschaftswachstum ein möglichst großer Teil davon später an den Staat zurückfließt. Erinnert sei an die Einkommen- und Unternehmensteuerreformen von Finanzminister Hans Eichel (SPD) zu Beginn dieses Jahrhunderts, wodurch das Staatsdefizit zunächst in die Höhe schnellte und die Regierung in Konflikt mit EU-Regeln geriet.
Im Wahlkampf 2005 forderte die Union zur Haushaltssanierung zunächst eine Umsatzsteuererhöhung um zwei Prozentpunkte, während die SPD jegliche Anhebung dieser Steuer ablehnte. Letztlich einigten sich Angela Merkel (CDU) und Franz Müntefering (SPD) auf eine Erhöhung sogar um drei Punkte, also auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007. Dieser unpopuläre, aber mutige Schritt bildete den Grundstock für das, was später von nicht wenigen Politikern stolz als „schwarze Null“ gefeiert wurde.
Steueränderungen führen stets zu Anpassungsreaktionen. Höhere Steuern auf Löhne machen Freizeit attraktiver, höhere Steuern auf Unternehmensgewinne schmälern mit der Rentabilität die Investitionsneigung und fördern Kapitalabflüsse. Deshalb gilt unter Ökonomen eine höhere Umsatzsteuer als geringstes Übel, wenn der Staat zusätzliche Einnahmen generieren und dabei möglichst geringe gesamtwirtschaftliche Schäden verursachen will.
Konsumsteuern kann man auf legalem Wege auf Dauer nicht ausweichen, sofern Sparen nicht als Selbstzweck oder der Vererbung dient. Überdies belastet die Umsatzsteuer Exporte und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht.
Zudem ist der Regelsatz dieser Steuer in den meisten EU-Ländern höher als in Deutschland mit 19 Prozent; im EU-Schnitt beträgt er 21 oder 22 Prozent, in Schweden, Dänemark und Kroatien sind es sogar 25 Prozent.
Nach einer Faustformel bringt eine Erhöhung des Regelsatzes um einen Prozentpunkt etwa 16 Milliarden Euro Mehreinnahmen, ein zusätzlicher Punkt beim reduzierten Satz generiert 3,5 Milliarden Euro. Unstrittig ist, dass eine Anhebung der Umsatzsteuer kurzfristig die Inflation treibt und auf Dauer die realen Konsumbudgets der Verbraucher schmälert. Bei langlebigen Konsumgütern wie etwa Autos und Möbeln sind jedoch Vorzieheffekte wahrscheinlich, sodass womöglich der private Konsum kurzfristig stimuliert würde.
Als gewichtigstes Gegenargument gilt die Regressivität dieser Steuer, also die stärkere Belastung geringerer Einkommen. Dies trifft jedoch nur bedingt zu. Zum einen geben Gering- und Durchschnittsverdiener durchweg einen größeren Anteil ihres Budgets für von der Steuer befreite Güter aus, insbesondere für Mieten.
Darüber hinaus ist bei diesen Haushalten oft der Verbrauchsanteil von reduziert besteuerten Waren, vor allem Nahrungsmitteln, größer als bei Besserverdienenden. Eine Erhöhung des Regelsatz um drei Prozentpunkte auf 22 Prozent und eine Absenkung des ermäßigten Satzes auf fünf Prozentpunkte würde für den Staat etwa 40 Milliarden Euro Mehreinnahmen bedeuten und die Progressivität des Steuersystems allenfalls graduell verringern.
Mit diesen Mehreinnahmen in Höhe von knapp einem Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt könnten die Abschreibungsbedingungen für Unternehmen verbessert werden, was erfahrungsgemäß die Investitionsneigung unmittelbar stimuliert, auch wenn es sich letztlich nur um Steuerstundungen handelt.
Darüber hinaus wäre es möglich, den Körperschaftsteuersatz, gegebenenfalls in Stufen, von 15 auf zehn Prozent abzusenken – ein Punkt Körperschaftsteuersenkung bedeutet für den Fiskus Mindereinnahmen von etwa 4,7 Milliarden Euro. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Gewerbesteuerbelastung von rund 15 Prozent würde sich der Wirtschaftsstandort Deutschland in Rankings mit einer Gesamtlast von 25 Prozent dem Mittelfeld nähern.
Mit den verbleibenden Zusatzeinnahmen könnte die Infrastruktur ein Stück weit modernisiert sowie eine leistungsfreundlichere Reform des Steuertransfersystems finanziert werden. Grenzbelastungen von derzeit 80, 90 oder gar 100 Prozent für Leistungswillige, die sich zu Bürger- und Wohngeld etwas hinzuverdienen, sind entmutigend und führen zu gesamtwirtschaftlichen Ineffizienzen.
Eine große, stärker auf den Konsum als Finanzierungsbasis setzende Steuerreform wäre zudem ein wichtiges Signal an in- und ausländische Investoren. Wenngleich eine Reihe der Maßnahmen der „Agenda 2010“ – wie die Ich-AG oder der Job-Floater – nicht die gewünschte Wirkung entfalteten, gilt dieses Reformpaket heute als auslösendes Moment für das sich anschließende „goldene Jahrzehnt“ der deutschen Volkswirtschaft. Solch eine Aufbruchsstimmung zu erzeugen ist der Ampel zu keinem Zeitpunkt gelungen.
Man darf gespannt sein, ob und wie es einem Bundeskanzler Friedrich Merz gelingt, das höchst eingetrübte Wirtschaftsklima im Land aufzuhellen.