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Pro & Contra Sollen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen?

In Deutschland gibt es keine Impfpflicht. Auch deshalb ist umstritten, ob Arbeitgeber ein Recht haben sollen zu erfahren, wer von ihren Mitarbeitern geimpft ist. Zwei Autoren, zwei Meinungen.
01.09.2021 - 12:41 Uhr Kommentieren
Darüber, ob Arbeitgeber ihn von ihren Beschäftigten verlangen dürfen sollen, ist eine intensive Debatte entbrannt. Quelle: imago images/Rolf Poss
Impfnachweis

Darüber, ob Arbeitgeber ihn von ihren Beschäftigten verlangen dürfen sollen, ist eine intensive Debatte entbrannt.

(Foto: imago images/Rolf Poss)

Pro: Die Alternative wären Spuckschutzwände bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag

von Lazar Backovic

Darf mein Chef wissen, ob ich gegen Corona geimpft bin? Gesundheitsminister Spahn ist in dieser Frage hin- und hergerissen, wie er neulich im Fernsehen sagte. Dabei muss er das gar nicht sein.

Denn was passiert denn, wenn alles beim Status quo bliebe? Maskenpflicht und Spuckschutzwände im Büro bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag? Den Gedanken dürften die wenigsten erstrebenswert finden. Ob geimpft oder nicht.

Wir sollten der Wahrheit ins Gesicht schauen. Eine tageweise Rückkehr ins Büro – und damit eine wie auch immer gelagerte neue Normalität unseres Arbeitsalltags – erfordert von Beschäftigten mindestens eines der bekannten drei G: geimpft, genesen oder getestet. Deutlich sicherer wäre es sogar, nur die ersten beiden Gs zuzulassen, wie dies etwa der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach fordert.

Dafür müssen Vorgesetzte abfragen dürfen, wer aus der Belegschaft die 2- beziehungsweise 3-G-Regel erfüllt. Wie sonst sollen Unternehmen verlässlich planen und ihre Corona-Schutzmaßnahmen anpassen, wenn schon wieder die nächste Infektionswelle droht?
In vielen Unternehmenszentralen wurde aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen die Rückkehr ins Büro de facto pausiert, wie eine aktuelle Handelsblatt-Umfrage zeigt. Mit 2G oder 3G hätte man die Pläne fortführen können.

Es ist daher richtig und sehr nah an der Realität vieler Betriebe, dass der Gesundheitsminister nun offen darüber nachdenkt, Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, sich nach dem Corona-Impfstatus in der Belegschaft zu erkundigen.

Schade ist, dass daraus vermutlich in der jetzigen Legislatur nichts mehr wird. Auch weil Scheinargumente vorgebracht werden. Das erste: Was ist mit Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Es dürfte doch klar sein, dass es hier Ausnahmen geben muss.

Das zweite: Was ist mit dem Datenschutz? Der ist wichtig, ohne Zweifel. Aber in dieser konkreten Frage eben nicht so wichtig wie das berechtige Interesse, zumindest am Arbeitsplatz wieder ein Stück weit zur Normalität zurückzukehren. Zudem dürfte es in Zeiten von Blockchain-Technologie und Quantencomputern bestimmt datenschutzkonforme Arten der Abfrage geben.

Und dann gibt es noch die allseits beliebte Frage nach der Rechtsgrundlage. Zugegeben, kein kleines Gegenargument, aber am Ende trotzdem vorgeschoben. Denn gerade in dieser Pandemie haben wir gesehen, dass sich Gesetze anpassen lassen, wenn es für die Allgemeinheit sinnvoll ist.
60 Prozent aller Deutschen haben sich bis zum heutigen Tage vollständig impfen lassen. Viele davon im erwerbsfähigen Alter. Wir sollten diese Leute belohnen. Und möglichst viele dazu bringen, es ihnen gleichzutun. Auch dabei könnte Spahns Gedankenspiel übrigens helfen.

Contra: Das Auskunftsrecht wirft mehr Fragen auf als es Antworten liefert

von Frank Specht

In der Debatte über die Impfstatus-Abfrage hat Arbeitsminister Heil gemahnt, man müsse die Sache zu Ende denken. Also stellen wir uns einen Moment vor, das Fragerecht der Arbeitgeber wird gesetzlich verankert – und denken die Sache zu Ende.

Wie wollen Chefs dann mit Arbeitnehmern umgehen, die die Auskunft trotzdem verweigern? Abmahnung, Kündigung, Arbeitsgerichtsverfahren mit zweifelhafter Aussicht auf Erfolg – und das alles bei Mitarbeitern, mit denen man vielleicht ansonsten bestens zufrieden ist?

Völlig offen ist auch, was sich bei einem Auskunftsrecht im Betrieb denn überhaupt ändern soll, sofern nicht auch eine Impfpflicht eingeführt wird. Denn solange es die nicht gibt, haben auch ungeimpfte Arbeitnehmer einen Anspruch, beschäftigt zu werden – und Arbeitgeber die Verpflichtung, ihnen sichere Arbeitsplätze zu bieten. Sie werden deshalb Maßnahmen des Infektionsschutzes weiter aufrechterhalten müssen – schon, weil ja auch Geimpfte das Coronavirus weitergeben können. Und weil es Beschäftigte gibt, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Der von den Arbeitgebern und Wirtschaftsminister Altmaier bemühte Vergleich, dass auch Restaurants oder Reiseveranstalter Gesundheitsdaten abfragen, zieht nur bedingt. Es macht eben einen Unterschied, Ungeimpfte von einem Freizeitvergnügen auszusperren oder ihnen den Broterwerb zu verwehren.

Auch die Befürchtung vor einem Dammbruch bei der Offenlegung von Gesundheitsdaten der Beschäftigten ist nicht von der Hand zu weisen. Gesundheitsminister Spahn hat vorgeschlagen, das Auskunftsrecht der Arbeitgeber auf ein halbes Jahr zu beschränken. Aber was passiert, wenn danach die Zahl der Impfskeptiker weiter hoch ist? Oder längst neue Virusvarianten oder Krankheiten grassieren?

Zu Ende gedacht wirft das geforderte Auskunftsrecht mehr offene Fragen auf als es Antworten liefert. Der bisher erreichte Impffortschritt ermöglicht bereits viele Lockerungen, manche sehen bereits den „Freedom Day“ nahen. In dieser Situation nun die Zügel in den Betrieben anzuziehen ist kontraproduktiv und beschert nur denen Zulauf, die Deutschland auf dem Weg in die „Corona-Diktatur“ wähnen.

Der Arbeitsschutz ist Sache der Arbeitgeber, und die meisten haben sich in der Pandemie auch vorbildlich verhalten. Auf diesen Erfolgen gilt es aufzubauen, aber das geht nicht mit Zwang. Die meisten Beschäftigten, die ihre zweite Spritze kaum erwarten konnten, werden auch freiwillig gerne ihren Impfstatus offenbaren. Vielleicht erledigt sich in dem einen oder anderen Großraumbüro die Sache dann schon von selbst.

Mehr: Impfpflicht am Arbeitsplatz? Ein Fünftel der Arbeitnehmer würde klagen oder kündigen

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