Rente: Kampf gegen Altersarmut braucht eine neue Rentenphilosophie

„Ist Deine Rente zu niedrig, hat Scholz nicht geliefert.“ Mit diesem Slogan wirbt „Die Linke“ im Bundestagswahlkampf – und hat damit recht, freilich in einem anderen Sinn als von dieser Partei intendiert.
Zur Erinnerung: Die Ampelregierung hatte geplant, das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent des Durchschnittlohns festzuschreiben. Dazu sollte der 2004 in die Rentenanpassungsformel eingefügte Nachhaltigkeitsfaktor ausgesetzt werden. Dieser Faktor bewirkt, dass ein sinkendes Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern bei der Festsetzung der jährlichen Rentenerhöhung berücksichtigt wird. Damit sollen die Rentner über flachere Rentenanpassungen an den finanziellen Lasten als Folge des unmittelbar bevorstehenden und nahezu 15 Jahre anhaltenden Alterungsschubs beteiligt werden.
Durch eine Aussetzung dieses Faktors wären die finanziellen Belastungen infolge der Alterung der Bevölkerung vorrangig auf die jüngeren Jahrgänge sowie die Steuerzahler abgewälzt worden.
Steigendes Risiko von Altersarmut
Da die Ampelkoalition vor Verabschiedung dieses Rentenpakets zerbrach, konnte es nicht vom Bundestag verabschiedet werden – es ist aber Bestandteil der Wahlprogramme von SPD und Grünen.
Das Problem, das die Ampelregierung auf diese Weise lösen wollte, bleibt freilich weiterhin bestehen: die wachsende Gefahr von Altersarmut. Laut amtlichen Daten hat in den vergangenen Jahren das Risiko, im Alter auf die Grundsicherung angewiesen zu sein, geringfügig zugenommen. Es ist aber immer noch deutlich niedriger als im Durchschnitt der Gesamtbevölkerung.
Eine Person gilt als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft:
- Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze,
- ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen,
- oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.
Armut im Alter ist oft die Folge längerer Phasen von Arbeitslosigkeit in der Erwerbsbiografie. Dies trifft auf viele Menschen in Ostdeutschland zu, die im Zuge der Wiedervereinigung ihre vergleichsweise gut bezahlten Industriearbeitsplätze verloren haben. In den neuen Ländern sind in der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen 24 Prozent von Armut bedroht. Zum Vergleich: In Gesamtdeutschland beträgt das Armutsrisiko bei dieser Gruppe laut dem Sozialbericht des Statistischen Bundesamts etwa 17 Prozent.
Nun hätte die Umsetzung des Ampelplans zweifellos verhindert, dass einige Rentenempfänger in die Gruppe der von Altersarmut Betroffenen gerutscht wären – besonders diejenigen, deren Einkommen bereits nahe der Armutsgrenze liegt.
Jene Rentner, die nicht nur von Armut bedroht, sondern tatsächlich als arm gelten, hätten dagegen von einer um einige Euro höheren Rente sehr wenig gehabt und wären zumeist weiterhin auf Fürsorgeleistungen angewiesen gewesen. Dazu muss man wissen, dass eine Senkung des Rentenniveaus keine Senkung der Renten bedeutet, sondern einen im Vergleich zur Entwicklung der Löhne schwächeren Anstieg der Renten.
In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass in unserem 1957 eingeführten Rentensystem eine soziale Umverteilung nicht vorgesehen ist. Bei der Festsetzung der Renten gilt das Äquivalenzprinzip. Dies bedeutet, dass ein Rentner in der Pyramide der Rentenempfänger die gleiche Position einnehmen soll, die er während seiner Erwerbsphase in der Pyramide der Lohnempfänger hatte.
Das Rentenniveau ist dabei eine technische Größe, die auf dem Konstrukt des Eckrentners basiert, also einer Kunstfigur, die 45 Jahre stets zum jeweiligen Durchschnittslohn gearbeitet hat.
Zielgenaue Optionen gesucht
Selbst ein hypothetisches Rentenniveau von 60 Prozent würde jenen, die nur geringe Rentenansprüche erworben haben, nur selten zu einer Rente über der Armutsgrenze verhelfen. Das Rentenniveau ist daher eine denkbar ungeeignete Stellschraube, um Altersarmut zielgenau zu bekämpfen.
Nun sind Ökonomen befähigt, Effizienzfragen zu beantworten. Verteilungsfragen können sie nicht kompetenter beantworten als jeder andere Bürger – zumal es kein optimales Rentenniveau gibt. Berücksichtigt man jedoch, dass die jüngeren Jahrgänge neben den markant steigenden Kosten durch die demografische Entwicklung auch die steigenden Rüstungsausgaben, die Modernisierung unserer maroden Verkehrsinfrastruktur sowie die Dekarbonisierung der Wirtschaft zu schultern haben, so liegt der Schluss nahe, nach zielgenaueren Optionen als einer Festschreibung des Rentenniveaus zu suchen, um dem Risiko zunehmender Altersarmut zu begegnen.
Nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts hatten im September des vergangenen Jahres 730.000 Personen Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Rund ein Drittel davon bezog keine Rente; bei den übrigen waren die Renten so gering, dass sie aufgestockt werden mussten. Die gesetzliche Rentenversicherung hat für 2023 errechnet, dass 2,9 Prozent der Rentner in Deutschland Grundsicherung im Alter beziehen – und damit 0,1 Punkte mehr als im Vorjahr.
Gründe für den Anstieg waren vor allem ein neuer Freibetrag sowie der Zuzug von Flüchtlingen aus der Ukraine, die zwar Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, jedoch nicht auf eine gesetzliche Rente. Die Daten zeigen: Das Problem ist also durchaus relevant, betrifft aber bislang einen überschaubaren Personenkreis und liefert keinen überzeugenden Grund, die geltende Rentenanpassungsformel zu ändern.
Da das Problem der Altersarmut aber in naher Zukunft größer werden dürfte, ist die nächste Bundesregierung gut beraten, sich Gedanken über eine neue „Rentenphilosophie“ zu machen. Ein Blick über die Landesgrenze zeigt, dass in der großen Mehrzahl der OECD-Staaten das Äquivalenzprinzip bei der Rentenfestsetzung unbekannt ist und – anders als in Deutschland – das primäre Ziel der gesetzlichen Rentensysteme oft die Vermeidung von Altersarmut ist. Das deutsche Äquivalenzprinzip mag in der Welt von 1957 eine Existenzberechtigung gehabt haben. Heute ist es angesichts oft unterbrochener Erwerbsbiografien definitiv nicht mehr zeitgemäß.
Möglicher Konflikt mit Wachstumszielen
Rentenpolitik bedeutet vorrangig, die vorhandenen Stellschrauben des Systems neu zu justieren, also Rentenhöhe, Rentenbeitrag, Renteneintrittsalter oder Bundeszuschüsse an geänderte Rahmenbedingungen oder politische Zielvorstellungen anzupassen.
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Finanzierung der Renten in Konflikt mit Beschäftigungs- und Wachstumszielen geraten kann. Angesichts einer nicht zuletzt demografisch bedingten Abflachung des Trendwachstums auf etwas weniger als ein halbes Prozent ist dies ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Leistungsausweitungen, höheren Beiträgen oder Steuern sind also aus ökonomischer Sicht enge Grenzen gesetzt.
Die politische Herausforderung besteht darin, die begrenzten Mittel vorausschauend einzusetzen. Ein höheres Rentenniveau mit dem Ziel, dem Risiko der Altersarmut zu begegnen, wäre kostspielig und mit massiven Streuverlusten verbunden. Mutmaßlich weniger publikumswirksam, aber dafür zielgenauer, wäre eine Weiterentwicklung der 2021 von der bislang letzten Großen Koalition eingeführten Grundrente.
