Kommentar – Der Chefökonom: Generationenkapital – guter Ansatz, unkluge Verwendung

Das „Rentenpaket II“ dürfte mit dem Ende der Ampelregierung Geschichte sein. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass die Union dem Wunsch von Kanzler Olaf Scholz folgen wird, dieses Gesetz im Bundestag mitzutragen.
Sozialminister Hubertus Heil hatte die Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors geplant. Für jene, die darin ein Ende des vor fast 35 Jahren eingeschlagenen Wegs sahen, die Kosten der Bevölkerungsalterung auf alle Generationen zu verteilen, ist das ein Grund zum Applaudieren. Für die Anhänger einer von der FDP favorisierten „Aktienrente“ ist es jedoch ein Rückschlag.
Richtig an der FDP-Idee ist, dass viele deutsche Sparer beachtliche Renditechancen vergeben, da sie ihre Ersparnisse renditeschwach anlegen. Ein Großteil der Rücklagen für das Alter wird auf Girokonten, Sparbüchern und in Lebensversicherungen angelegt – und im Übrigen verlassen sich viele auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung. Dabei wären in den vergangenen 30 Jahren aus Dax-Aktien im Wert von 1000 Euro bis heute rechnerisch rund 8500 Euro geworden – während ein entsprechendes Sparguthaben sich nur um etwa 50 Prozent vermehrt hätte.
Walter Riester, Arbeitsminister im ersten Kabinett von Gerhard Schröder, war der erste Sozialminister, der eine „mischfinanzierte Alterssicherung“ propagierte. Sein ursprünglicher Plan sah vor, dass alle Rentenversicherten vier Prozent ihres Einkommens in eine zusätzliche private Altersvorsorge stecken, um die als unvermeidlich angesehenen Einschnitte bei der gesetzlichen Rente zu kompensieren. Die Blaupause dafür stammte mutmaßlich vom wissenschaftlichen Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium.
Bekanntlich wurde die Riester-Rente jedoch nicht obligatorisch, wie empfohlen und ursprünglich vorgesehen. Die stattdessen auf Druck der Versicherungswirtschaft eingeführte freiwillige Ergänzungsvorsorge wurde massiv gefördert und streng reguliert. Die Finanzbranche entwickelte dafür teure und intransparente Produktvariationen. Wohl auch deshalb wurde die Riester-Rente nicht der erhoffte Erfolg. Ein erheblicher Teil der heute absehbaren Probleme resultiert aus dieser Fehlentwicklung.
Nicht zuletzt deshalb blicken viele, die sich mit der Zukunft der gesetzlichen Rente befassen, nach Schweden. Dort sind seit 1998 alle Erwerbstätigen ab dem Alter von 17 Jahren zusätzlich kapitalgedeckt pflichtversichert. Die Schweden können dabei aus einer Vielzahl privater Fonds auswählen.
Für all jene, die sich nicht entscheiden wollen, wurde ein öffentlich verwalteter Fonds geschaffen, der die Beiträge kostengünstig und breit gestreut investiert. Dieser Staatsfonds steht im Wettbewerb mit privaten Vermögensverwaltungen. Nach einer Analyse des Sachverständigenrats lag dessen Rendite in den Jahren 2000 bis 2022 durchschnittlich bei 12,9 Prozent pro Jahr.
Teil der Zahlungen fließt in einen Vorsorgefonds
Hohe Renditen der Vergangenheit sind zwar kein Garant für die zukünftige Entwicklung, gleichwohl ein bemerkenswerter Befund. Zudem sind Alterssicherungssysteme, die aus allen Quellen des Volkseinkommens gespeist werden, resilienter als solche, die allein auf Kapitaldeckung oder das Umlageverfahren setzen.
Aus diesen Gründen propagierte die FDP eine „Aktienrente“, bei der die noch berufstätigen Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung einen Teil ihrer bisherigen Rentenbeiträge in einen Vorsorgefonds einzahlen sollten. Freilich vergaß die FDP zu verraten, wie die resultierende Einnahmenlücke in der Rentenversicherung gestopft werden sollte – sodass diese Idee zum Scheitern verurteilt war.
Stattdessen wollte die Ampel ein „Generationenkapital“ aufbauen. Der Staat sollte zusätzliche Anleihen ausgeben und mit dem Erlös Aktien kaufen. Die erwarteten Nettorenditen sollten ab Mitte der 2030er-Jahre als Zuschuss an die Rentenversicherung fließen. Dieses Projekt basierte auf der begründeten Annahme, dass mittel- und langfristig die Aktienrenditen höher sind als die Zinsen für Bundesanleihen.
Unterstellt man eine Aktienrendite von sechs Prozent, einen Sollzinssatz des Bundes von 2,5 Prozent sowie Verwaltungs- und Managementkosten von 0,5 Prozent, verbleibt eine Nettorendite von drei Prozent. Angesichts eines angestrebten Kapitalstocks von rund 200 Milliarden Euro wären jährliche Nettoüberschüsse von um die sechs Milliarden Euro realistisch gewesen – was angesichts von dann kalkulierten Jahresausgaben der Rentenversicherung von 600 Milliarden Euro allerdings nicht mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein gewesen wäre.
Grundsätzlich falsch war die Idee dennoch nicht, zumal die nächste Bundesregierung mit dem Problem einer steigenden Altersarmut konfrontiert sein wird, insbesondere in Ostdeutschland. Nach Daten des Statistischen Bundesamts sind bereits heute in Ostdeutschland 24 Prozent der 60- bis 69-Jährigen von Armut bedroht; in Gesamtdeutschland beträgt das Armutsrisiko bei dieser Gruppe etwa 17 Prozent.
Berechnungen des Stabs des Sachverständigenrats unterstreichen dies und weisen zudem auf die unterschiedliche Einkommenssituation hin: 34,4 Prozent der West-Haushalte, in denen eine Person wohnt, die 65 Jahre oder älter ist, haben zusätzliche Einkommen aus einer betrieblichen Altersversorgung – in den neuen Ländern gilt dies nur für 18,5 Prozent der entsprechenden Haushalte.
Die durchschnittliche Höhe dieser Betriebsrente liegt im Westen bei 433 Euro pro Monat, im Osten sind es lediglich 109 Euro. Die durchschnittlichen Vermögenseinkommen liegen im Westen mit 214 Euro monatlich mehr als dreimal so hoch wie in Ostdeutschland mit bescheidenen 60 Euro.
Einen ersten Schritt zur Verringerung von Altersarmut unternahm die letzte Große Koalition mit der 2021 in Kraft getretenen Grundrente. Ein dem ursprünglich geplanten „Generationenkapital“ vergleichbarer Fonds könnte helfen, diese richtige Idee weiterzuentwickeln. Die nächste Regierung könnte wie nach bislang geltendem Recht die Renten weniger stark steigen lassen als die Löhne. Im Gegenzug könnten geringere Renten aus den Erträgen solch eines Fonds zielgerichtet aufgestockt werden.
So könnte das Risiko von Altersarmut gesenkt werden. Das von vielen Experten hochgehaltene Äquivalenzprinzip, zu dem sich nur noch drei der 38 OECD-Staaten bekennen, bliebe unverletzt. Denn innerhalb des Versichertenkollektivs käme es zu keiner aus Beiträgen finanzierten sozialen Umverteilung, da die Aufstockung der Kleinrenten aus Kapitalerträgen finanziert würde.
Es besteht kein Zweifel, dass unsere umlagefinanzierte Rentenversicherung in den kommenden 15 Jahren mit gravierenden Problemen konfrontiert sein wird. Daran lässt sich nichts ändern; denn die Stellschrauben dieses 1957 etablierten Systems sind begrenzt. Viel wäre jedoch gewonnen, wenn die Rentenversicherung garantieren könnte, dass die allermeisten Versicherten im Alter nicht auf Fürsorgeleistungen angewiesen sind. Dies würde die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich stärken.
Andernfalls könnten sich noch mehr junge Wähler von den etablierten Parteien abwenden und Populisten ihre Stimmen geben. Diese haben zwar keine belastbaren Lösungsvorschläge, könnten aber die in den kommenden Jahren unausweichlichen Rentenreformen blockieren oder zumindest deutlich erschweren. Fakt ist: Rentenpolitik muss in langen Zeiträumen denken und handeln – und dies möglichst mit breitem politischem Konsens.