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Prüfers KolumneWenn ein kleiner Supermarkt ins Visier von Nintendo gerät

Der Name „Super Mario“ ist in vielen Kategorien wie Videospiele, Kleidung und Spielzeug geschützt – aber nicht im Lebensmitteleinzelhandel.Tillmann Prüfer 15.02.2025 - 12:31 Uhr
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Der Autor ist Mitglied der Chefredaktion des „Zeit-Magazins“. Foto: Handelsblatt

Es gibt einen kleinen Supermarkt in Costa Rica, gegründet von einem Mann namens Don José Mario Alfaro González. Der Markt heißt „Super Mario“. Der Spielehersteller Nintendo hatte dagegen geklagt. Der Markenname ist geschützt.

Nintendo hatte die Figur des kleinen italienischen Klempners Mario in den Achtzigern entworfen. Ursprünglich musste er in einem Spiel gegen einen Fässer werfenden Affen antreten und machte dann Karriere als Held vieler Computerspiele. Irgendwann wurde „Super Mario“ eine ganze Spiele-Welt.

Doch José Mario Alfaro González hatte seinen Supermarkt schon lange so genannt. Er tat es nicht, um Videospiele zu verkaufen oder sich einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Popularität eines weltweit bekannten Klempners mit roter Mütze zu verschaffen. Er tat es einfach, weil er Mario hieß. Als sein Sohn Carlos Alfaro die Marke erneuern wollte, wurde Nintendo auf den Fall aufmerksam – und dann meldeten sich die Anwälte.

In der juristischen Auseinandersetzung berief sich der Supermarkt darauf, dass Nintendo zwar den Namen „Super Mario“ in vielen Kategorien wie Videospiele, Kleidung und Spielzeug geschützt hat – aber nicht für den Lebensmitteleinzelhandel. Niemand würde in einen Supermarkt gehen und dort Computerspiele erwarten. Es hätte also nie eine ernsthafte Verwechslungsgefahr bestanden.

Stammen Trumps Äußerungen von einem durchgedrehten Erpel?

Warum hat eigentlich nicht Disney geklagt, als Donald Trump anfing, den Namen einer sympathischen und beliebten Ente für seine politischen Zwecke auszubeuten? Anders als bei dem Klempner im südamerikanischen Supermarkt kann man ja bei Trumps Äußerungen tatsächlich auf die Idee kommen, sie stammten von einem durchgedrehten Erpel.

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Letztlich durfte der Supermarkt seinen Namen behalten. Wobei sich die Frage stellt, ob Nintendo sich damit zufriedengibt oder weiterhin Kopien wittert. Vielleicht gibt es demnächst noch mehr Anwaltsbriefe in aller Welt – etwa, weil in etlichen Zusammenhängen das Wort „Super“ vorkommt. Schon das Wort „Supermarkt“ ist kritisch. Offenbar will dort jemand Sachen verkaufen, und der Kunde soll dabei an einen kleinen, heldenhaften Klempner denken.

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Was ist eigentlich mit Superman? Ist das nicht auch ein Klempner mit Cape? Die Amerikaner veranstalten auch jenes Ereignis, das sie Super Bowl nennen. Wer denkt dabei nicht an einen Fässer werfenden Affen?

Es zeigt sich also, dass die Welt längst nicht vor Nintendo sicher ist. Und sicher würde der Konzern auch gerne in Costa Rica weiter prozessieren. Vielleicht leben die Eltern von José Mario Alfaro González ja noch, dann könnten sie sich bald von einem Gericht erklären lassen, ob sie ihr Kind überhaupt José Mario Alfaro hätten nennen dürfen. Sämtliche italienischen Klempner dürfen sich ebenfalls auf Anwaltspost freuen.

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