Alterssicherung: Regierung streicht Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenem Renteneintritt
Wer vorzeitig in den Ruhestand gegangen ist, soll zur Rente künftig unbegrenzt hinzuverdienen dürfen.
Foto: imago images/Future ImageBerlin. Die Regierung will die Möglichkeit eines flexibleren Renteneintritts erweitern. Die Rentner, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, sollen künftig zu ihren Altersbezügen unbegrenzt hinzuverdienen dürfen.
Eine entsprechende Änderung des Sozialgesetzbuchs hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Bisher können Ruheständler erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt nebenher arbeiten. Sonst droht eine Minderung oder gar der Wegfall des Rentenanspruchs.
Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf gut 46.000 Euro im Jahr erhöht worden. Ohne die nun geplante Gesetzesänderung wäre die Regelung ausgelaufen und die Hinzuverdienstgrenze zum 1. Januar 2023 wieder auf 6300 Euro gesunken.
Man habe mit der Corona-Ausnahme gute Erfahrungen gemacht, deshalb ermögliche die Regierung „nun dauerhaft, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten“, teilte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begrüßte den „überfälligen Schritt“. Die geplante Lockerung setze endlich das klare Signal, dass Arbeiten auch nach Rentenbeginn möglich und sogar wünschenswert sei. „Unternehmen können sich so in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels wertvolle und erfahrene Beschäftigte sichern“, sagte Dulger. Der nächste Schritt müsse jetzt der Wegfall der Förderung der Frühverrentung sein. „Die abschlagsfreie Rente ab 63 sollte so schnell wie möglich auslaufen.“
Deutlich angehoben werden auch die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner, die wegen einer Erkrankung oder anderer Gründe vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen. Sie sollen jetzt bis zu rund 17.000 Euro im Jahr hinzuverdienen dürfen.
Mit Agenturmaterial