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BundespolizeigesetzSeehofer hat noch „einige Fragen“ zu Gesichtserkennung

Eine Gesichtserkennungssoftware sollte der Polizei helfen, nach Schwerstkriminellen zu suchen. Noch seien aber nicht alle Einzelheiten geklärt. 24.01.2020 - 10:55 Uhr aktualisiert

Der Bundesinnenminister streicht eine Passage aus seinem Gesetzentwurf zur Gesichtserkennung.

Foto: dpa

Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat den Verzicht einer Software zur Gesichtserkennung im Polizeigesetz mit Unklarheiten begründet. „Im Moment habe ich einige Fragen, auch ich persönlich. Das ist ja keine ganz nebensächliche Angelegenheit“, sagte der CSU-Politiker am Freitag am Rande eines EU-Ministertreffens in Zagreb. „Die möchte ich abklären und dann werden wir im parlamentarischen Raum entscheiden, wie wir damit weiter umgehen.“

In einem Entwurf des neuen Bundespolizeigesetzes, der am Donnerstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung ging, ist von einer Software zur Gesichtserkennung nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht mehr die Rede.

In einer älteren Fassung des Entwurfs hieß es hingegen, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten „automatisch mit biometrischen Daten abgleichen“, die sie weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies gelte allerdings nur, „soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die (zur Fahndung) ausgeschrieben sind“. Dieser Passus wurde nun gestrichen.

Welche Fragen konkret noch zu klären sind, wollte Seehofer nicht sagen. „Das sind immer schwierige juristische und praktische Fragen.“ Alles müsse sehr sorgfältig gemacht werden. Vom Tisch ist die Gesichtserkennung für das Innenministerium allerdings noch nicht. Man werde sich um das Thema weiterhin kümmern, sagte Seehofer.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), hatte sich mit der Neufassung unzufrieden gezeigt. „Wir wollen daran festhalten: die Bundespolizei sollte künftig in klar definierten Grenzen Kameras zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen“, sagte er auf Anfrage.

Schließlich gehe es dabei nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um „die gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an besonders gefährdeten Bahnhöfen oder Flughäfen“. Mit dieser Technik hätte man beispielsweise den Terroristen Anis Amri, der im Dezember 2016 in Berlin zwölf Menschen getötet hatte, auf seiner Flucht aufspüren können, so Middelberg.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hatte diese Woche vor dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt. Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung „einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste“, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine solche Legitimation sehe er derzeit nicht. Daher würde er es begrüßen, „wenn in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde“.

Vergangenes Wochenende war durch einen Bericht der „New York Times“ bekanntgeworden, dass eine US-Firma namens Clearview AI eine Datenbank aus rund drei Milliarden frei im Internet zugänglichen Bildern zusammengestellt hat und auf dieser Basis unter anderem diversen Behörden einen Service zur Gesichtserkennung anbietet.

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Noch am Donnerstag hatte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, auf Twitter erklärt, Gesichtserkennung sei für die Polizei ein wichtiges Instrument für mehr Sicherheit. Der automatisierte Abgleich von Videobildern mit Polizei-Datenbanken, in denen Fotos von Straftätern und gesuchten Personen gespeichert seien, sei mit dem Einsatz von Systemen, für die Millionen Fotos unbescholtener Bürger gespeichert würden, „überhaupt nicht vergleichbar“. Ein Einsatz derartiger Systeme durch die Sicherheitsbehörden des Bundes sei nicht geplant.

dpa
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