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BundeswehrBundestag beschließt neuen Wehrdienst

Der Dienst solle zunächst freiwillig sein, aber auch eine Teil-Wehrpflicht ist langfristig möglich. Bundesweit protestieren Schüler gegen das neue Gesetz der Bundesregierung. 05.12.2025 - 11:51 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Soldaten in einer Kaserne in Niedersachsen: Der Bundeswehr fehlen ausreichend Freiwillige. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Berlin. Der Bundestag hat nach monatelangem Ringen den neuen Wehrdienst zur Stärkung der Bundeswehr beschlossen. Vorgesehen ist ein massiver Aufwuchs der Streitkräfte, möglichst auf freiwilliger Basis, wie das am Freitag beschlossene Gesetz vorsieht. Bei fehlenden Rekruten kann aber nach weiterem Gesetzesbeschluss später eine Pflicht greifen. Die besonders strittige Frage, wen eine Zwangseinberufung trifft und wie sie fair gestaltet wird, soll erst geklärt werden.

Für das Gesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 323 Abgeordnete. Dagegen votierten 272 Parlamentarier. Es gab eine Enthaltung.

Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen. Das Gesetz soll ab Januar 2026 greifen.

Proteste gegen eine Wehrpflicht

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sprach von einem entscheidenden Schritt für die Verteidigungsfähigkeit. Um das Gesetz sei gestritten worden, man habe es sich nicht leicht gemacht, räumte er ein. Auch die am Freitag ausgerufenen Schülerstreiks gegen den Wehrdienst zeigten dies. „Das ist eine Diskussion, die notwendig ist.“

Der Dienst solle zunächst freiwillig sein, klar sei aber auch: „Wenn es nicht reicht, werden wir um eine Teil-Wehrpflicht nicht umhinkommen“, sagte der SPD-Politiker. „Dieses Land, diese Demokratie verdient es.“ Mit Blick auf den Widerstand etwa bei den Linken betonte er: „Unsere Bundeswehr schützt auch die, die sie nicht ausrüsten wollen.“

Das Parlament hat am Freitag mehrheitlich für das neue Wehrdienstgesetz gestimmt. Es sieht zunächst die Wiedereinführung der Wehrerfassung sowie eine Musterungspflicht für alle Männer vor, die ab 2008 geboren worden sind, vor.

Ziel des Gesetzes ist, dass die Zahl der aktiven Soldaten bis 2035 von 183.000 auf 255.000 bis 270.000 steigt. Dazu sollen 200.000 Reservisten kommen. Anlass ist die verschärfte Bedrohungslage seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Derzeit könnte von ihnen etwa die Hälfte zur Verfügung stehen.

Schulstreik gegen eine Wiedereinführung der Wehrpflicht: Auch eine Teil-Wehrpflicht ist mit dem neuen Gesetz möglich. Foto: Thomas Frey/dpa

Das Gesetz legt Zielkorridore für den Personalzuwachs fest und unterscheidet zudem zwischen aktiver Truppe und Freiwilligen. Letztere müssen mindestens sechs Monate dienen, was aber nur für den Heimatschutz und Wachaufgaben ausreicht. Sie sollen später vor allem die Reserve stärken. Die aktive Truppe ist direkt kampfbereit und muss länger ausgebildet werden. Das Verteidigungsministerium muss dem Parlament aufgeschlüsselt die Zahlen der Freiwilligen ab 2027 alle sechs Monate vorlegen.

Reichen sie nicht aus, kann per Bundestagsbeschluss die sogenannte Bedarfswehrpflicht ausgerufen werden. Dann ist auch eine zwangsweise Musterung und Einberufung möglich. Die Details dazu sollen in einem Extra-Gesetz ausgearbeitet werden.

Das Gesetz sieht zunächst die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Alle 18-Jährigen erhalten einen Fragebogen zu Motivation und Eignung, dessen Beantwortung für Männer verpflichtend ist. Ebenso wird die Musterung für alle Männer, die ab Januar 2008 geboren wurden, wieder zur Pflicht.

Das sind die wichtigsten Punkte des neuen Wehrdienstgesetzes
Der Bundestag hat das umstrittene neue Wehrdienstgesetz beschlossen. Mit diesen Maßnahmen will die Regierung die Bundeswehr verteidigungsfähiger machen.
Ziel des Gesetzes ist die Erfüllung der Nato-Ziele und der Ausbau der Stärke der Bundeswehr. Bis zum Jahr 2035 soll sie auf eine Gesamtstärke von 460.000 Soldaten anwachsen. Dieses Ziel setzt sich aus bis zu 260.000 aktiven Soldaten sowie mindestens 200.000 einplanbaren Reservisten zusammen. Ein Aufwuchspfad legt die jährlichen Zielkorridore fest. Das Verteidigungsministerium muss dem Bundestag ab Januar 2027 halbjährlich über die Personalentwicklung berichten. Der Bericht muss nach Statusgruppen und Verpflichtungszeiten aufgeschlüsselt sein.
Mit dem Gesetz wird die Wehrerfassung wieder eingeführt. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung zur Pflicht. Diese wird jedoch nicht für alle Jahrgänge gleichzeitig eingeführt, sondern schrittweise, entsprechend dem Aufbau der Kapazitäten für die Musterung. Auf Basis der Erfassung und der Musterungsergebnisse kann die Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall auf einen Pool potenzieller Rekruten zurückgreifen.
Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten künftig eine Aufforderung zur Abgabe einer „Bereitschaftserklärung“. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Zusammen mit der Aufforderung liefert die Bundeswehr nicht nur Informationen über Laufbahnen in den Streitkräften, sondern auch über die zivilen Freiwilligendienste.
Um junge Menschen für den Dienst zu gewinnen, soll der freiwillige Wehrdienst attraktiver gestaltet werden. Er kann künftig mit einer Dauer von sechs bis elf Monaten geleistet werden, wobei die ersten sechs Monate als Probezeit gelten. Die Vergütung wird auf einen Wehrsoldgrundbetrag von mindestens 2600 Euro brutto für die niedrigsten Dienstgrade (z.B. Jäger, Schützen) angehoben und steigt mit dem Dienstgrad. Wer sich für mindestens ein Jahr als Soldat auf Zeit verpflichtet, kann zudem einen Zuschuss für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis beantragen. Dieser beträgt bis zu 3500 Euro für die Klasse B (Pkw) und bis zu 5000 Euro für die Klassen C oder C1 (Lkw). Diese Regelung gilt für alle, die ihren Dienst ab Januar 2026 antreten.
Sollte die Zahl der Freiwilligen nicht ausreichen, kann eine Bedarfswehrpflicht greifen. Ein Automatismus ist dabei ausgeschlossen. Die Aktivierung erfolgt nicht mehr durch Rechtsverordnung, sondern bedarf eines Gesetzesbeschlusses des Bundestages. Ein solcher Beschluss kann gefasst werden, wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Truppe dies erfordern. Übersteigt die Zahl der potenziell Wehrpflichtigen den Bedarf, kann ein Zufallsverfahren zum Zug kommen. Wie dies genau aussieht, soll in einem weiteren Gesetz geregelt werden.
Parallel zur Stärkung der Bundeswehr sollen auch die zivilen Freiwilligendienste ausgebaut werden. Dafür werden im kommenden Jahr 50 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, ab 2027 dann 80 Millionen Euro jährlich. Damit sollen über 15.000 neue Plätze geschaffen werden, etwa in Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen sowie im Klima- und Katastrophenschutz. Ziel ist es, dass sich jährlich mehr als 100.000 junge Menschen in einem Freiwilligendienst engagieren. Mit dem zusätzlichen Geld sollen etwa soziale oder andere gemeinnützige Organisationen die Freiwilligen auch besser bezahlen können.

Um möglichst viele für einen freiwilligen Dienst zu gewinnen, sind Anreize wie eine monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro brutto und ein Zuschuss zum Führerschein vorgesehen. Bereits mit dem Anschreiben soll bei jungen Menschen auch etwa für soziale Freiwilligendienste geworben werden.

In einem ersten Anlauf der Koalition im Oktober kam es in der SPD-Fraktion noch zum Eklat, da Teile der Fraktion und auch Verteidigungsminister Pistorius selbst das Konzept einer Arbeitsgruppe aus Union und SPD abgelehnt hatten. Strittig war besonders die Frage, wie zwangsweise ausgewählt wird, wenn sich nicht genug Freiwillige für die Vergrößerung der Bundeswehr finden.

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Die Wehrpflicht war 2011 in Deutschland unter Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) nach 55 Jahren ausgesetzt worden. Zugleich wurden Strukturen für eine Wehrpflicht aufgelöst. Im daneben bereits bestehenden Wehrpflichtgesetz ist weiter festgelegt, dass die Wehrpflicht für Männer auflebt, wenn der Bundestag den Spannungs- und Verteidigungsfall feststellt. Allerdings wurden für diesen Fall bisher kaum konkrete Vorkehrungen getroffen.

rtr, dpa
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