Cannabis & Auto fahren: Dieser THC-Grenzwert soll ab Sommer gelten
Berlin. Nach der teilweisen Cannabis-Legalisierung für Erwachsene kommen nun neue Regeln für Autofahrerinnen und Autofahrer. Für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) gilt am Steuer künftig ein höherer Grenzwert – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Dies hat der Bundestag am 6. Juni beschlossen.
Für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol kommen noch strengere Regeln. In Kraft treten dürfte das neue Gesetz im Sommer.
Wie gefährlich ist Cannabis am Steuer? Welchen Grenzwert gilt künftig genau? Was gilt für Mischkonsum und medizinisches Cannabis? Wie will die Polizei 2024 kontrollieren? Ein Überblick.
Cannabis am Steuer: Welcher THC-Grenzwert soll künftig gelten?
Wie bei der Promille-Grenze für Alkohol gilt künftig auch für Cannabis ein Grenzwert, ab dem Autofahrerinnen und Autofahrern Strafen drohen. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot.
Die Schwelle folgt der Empfehlungen der Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums. Werde der 3,5-Nanogramm-Wert erreicht, sei „eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend“, heißt es in einem im März vorgelegten Bericht der Wissenschaftler. Dies sei mit 0,2 Promille Alkohol im Blut vergleichbar. Allerdings liege der Wert deutlich unter der Schwelle von sieben Nanogramm, ab der ein allgemeines Unfallrisiko steige. Außerdem berücksichtige die neue Grenze mögliche Messfehler.
Ab wann gilt der neue THC-Grenzwert?
Der neue Grenzwert für Cannabis am Steuer soll im Sommer in Kraft treten. Der Bundesrat werde voraussichtlich am 5. Juli über das Gesetz beraten, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sei in der Länderkammer nicht zustimmungsbedürftig. In Kraft trete es nach der Verkündung, zum Termin sei noch nichts zu sagen, sagte der Sprecher. Das Gesetz schaffe für alle Rechtsklarheit. Dies sei ein maßgeblicher Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit.
Bis zur entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten noch die aktuelle Vorgaben: Der Grenzwert, ab dem ein Drogentest derzeit als positiv gilt, liegt noch bei niedrigen ein Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Damit ist der Wirkstoff noch Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar.
Cannabis und Alkohol: Was gilt für Mischkonsum?
Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es künftig dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Hat man die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder mehr erreicht, gilt ein Verbot von Alkohol am Steuer. Es ist damit also untersagt, dann noch ein alkoholisches Getränk zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl man unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht.
Bei Verstößen droht ein höheres Bußgeld von 1.000 Euro. Für Fahranfänger heißt es künftig wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot. Der Grenzwert von 3,5 greift also nicht. Sanktion: 250 Euro.
Auch hier folgt das neue Gesetz den Empfehlungen der Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums. In ihrem Bericht raten die Wissenschaftler wegen besonderer Gefährdung bei Cannabiskonsum zu einem absoluten Alkoholverbot am Steuer. Dies könne der Gesetzgeber vergleichbar mit dem bestehenden Alkoholverbot für Fahrer in der Probezeit nach dem Führerscheinerwerb gestalten.
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Ordnungswidrig handele dann, wer als Cannabiskonsument am Steuer sitzt und Alkohol trinkt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter Wirkung alkoholischer Getränke steht.
Wann ist künftig der Führerschein weg?
Der Führerschein ist dem Bundesgesundheitsministerium zufolge seit April nur noch zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch besteht.
Ein Cannabismissbrauch ist wie bei Alkohol dann anzunehmen, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind zu erkennen, dass ihr Konsum ihre Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigt. Liegt ein Missbrauch vor, kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden, das wie bei Alkoholmissbrauch mit Führerscheinentzug einhergeht. Erst wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens als „gefestigt“ gilt, darf man wieder Auto fahren.
Auch eine Cannabisabhängigkeit führt zum Führerscheinentzug. Dabei muss sie über ein ärztliches Gutachten begründet werden. Wieder Auto fahren darf, wer nicht länger abhängig ist und ein Jahr Abstinenz nachweisen kann.
Was soll für medizinisches Cannabis im Straßenverkehr gelten?
Wer auf Anordnung des Arztes medizinisches Cannabis einnimmt, muss sich an dieselben Regeln wie alle anderen Teilnehmer im Straßenverkehr halten. Das gilt auch für die Regeln für Cannabisabhängigkeit und Cannabismissbrauch.
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Ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten können Behörden auch in diesem Fall anordnen, wenn Anzeichen für eine missbräuchliche Einnahme vorliegen. Zudem können sie ein Gutachten fordern, wenn Betroffene Anzeichen zeigen, dass der Gebrauch von Cannabis ihre Fähigkeit beeinträchtigt, Auto zu fahren.
Cannabis am Steuer: Welche Strafen drohen aktuell noch?
Ordnungswidrig handelt bisher, wer unter Wirkung berauschender Mittel Auto fährt. Zu berauschenden Mitteln zählt auch Cannabis. Als Wirkung gilt nach aktuellem Recht, wenn die Substanz überhaupt nachgewiesen wird, auch dann, wenn der Konsum Tage zurückliegt. In der Rechtsprechung hat sich dafür der genannte Wert von ein Nanogramm THC je Milliliter Blutserum etabliert, ab dem laut Verkehrssicherheitsrat Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen.
Wie gefährlich ist Kiffen im Straßenverkehr?
Dass Rauschmittel Folgen für die Fahrtüchtigkeit haben können, ist unbestritten. Laut der Expertenkommission belegt die Forschung allerdings nur „ein geringes Risiko, durch eine Cannabisbeeinflussung zu verunfallen“. Dies sei unabhängig von der THC-Konzentration im Blut. Der Kommissionsbericht nennt dazu mehrere große Studien. Ein erhöhtes Risiko, einen Unfall zu verursachen, beginnt demnach laut Forschungsstand erst ab dem relativ hohen Wert von sieben Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Es sei dann vergleichbar mit dem Unfallrisiko bei einer moderaten Alkoholisierung von 0,1 bis 0,5 Promille. Die sicherheitsrelevante Leistungsfähigkeit im Verkehr sinke aber auch schon bei unter sieben Nanogramm THC.
Demnach stellt vor allem akuter Konsum von Cannabis ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar, zum Beispiel beim Spurhalten. Die negativen Effekte treten besonders stark 20 bis 30 Minuten nach dem Rauchen auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab.
Bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, sinkt die THC-Konzentration im Blut in einigen Stunden deutlich ab. Bei häufigem Konsum hingegen kann sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.
Welche Folgen für die Kfz-Versicherung gibt es?
Autofahren unter Cannabiseinfluss kann auch Folgen für die Kfz-Versicherung haben: „Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis einen Unfall verursachen, handeln grob fahrlässig und verletzen damit ihre Sorgfaltspflicht“, erklärt Alexander Held, Versicherungsexperte der Verti Versicherung. Dies könne dazu führen, dass die Kaskoversicherung die Leistungen kürzt oder sogar ganz verweigert.
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Bei Unfällen unter Drogeneinfluss verlangt die Haftpflichtversicherung Held zufolge Geld zurück. Darüber hinaus könne die Haftpflichtversicherung Regress fordern, wenn ein Fahrer einen Unfall oder Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Das gilt auch, wenn das unter Cannabiseinfluss passiert: „Dies bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückfordern kann“, erklärt Held.
Cannabis und Auto fahren: Wie will die Polizei 2024 kontrollieren?
Die Polizei in den Bundesländern rechnet ab dem Legalisierungsstart im April mit einem größeren Arbeitsaufwand für die Beamten. Großflächige Kontrollen sind aber vorerst nicht geplant, ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Punktuell wird aber schon verstärkt geprüft: Die Polizei in Sachsen-Anhalt kündigte zum Beispiel an, Autofahrer verstärkt auf den Einfluss von Cannabis zu kontrollieren. Damit soll laut dem Landesinnenministerium in Magdeburg die Gefahr von Unfällen im Straßenverkehr verringert werden.
Schleswig-Holsteins Polizei hat zumindest zum Start keine verstärkten Verkehrskontrollen geplant. Sukzessive will sie diese aber in den nächsten Monaten ausbauen. Die sächsische Polizei will sich vorrangig auf Dealer konzentrieren. In Nordrhein-Westfalen war vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch unklar, wie Kontrollen dazu ablaufen sollen. Wie ein Sprecher des Landesinnenministeriums in Düsseldorf mitteilte, prüft die Polizei noch offene Fragen. Auch in anderen Bundesländern liefen noch Gespräche zum Vorgehen.
Wie soll THC bei Verkehrskontrollen getestet werden?
Bei Kontrollen sollten empfindliche Speicheltests „als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums“ eingesetzt werden, heißt es im am 6. Juni beschlossenen Gesetzentwurf. Wenn jemand Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeige, sei aber in jedem Fall auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.
Das neue Gesetz folgt hier ebenfalls der Expertenkommission. Sie empfiehlt die Speicheltests als Messinstrument für die Polizei, mit dem sie akuten Konsum und damit ein mögliches Sicherheitsrisiko identifizieren könne.
Dies diene auch der Verhältnismäßigkeit und senke Kosten und Aufwand. „Wenn ein Fahrer Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeigt, ist in jedem Fall, also auch bei negativem Speicheltest, eine Blutprobe erforderlich“, heißt es im Expertenbericht. Auch der ADAC spricht sich für solche Speicheltests aus.
Neuer THC-Grenzwert: Welche Kritik gibt es?
Der CDU-Fachpolitiker Florian Müller sprach nach dem Gesetzesbeschluss vom 6. Juni von einem „schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit“. Die Beratungen hätten gezeigt, dass es der Ampel-Koalition darum gehe, Cannabis-Konsumenten das Autofahren zu erleichtern. Absurd sei die Argumentation, dass es eine Gerechtigkeitsfrage sei, Cannabis-Konsumenten und Alkoholtrinker gleichzustellen.
Die Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen betonte dagegen: „Auch in Zukunft darf niemand im Rausch Auto fahren.“ Gleichzeitig gebe es jetzt eine faire Regelung für alle, die Konsum und Fahren trennen. Mit einer pauschalen Kriminalisierung über Regelungen im Straßenverkehr sei nun Schluss.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte, der vorgesehene THC-Grenzwert sei ein Schritt in die falsche Richtung. Der aktuelle Grenzwert von einem Nanogramm sei maßvoll und hoch valide. „Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre vielmehr eine Anpassung der Alkoholgrenzwerte erforderlich gewesen.“
Bereits die Empfehlung der Expertenkommission des Verkehrsministeriums stieß im März umgehend auf Kritik. In der Arbeitsgruppe selbst gab ein Vertreter der Innenministerkonferenz für die Polizeien von Bund und Ländern zu Protokoll, dass er einen höheren Grenzwert als ein Nanogramm ablehnt.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte der Funke-Mediengruppe damals: „Ich erwarte fatale Auswirkungen der Legalisierung auf die Unfallzahlen.“ Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte Widerstand gegen die mögliche Erhöhung des Cannabisgrenzwerts im Verkehr an.
Cannabis und Auto fahren: Grenzwert umstritten
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mahnt Änderungen in puncto Mischkonsum an. Denn der Entwurf vom 6. Juni ermögliche es, weiter bis zu 0,5 Promille Alkohol und bis zu 3,5 Nanogramm THC im Blut zu haben. Sobald Alkohol getrunken werde, müsse aber absolutes Verbot für Cannabis gelten – und umgekehrt. Die Kombination von Alkohol und Cannabis sei unberechenbar.
Der Autofahrerclub ADAC hält den neun Grenzwert in der Höhe für plausibel. „Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden.“ Wichtig sei aber, keinen falschen Eindruck zu vermitteln. Nach dem Stand der Wissenschaft könnten wegen einer fehlenden Dosis-Wirkungs-Beziehung keine mit Alkohol vergleichbaren Grenzwerte festgelegt werden. „Es besteht nicht die Möglichkeit, sich an einen Grenzwert „heranzukiffen“.“ Daher fordert der ADAC: „Wer fährt, kifft nicht!“
Mit Agenturmaterial
Erstpublikation: 20.04.2024, 16:09 Uhr (zuletzt aktualisiert: 10.06.2024: 11:00 Uhr).