CDU-Wahlprogramm: Laute Ankündigung, leises Ende: Laschet hat seinen „Deutschlandsfonds“ offenbar beerdigt
Es scheint, dass die Idee des Deutschlandfonds, kaum geboren, schon wieder still und heimlich beerdigt wird. Auf Nachfrage will Laschet sie zumindest nicht weiter ausführen.
Foto: dpaBerlin. Es war eine Botschaft, die Unterstützer und Kritiker gleichermaßen elektrisierte. Anfang Mai kündigte CDU-Chef Armin Laschet in einem Handelsblatt-Interview einen „Deutschlandfonds“ an, mit dessen Hilfe der Investitionsmangel gelindert werden sollte. Dazu werde er „detaillierte Vorschläge machen“, sagte der frisch gekürte Kanzlerkandidat der Union.
Bei SPD und Grünen wurde der Vorstoß aufmerksam registriert, denkt man in beiden Parteien doch in eine ähnliche Richtung. Auch einige Ökonomen lobten die Überlegungen. Haushalts- und Wirtschaftspolitiker der Union waren hingegen erschrocken, fürchteten sie ein Aushebeln der Schuldenbremse durch den Fonds.
Umso gespannter warteten alle auf die von Laschet angekündigten Details. Doch seit dem ersten Aufschlag ist es auffällig ruhig geworden um die Idee. Im Wahlprogramm steht auf 138 Seiten zwar einiges zu Investitionen und Schuldenbremse, aber Laschets Deutschlandfonds wird mit keinem Wort erwähnt.
Es scheint, dass die Idee, kaum geboren, schon wieder still und heimlich beerdigt wird. Auf Nachfrage will Laschet sie zumindest nicht weiter ausführen.
Auch Friedrich Merz, im Wahlkampfteam von Laschet für Wirtschaft und Finanzen zuständig, kann nicht weiterhelfen. Er könne „leider auch nichts dazu sagen, was aus dieser Idee geworden ist“, lässt Merz ausrichten.
Das heißt nicht unbedingt, dass die Idee tot ist. Denn Grüne und SPD verfolgen den Plan weiter. Und Laschet schließt sie zumindest nicht kategorisch aus – und hält sich so ein Hintertürchen offen. Öffentliche Investitionsgesellschaften gelten für die Kritiker der Schuldenbremse als charmanter Ausweg, die selbstauferlegten Grenzen der Schuldenbremse zu sprengen.
Die Schuldenbremse schreibt dem Bund in normalen Zeiten eine Verschuldung von maximal 0,35 Prozent am Bruttoinlandsprodukt vor. In 2024 und 2025 würde die Schuldenbremse damit gerade mal Verbindlichkeiten von zwölf Milliarden Euro erlauben.
Grüne, SPD und Linke halten diesen Spielraum angesichts der notwendigen Investitionen zur Bekämpfung des Klimawandels und die Modernisierung der Infrastruktur für zu gering. Zudem muss der Bund ab 2023 jährlich in Milliardenhöhe noch Corona-Schulden tilgen.
Nur geringer Spielraum
Das Problem: Die Schuldenbreme steht im Grundgesetz. Um sie zu ändern, ist in Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig, die derzeit politisch außer Reichweite ist. Für die Gründung öffentlicher Investitionsgesellschaften hingegen braucht man keine Zweidrittelmehrheit.
Und der besondere Clou: Die Gesellschaften könnten selbst Schulden aufnehmen, ohne dass diese unter die Schuldenbremse fallen, und damit etwa Investitionen in Gebäude, die Infrastruktur oder sogar Bildung vornehmen, so die Idee.
Entsprechende Vorschläge haben etwa der Düsseldorfer Ökonom Jens Südekum und der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, vorgelegt. Hüther soll es auch gewesen sein, der Laschet auf die Idee mit dem Deutschlandfonds brachte.
Ein CDU-Sprecher verwies nun auf Anfrage aber lediglich auf Laschets Ankündigung eines „Modernisierungsjahrzehnts“. „Dabei werden in der Sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik nicht nur staatliche, sondern auch private Investitionen eine zentrale Rolle für die Modernisierung des Landes spielen“, sagte er.
Doch wie genau das finanziert werden soll und ob der Deutschlands dabei noch eine Rolle spielen wird, lässt man bei der CDU nun offen und verweist auf das Wahlprogramm: „Wir werden mit Ende der Corona-Pandemie einen Kassensturz für die öffentlichen Haushalte einschließlich der Sozialversicherungen vollziehen. Weitere Bestandteile dieses Fahrplans wird Armin Laschet entsprechend skizzieren“, sagt der Sprecher.
Kurz nach Laschets Ankündigung klang etwa Merz noch anders: „Ich will den Beratungen nicht vorweggreifen, aber der entscheidende Punkt wird sein, das in großem Umfang vorhandene Geld in Unternehmen und privaten Haushalten zu nutzen, um unsere Volkswirtschaft zu modernisieren“, sagte er auf die Frage nach dem Deutschlandfonds.
Merz stellte dabei klar, was der Fonds aus seiner Sicht nicht sein darf: eine Umgehung der Schuldenbremse. „Genau das darf eine solche Form der Finanzierung unserer Infrastruktur nicht sein“, sagte Merz und versuchte damit die Skeptiker in der Union zu beruhigen, die Laschets Vorstoß kritisch sahen.
Der Widerstand von Haushalts- und Wirtschaftspolitikern in der Union dürfte ein Grund sein, warum es um den Plan ruhig geworden ist und er sich nicht im Wahlprogramm findet. „Wir haben es Armin ausgeredet, hoffen wir zumindest“, sagt ein CDU-Politiker.
Widerstand in der Union
Unions-Chefhaushälter im Bundestag, Eckhardt Rehberg (CDU), hatte auch öffentlich vor Laschets „Deutschlandfonds“ gewarnt. „Investitionsfonds außerhalb des Bundeshaushalts sind keine gute Idee“, sagte er. Diese müssten staatsfern sein, um nicht unter die Schuldenbremse zu fallen.
Dann aber habe der Staat keinen Zugriff mehr darauf. Neben Haushaltsrecht geht es aber auch um Wahlkampf: FDP-Chef Christian Lindner hatte Laschets Deutschlandfonds umgehend kritisiert. Mit dem Verzicht im Wahlprogramm bietet die Union also weniger Angriffsfläche. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Idee bei möglichen Koalitionsverhandlungen eine Auferstehung feiert.
Grünen-Haushaltspolitiker Sven-Christian Kindler sagt: „Wir müssen nach der Wahl endlich den Investitionsturbo zünden. Wir haben mit dem Vorschlag für eine Reform der Schuldenbremse einen konkreten Vorschlag gemacht, wie das sauber und effizient geht.“
Investitionsgesellschaften seien eher kompliziert und für Parlament und Öffentlichkeit schwer zu kontrollieren, so Kindler. Hinter vorgehaltener Hand räumen Grünen-Politiker aber ein, dass man natürlich auf öffentliche Investitionsgesellschaften setzt, wenn eine Reform der Schuldenbremse nicht möglich ist.
Die SPD hat dies sogar offen in ihr Wahlprogramm geschrieben. Sie will die Staatsbank KfW zu einer „Investitionsgesellschaft“ ausbauen. Und im SPD-geführten Bundesfinanzministerium tüftelt die Grundsatzabteilung schon lange an Plänen, wie sich solche Investitionsgesellschaften auf Gleis setzen lassen.
Allerdings sind die Pläne umstritten und haben ihre Fallstricke. Auch Ökonom Südekum räumt ein, dass solche Fonds etwas intransparent, die demokratische Kontrolle schwer sicherzustellen sei und eine saubere Reform der Verfassungsregeln besser wäre. „Aber öffentliche Investitionsgesellschaften sind besser als nichts, wenn es bei der jetzigen Schuldenbremse bleibt. Denn sie erlauben unter Umständen eine zielgerichtete Finanzierung einiger dringend benötigter Investitionen.“
Umgehung der Schuldenbremse
Der frühere Wirtschaftsweisen-Chef Lars Feld hält die Pläne dagegen „schlicht für eine Umgehung der Schuldenbremse. Es geht darum, einfach irgendwie mehr Schulden machen zu können“. Dabei sei es weder ökonomisch noch rechtlich akzeptabel, wenn die Masse der Investitionen aus dem Kernhaushalt ausgelagert sei. Nur bei einer echten Privatisierung etwa bei einer Übertragung des Autobahnnetzes auf die Bundesfernstraßengesellschaft sähe das anders aus, so Feld.
Tatsächlich ist die rechtliche Frage nicht ganz geklärt. Ein Gutachten des Infrastruktur-Experten Thorsten Beckers für die gewerkschaftsnahe Böckler-Stiftung kommt zu dem Schluss, dass solche Investitionsgesellschaften im Einklang mit dem Grundgesetz stünden.
Es gibt Stimmen, die daran zweifeln, auch im Bundesfinanzministerium. Die Gesellschaften würden gegen die gesamte Intention und den Geist der Schuldenbremse verstoßen und könnten deshalb vor dem Verfassungsgericht möglicherweise nicht Stand halten.
Wie juristisch heikel das Thema ist, zeigt ein Beispiel aus Laschets Heimatland Nordrhein-Westfalen. Dort stellten die Grünen an den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags eine Anfrage, ob sich Investitionsgesellschaften auf Landesebene aufbauen ließen. Der Dienst sah sich nicht im Stande, darauf eine wasserdichte Antwort zu geben. Nun soll ein Gutachten folgen.