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EnergiekostenGaspreisbremse greift früher als geplant – auch Strompreisdeckel steht fest

Das Kanzleramt will die Gaspreisbremse vorziehen. Zudem werden die Zufallsgewinne der Energieerzeuger schon rückwirkend ab September abgeschöpft. Auch der Strompreisdeckel steht fest.Daniel Delhaes, Martin Greive, Jürgen Klöckner, Dietmar Neuerer und Julian Olk 02.11.2022 - 12:43 Uhr Artikel anhören

Die Bundesregierung hatte die Strompreisbremse zum Jahresanfang angekündigt, bisher aber offen gelassen, bei welchen Preisen die Bremse greift.

Foto: Moment/Getty Images

Berlin. Die Gaspreisbremse soll einen Monat früher als bisher geplant greifen. Das geht aus dem Beschlussvorschlag des Kanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervor.

Die geplante Gaspreisbremse werde zum 1. März eingeführt, soll aber womöglich bereits einen Monat früher greifen: „Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt“, heißt es in dem Beschlussentwurf.

Die außerdem geplante Strompreisbremse soll zum 1. Januar in Kraft treten. Die Bundesregierung will den Strompreis für Privathaushalte ab Anfang kommenden Jahres bei 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Dies soll für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs gelten. Bei Industrieunternehmen würden die Strompreise bei 13 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt, heißt es weiter.

Strompreisdeckel: Abschöpfung von Zufallsgewinnen

Das Geld für die Entlastung im Strombereich soll zum Teil bei Unternehmen durch eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne wieder eingesammelt werden. „Zur Finanzierung der Entlastungen im Strombereich werden befristet Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft“, heißt es in dem Entwurf. Konkrete Details nennt das Papier dazu noch nicht.

In einem Erläuterungspapier der Bundesregierung zu Eckpunkten der Entlastungsmaßnahmen heißt es ergänzend, die Abschöpfung der Zufallsgewinne solle „rückwirkend ab dem 1. September 2022“ erfolgen. Dies solle für erneuerbare Energien, Kernenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle gelten: „Ausgenommen sind Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase.“

Gaspreisbremse und Strompreisdeckel: Änderungswünsche der Länder zu erwarten

Die Bundesregierung hatte die Strompreisbremse zum Jahresanfang angekündigt, bisher aber offen gelassen, bei welchen Preisen die Bremse greift. Mit Blick auf Privathaushalte heißt es zur Deckelung bei 40 Cent pro Kilowattstunde für das Grundkontingent: „Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet.“

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Länder kamen am Mittwoch zu Beratungen über Finanzfragen zusammen. Der dem Handelsblatt vorliegende Beschlussvorschlag dafür datiert vom Dienstagmittag. Der Entwurf gibt die Linie des Kanzleramtes wieder. Änderungen durch die Länderwünsche sind zu erwarten.

Die Entlastungen sollen nun etwas früher bei Haushalten und Firmen ankommen.

Foto: dpa

Schon vor Wochen hat die Bundesregierung angekündigt, Vorschläge einer Expertenkommission für eine Gaspreisbremse ab März umzusetzen. Die Länder aber hatten den Start bereits zum 1. Januar verlangt. Der 1. Februar könnte nun ein Kompromiss sein.

Neben dem Start der Gaspreisbremse sind noch einige weitere Details der Hilfen offen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erwartet deshalb, dass der Bund beim Treffen „die Ausgestaltung der Strompreis- und der Gaspreisbremse genauer konkretisiert“, sagte sie dem Handelsblatt.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte, die Bundesregierung wolle bei der Umsetzung der Gaspreisbremse möglichst nah an den Vorschlägen der Experten bleiben. Bis die Gaspreisbremse im Februar oder März in Kraft tritt, sollen private Haushalte für den Übergang im Dezember eine Einmalzahlung erhalten.

Entlastungen für die Industrie geplant

Bei größeren Unternehmen soll der Beschaffungspreis direkt gebremst werden. Sie sollen so auf ein ähnliches Preisniveau wie Haushalte und kleinere Firmen kommen. Das betrifft vor allem die Großverbraucher aus der Industrie. Diese sollen nach den Vorstellungen Habecks das subventionierte Gas auch weiterverkaufen können. Dadurch sollen Anreize zum Energiesparen entstehen.

Dieser Vorschlag findet sich auch im Abschlussbericht der Expertenkommission. Bundeskanzler Scholz hatte sich am Montag dieser Sichtweise noch nicht angeschlossen. Er halte es nicht für richtig, dass Firmen das subventionierte Gas weiterverkaufen können.

Wirtschaftsminister Habeck zeigte zudem Sympathie für einen Beschluss des Haushaltsausschusses, wonach Profiteure der Energiepreisbremsen keine Dividenden ausschütten und Boni zahlen sollten. Er folge dieser Logik, sagte er. Er schränkte jedoch ein, dass es vor allem wichtig sei, dass die Auszahlungen der Hilfe schnell möglich seien.

Bei den privaten Haushalten geht es in der Detailarbeit aktuell vor allem darum, die Gaspreisbremse möglichst gerecht zu gestalten. In ihrer Grundkonstruktion könnte sie Villenbesitzer mehr entlasten als Geringverdiener. Die Bundesregierung hatte deshalb bereits angekündigt, die Hilfen der Einkommensteuer zu unterwerfen.

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Habeck erklärte, er stelle sich die Grenze bei ungefähr 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen vor. Man orientiere sich dabei an der Grenze beim Solidaritätszuschlag. Wer seine Hilfen versteuern muss, soll diese in seiner Steuererklärung als „geldwerten Vorteil“ angeben.

Erstpublikation am 01.11.22, um 15:53 Uhr.

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