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EnergiekriseBundesrat beschließt Entlastung für Gaskunden

Angesichts der hohen Energiepreise hat die Länderkammer einmaligen Soforthilfen in Milliardenhöhe zugestimmt. Noch sind aber nicht alle Details geregelt. 14.11.2022 - 12:41 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin sagte, die Entscheidung sei ein „wichtiger Entlastungsschritt“.

Foto: dpa

Berlin. Der Bundesrat hat den Weg für die milliardenschwere einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden frei gemacht. Die Länderkammer verzichtete in einer Sondersitzung am Montag darauf, zu dem vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist es gebilligt.

Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll. Die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro.

Vorgesehen ist, dass sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt zum Beispiel für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, es sei eine „ganz wichtige Nachricht“ für die Bürgerinnen und Bürger, dass die Soforthilfe auf den Weg gebracht werde. „Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt, eine ganz pragmatische Hilfe.“

Die Bundesregierung müsse aber in dieser Woche auch Klarheit schaffen, ab wann die Gaspreisbremse gelte und was das für die Monate Januar und Februar bedeute.

Bundesrat soll im Dezember über zweiten Teil der Gaspreisbremse entscheiden können

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, sagte zu, die Regierung werde alle Vorschläge noch im November ins Kabinett und in den Bundestag bringen.

Nach dem Bundesratsbeschluss über den ersten Teil der sogenannten Gaspreisbremse bleiben Details zum zweiten Teil des Hilfsprogramms zunächst weiter offen. Es handele sich um ein „ungeheuer komplexes Gesetzgebungsverfahren“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann am Montag in Berlin. Deshalb werde das Thema voraussichtlich in dieser Woche nicht mehr vom Bundeskabinett behandelt.

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Sie kündigte aber einen Abschluss des Verfahrens bis Ende dieses Monats an, so dass der Bundesrat im Dezember entscheiden kann.

dpa
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