Energierecht: Entlastungen beim Strompreis: EU will Privilegien der Industrie beschneiden
Ohne Entlastungen beim Strompreis sind viele industrielle Prozesse in Deutschland nicht wettbewerbsfähig.
Foto: ddp images/dapdBerlin. Viele Unternehmen leiden unter dem hohen Strompreisniveau in Deutschland. Für einige von ihnen hat der Gesetzgeber daher Entlastungen vorgesehen, die wichtigste darunter ist die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Doch die EU-Kommission hat sich auf die BesAR eingeschossen: Sie will die Entlastung drastisch einschränken. Das könnte für viele Unternehmen gravierende Folgen haben. Gernot Engel, Energierechtsexperte der Kanzlei Luther, sagte dem Handelsblatt: „Die Kommission lässt bei der Besonderen Ausgleichsregelung keinen Stein auf dem anderen.“
Auslöser sind die neuen Leitlinien der EU-Kommission für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Einen Entwurf der Leitlinien hat die EU-Kommission kürzlich vorgelegt. Noch bis zum 2. August läuft ein Konsultationsverfahren. „Die Kommission greift im Vergleich zu den bisherigen Leitlinien deutlich tiefer in den für die deutsche Industrie so überlebenswichtigen Wettbewerbsmechanismus ein“, sagte Engel.
Tatsächlich können viele Unternehmen nur überleben, solange sie die BesAR in Anspruch nehmen können. Über die Gewährung der Entlastung, die Jahr für Jahr neu beantragt werden muss, entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Unternehmen, die in den Genuss der BesAR kommen, zahlen eine stark reduzierte EEG-Umlage.
Die Umlage beträgt ohne die BesAR-Entlastung in diesem Jahr 6,5 Cent je Kilowattstunde Strom. Antragsberechtigt sind stromkostenintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sowie Schienenbahnen und Unternehmen, die Wasserstoff elektrochemisch herstellen.
Ohne die BesAR könnten viele Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht bestehen. Zusammen mit anderen Entlastungstatbeständen, etwa dem Spitzenausgleich bei der Stromsteuer, sorgt die BesAR für ein erträgliches Strompreisniveau.
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System der Abgaben und Umlagen ist eine Reformbaustelle
Grundsätzlich halten die meisten Parteien das System der Abgaben und Umlagen, mit denen hierzulande der Strompreis belastet wird, für überholungsbedürftig. So ist es beispielsweise das Ziel der amtierenden Großen Koalition, die EEG-Umlage innerhalb der nächsten Jahre ganz abzuschaffen. Damit wäre auch die Entlastung durch die BesAR nicht mehr erforderlich.
Wie jedoch die Abschaffung der EEG-Umlage, die sich Jahr für Jahr auf Beträge von 30 Milliarden Euro summiert, finanziert werden soll, ist unklar. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme reichen jedenfalls bei Weitem nicht aus, um die Lücke zu schließen. Die Grünen wollen die EEG-Umlage zumindest für Neuanlagen auslaufen lassen.
Die BesAR ist der EU-Kommission seit Langem ein Dorn im Auge. In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Streit zwischen der Bundesregierung und der Kommission über den Umfang der Entlastung durch die BesAR gegeben. Nun versucht die Brüsseler Behörde, die BesAR über die neuen Beihilferichtlinien stark zu beschneiden.
Deutlich verschärfte Kriterien
„Gravierend sind vor allem die Änderungen für energieintensive Unternehmen“, heißt es beim Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA). So soll der Kreis der entlastungsberechtigten Wirtschaftszweige stark eingeschränkt werden, zugleich sollen deutlich verschärfte Kriterien hinsichtlich der erforderlichen Handelsintensität gelten und soll die Beihilfehöhe eingeschränkt werden.
Verschärfungen soll es zudem für das verpflichtende zertifizierte Energiemanagementsystem geben; zudem sollen Energieeffizienzmaßnahmen mit einem Amortisationszeitraum von bis zu drei Jahren verpflichtend umgesetzt werden müssen. Hinzu kommen verpflichtende Umweltschutzauflagen, etwa die, mindestens 30 Prozent des Stromverbrauchs aus CO2-freien Energiequellen zu decken oder mindestens 50 Prozent der Entlastungssumme zur Reduzierung anlagenspezifischer Treibhausgasemissionen zu nutzen.
Die vorgesehenen Änderungen sowie die drastische Verringerung der antragsberechtigten Wirtschaftszweige und der dazugehörigen Anerkennungsvoraussetzungen führten „zu einem Erdbeben bei den über 2.000 umlagebegrenzten Unternehmen“, warnte Engel. „Hunderte Firmen drohen zukünftig an den Hürden für einen Begrenzungsbescheid zu scheitern“, sagte Engel.