Gesetzentwurf: So will Sozialministerin Bas die Betriebsrenten stärken
Berlin. Union und SPD treiben ihre Rentenpolitik weiter voran. Nach dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Ausbau der Mütterrente hat Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) nun auch den Entwurf für ein neues Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgelegt. Dabei konnte sie auf dem Entwurf ihres Vorgängers Hubertus Heil (SPD) aufbauen, der schon in der Ampelkoalition eine entsprechende Gesetzesinitiative gestartet und zumindest durchs Kabinett gebracht hatte.
Ziel ist es, Betriebsrenten als zweite Säule der Altersvorsorge weiter zu stärken. Laut Referentenentwurf hatten Ende 2023 rund 18,1 Millionen Arbeitnehmer bei ihrem aktuellen Arbeitgeber Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) erworben – also etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Verbreitung hat aber nicht mit dem kräftigen Beschäftigungswachstum der vergangenen Jahre Schritt gehalten.
Bas will nun die Nutzung von Anlageformen erleichtern, bei denen die Arbeitgeber nicht mehr für eine bestimmte Rentenhöhe haften, die den Beschäftigten aber dafür im besten Fall auch höhere Renditen bringen. Solche Anlagen durften im Rahmen des sogenannten Sozialpartnermodells bisher nur angeboten werden, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften sich in einem Tarifvertrag darauf verständigt hatten. Entsprechende tarifliche Vereinbarungen gibt es unter anderem in der Energie-, der Chemie- und der Bankenbranche.
Nun sollen die Sozialpartnermodelle für alle Arbeitsverhältnisse geöffnet werden, die in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gewerkschaft fallen. So könnte beispielsweise ein Tourismusbetrieb das Sozialpartnermodell des Bankgewerbes anwenden, ohne sich selbst einem Tarifvertrag unterwerfen zu müssen. Gerade kleineren Betrieben will die Regierung es so erleichtern, ihren Beschäftigten ein Betriebsrentenangebot zu unterbreiten.
Nach Bas’ Plänen sollen auch nicht tarifgebundene Betriebe ihren Beschäftigten im Rahmen einer Betriebsvereinbarung künftig die automatische Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge mit Opting-out-Option anbieten können. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber automatisch Gehaltsbestandteile in eine Betriebsrente einzahlt, sofern die Beschäftigten nicht widersprechen. Allerdings muss er sich auch selbst finanziell beteiligen.
150 Millionen Euro zusätzlich für Förderung von Geringverdienern
Mit jährlich 150 Millionen Euro will die Regierung ab 2027 zudem Geringverdienerinnen und Geringverdiener besser beim Aufbau einer BAV unterstützen. Dazu wird bei der steuerlichen Förderung der Betriebsrente der Förderbetrag erhöht und die Einkommensgrenze, bis zu der die Förderung greift, regelmäßig angepasst. Beschäftigte fallen also bei Lohnerhöhungen nicht mehr so leicht aus der Förderung heraus.
Ziel ist es, das Betriebsrentenstärkungsgesetz im September im Kabinett zu verabschieden. Mit den bisher von Bas vorgelegten Gesetzentwürfen sind vor allem die rentenpolitischen Projekte von SPD und CSU auf den Weg gebracht. Was noch aussteht, sind die Frühstartrente und die Aktivrente, mit denen die CDU ein Altersvorsorgedepot für junge Leute anlegen und Ältere zum Weiterarbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus motivieren will. Bei beiden Vorhaben hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Federführung.
Arbeitsministerin Bas habe die ersten Entwürfe vorgelegt, sagte CDU-Sozialexperte Marc Biadacz dem Handelsblatt. „Wir haben vereinbart, dass wir diese nur im Paket gemeinsam mit Aktiv- und Frühstartrente im Parlament abschließen werden.“ Er freue sich deshalb darauf, „dass Minister Klingbeil ebenfalls bald die ersten Entwürfe vorlegen wird“, sagte Biadacz.