Höheres Kindergeld und Soli-Abbau: Bis zu 2300 Euro: So stark profitieren Sie von den Steuerentlastungen
Die Große Koalition schafft den Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler ab.
Foto: dpaBerlin. Die Steuerzahler können sich im kommenden Jahr auf eine deutliche Steuerentlastung freuen. Für einige Beschäftigte sind bis zu 2300 Euro mehr im Jahr drin. Dazu trägt maßgeblich die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags bei, aber auch die von der Großen Koalition geplanten Entlastungen für Familien sowie eine Korrektur der Steuersätze. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft. Am Montag berät der Bundestag über die Steuerreform.
In den vergangenen Jahren waren Steuererleichterungen eher kleindimensioniert. Für den einzelnen Bürger kam nicht viel mehr dabei herum als ein paar Euro monatlich: Das eingesparte Geld reichte gerade mal für ein oder zwei Cappuccino. Das ist nun anders. Je nach Einkommen winken ab Januar Entlastungen von deutlich mehr als 100 Euro monatlich.
Frank Hechtner, Steuerexperte und Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, hat für das Handelsblatt berechnet, wie viel der einzelne Steuerzahler jeweils im kommenden Jahr mehr in der Tasche hat.
Am stärksten profitiert demnach ein Ehepaar mit zwei Kindern, bei denen ein Partner 9500 Euro brutto monatlich und der andere 4000 Euro verdient. Das Paar kommt 2021 auf eine Entlastung von 2342 Euro, also fast 200 Euro pro Monat. Aber auch bei Normalverdienern bleibt deutlich mehr Geld im Portemonnaie: Ein Ehepaar mit 3000 und 4000 Euro Monatsverdienst kommt auf eine Erleichterung von 1035 Euro im Jahr 2021.
Bei Alleinerziehenden mit einem Kind fällt die Entlastung ebenfalls spürbar aus: Wer 7000 Euro monatlich verdient, wird um 1082 Euro entlastet. Bei einem Bruttogehalt von 3500 Euro sind es 448 Euro.
Bei diesen Entlastungen macht sich vor allem das höhere Kindergeld beziehungsweise der höhere steuerliche Kinderfreibetrag bemerkbar. „Es ist zu begrüßen, dass mit der deutlichen Anhebung des Kindergelds um 15 Euro pro Kind und Monat die Bundesregierung ein sehr positives Signal setzt“, sagt Steuerexperte Hechtner. Davon profitierten untere Einkommensgruppen besonders deutlich.
Aber auch Besserverdiener und Personen ohne Kinder werden entlastet. Bei ihnen macht sich vor allem der Wegfall des Solidaritätszuschlags bemerkbar.
So sinkt für einen Ledigen ohne Kinder bei einem Monatseinkommen von 6000 Euro die Steuerlast um 1040 Euro. Bei 3000 Euro Einkommen gibt es 368 Euro Entlastung.
Der Großteil der Steuerentlastungen sei auf den Abbau des Solidaritätszuschlags zurückzuführen, sagt Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg. „So positiv diese Entlastung ist, so dringlich sind die politischen Parteien zu ermahnen, im kommenden Jahr final zu entscheiden, wie es mit dem Solidaritätszuschlag weitergeht.“ Die bisherige politische Hängepartie sei jedenfalls keine Lösung.
Die Große Koalition schafft 2021 den Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler ab. Bis zu einem Bruttolohn von circa 6200 Euro im Monat fällt kein Soli mehr an. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern fällt der Soli bis zu einem Einkommen von circa 12.790 Euro weg.
Weitere sechs Prozent müssen den Zuschlag nur noch teilweise zahlen. Ein Single, der mehr als 9165 Euro verdient, muss ihn komplett weiterzahlen, bei einem Ehepaar mit zwei Kindern liegt die Grenze bei 18.570 Euro monatlich.
Das Entlastungsvolumen beträgt rund elf Milliarden Euro. Allerdings trägt die kleine Gruppe von Besserverdienern, die den Soli weiterzahlen müssen, mit gut zehn Milliarden Euro einen hohen Anteil zum Aufkommen bei. Die Große Koalition konnte sich nicht einigen, wann und wie der Soli für sie wegfallen soll.
Neben dem teilweisen Soli-Abbau entlastet die Bundesregierung die Bürger auch bei der kalten Progression. Die kalte Progression äußerst sich in „schleichenden Steuererhöhungen“, die dafür sorgen, dass ein Steuerzahler trotz höherem Gehalt kaum mehr Geld in der Tasche hat, weil höhere Steuern und die Inflation den Zuwachs aufzehren.
Die Bundesregierung passt die Steuersätze deshalb seit einigen Jahren an die Inflation an und gleicht die Mehrbelastungen so wieder aus. Die Entlastungen fielen für die Bürger 2021 noch spürbarer aus, wenn sie nicht teilweise durch steigende Sozialbeiträge wieder aufgefressen würden.
Dies kommt vor allem durch den höheren Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung sowie die höheren Beitragsbemessungsgrenzen bei der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung zustande.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze, bis zu der Arbeitnehmer Sozialbeiträge abführen müssen. So steigt beispielsweise die Grenze in der Rentenversicherung 2021 von 6900 auf 7100 Euro. Auf den Anteil des Gehalts, der darüber liegt, sind keine Sozialbeiträge mehr fällig. Bei Besserverdienern mit 7200 Euro Bruttolohn sorgt die Anhebung für eine Mehrbelastung von 485 Euro jährlich. Hechtner hat dies direkt mit der Entlastung verrechnet.
Der Familienbonus von 300 Euro pro Kind ist in Hechtners Berechnungen nicht enthalten. Der Bonus wird einmalig an alle Familien ausgezahlt, allerdings später mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Besserverdiener profitieren davon nicht und müssen 2021 in gleichem Umfang höhere Steuern an den Fiskus zurückzahlen.