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Kindergeld 2025Wie hoch ist das Kindergeld?

In Deutschland erhalten Eltern ab der Geburt für jedes Kind Kindergeld. Wie viel gibt es aktuell? Welche Erhöhungen sind geplant? Und bis wann wird es gezahlt? Ein Überblick.Kai Thomas 28.04.2025 - 12:47 Uhr Artikel anhören
Familie am Nordseestrand: Die Höhe des Kindergelds hängt von der Kinderzahl ab. Foto: dpa

Düsseldorf. Kinder können viel Geld kosten. Für die meisten Eltern ist das Kindergeld deshalb eine wichtige finanzielle Hilfe, die sie unabhängig vom Einkommen erhalten. Rund 54 Milliarden Euro zahlte der Staat laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 für mehr als 17,5 Millionen Kinder.

In den vergangenen Jahren wurde das Kindergeld mehrfach erhöht. Auch für 2026 ist eine Anpassung vorgesehen. In diesem Überblick erfahren Eltern, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Kindergeld besteht, wie sie es für ihr Kind beantragen und wann es gezahlt wird.

Was ist Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine staatliche Geldleistung, die Eltern für jedes Kind ab der Geburt erhalten. Sie wird jeden Monat direkt gezahlt oder als steuerlicher Freibetrag pro Jahr garantiert. Sie stellt die grundlegende Versorgung eines Kindes mindestens bis zu seinem 18. Geburtstag sicher. Vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren vom Kindergeld.

Eltern können Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Diese zahlt die Leistung im laufenden Kalenderjahr zunächst monatlich.

Das Finanzamt prüft dann im Zuge der Steuererklärung, ob für Eltern künftig Kinderfreibeträge günstiger sind oder das ausbezahlte Kindergeld. Diese Prüfung erfolgt automatisch. Kinderfreibeträge werden nicht ausgezahlt, sondern bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Sie führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen.

Das Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz (EStG) sowie im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt.

Höhe: Wie viel Kindergeld gibt es 2025?

Das Kindergeld beträgt derzeit für jedes Kind 255 Euro pro Monat. Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Geld Eltern monatlich für ihren Nachwuchs erhalten.

Kindergeld nach Anzahl der Kinder
Anzahl Kinder 2024 2025 2026
1 250 Euro 255 Euro 259 Euro
2 500 Euro 510 Euro 518 Euro
3 750 Euro 765 Euro 777 Euro
4 1.000 Euro 1.020 Euro 1.036 Euro
5 1.250 Euro 1.275 Euro 1.295 Euro
6 1.500 Euro 1.530 Euro 1.554 Euro

Kindergeld zahlt die Familienkasse in der Höhe des Existenzminimums eines Kindes. Damit ist der Mindestbedarf für Unterhalt, Betreuung und Ausbildung gemeint. Wird das Geld dafür nicht benötigt, dient es der allgemeinen Familienförderung.

Welche Erhöhungen sind geplant?

Eine Erhöhung des Kindergelds hat der Bundestag zuletzt Ende 2024 beschlossen. Neben SPD, Grünen und FDP stimmten auch Union und AfD für folgende Anpassung:

  • ab 1. Januar 2025 um fünf Euro von 250 auf 255 Euro,
  • ab 1. Januar 2026 um vier Euro von 255 auf 259 Euro.

Bisher ist offen, ob die neue schwarz-rote Koalition das Kindergeld erneut erhöhen oder auch reformieren wird. Die CDU fordert, dass es künftig für das dritte Kind und alle weiteren Kinder etwas mehr Kindergeld gibt als für die ersten beiden. 2023 war die Zahlung vereinheitlicht worden; seitdem bekommen Eltern für jedes Kind die gleiche Summe.

Die SPD trug den CDU-Vorschlag während der Koalitionsverhandlungen nicht mit. Im Koalitionsvertrag haben beide Parteien lediglich festgehalten, dass es bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine Anhebung des Kindergelds geben soll.

Wie unterscheiden sich Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag, bis zu dem das jährliche Einkommen von Eltern steuerfrei ist. Das Finanzamt verrechnet das schon ausgezahlte Kindergeld mit dem Steuervorteil, der sich durch den Kinderfreibetrag ergibt.

Für verheiratete Eltern mit Kindern liegt der Freibetrag im Jahr 2025 bei 9600 Euro (§ 32 Abs. 6 EStG). Er setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag sowie dem Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf.

Kinderwunsch

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Der Kinderfreibetrag steht dem Familienministerium zufolge in der Regel jedem Elternteil zur Hälfte zu. Bei Ehegatten, deren Einkommen zusammen besteuert werden, verdoppeln sich die Beträge.

Wie unterscheiden sich Kindergeld und Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist ein Zuschuss für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Familienbedarf zu decken. Seit 2025 beträgt der Kinderzuschlag 297 Euro pro Monat und Kind. Den vollen Betrag erhalten Eltern mit niedrigem Einkommen, mit steigendem Einkommen sinkt er nach und nach auf null Euro.

Beim Kindergeld handelt es sich um eine steuerliche Ausgleichszahlung, beim Kinderzuschlag um eine Sozialleistung (§ 6a BKGG). Für den Kinderzuschlag muss gleichzeitig auch ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Für ein Kind kann jeweils nur ein Elternteil Kindergeld erhalten. Kindergeld zahlt die Familienkasse vorrangig an denjenigen, in dessen Haushalt das Kind lebt (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG). Bezugsberechtigt können laut Bundesfamilienministerium neben Eltern auch Adoptiveltern und in bestimmten Fällen zudem Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwister sowie Großeltern sein.

Kindergeld bekommen deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland oder im Ausland leben. Zu letzterem zählen alle EU-Mitgliedsländer, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Außerdem haben in bestimmten Fällen auch ausländische Staatsangehörige Anspruch, die in Deutschland leben.

Bis zu welchem Alter gibt es maximal Kindergeld?

Eltern bekommen Kindergeld, bis ein Kind 18 Jahre alt ist. Es wird bis zum 21. Geburtstag gezahlt, wenn das Kind arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist.

Bis zum 25. Geburtstag haben Eltern Anspruch, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

  • das Kind absolviert eine Ausbildung, eine Schule oder ein Erststudium,
  • das Kind ist in einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten,
  • das Kind findet keinen Ausbildungsplatz und kann deshalb eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen,
  • das Kind leistet einen Freiwilligendienst.

Wann bekommen Eltern kein Kindergeld?

Eltern erhalten dem Familienministerium zufolge kein Kindergeld, wenn sie für ihre Kinder bereits folgende Zuwendungen beziehen:

  1. Leistungen von einer staatlichen Einrichtung, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind,
  2. Leistungen aus dem Ausland, die, unabhängig von der Höhe, vergleichbar sind mit dem Kindergeld, der Kinderzulage, der gesetzlichen Unfallversicherung oder dem Kinderzuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung,
  3. Familienleistungen aus einem EU-Mitgliedsland, aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder aus der Schweiz. In diesem Fall wird gegebenenfalls ein Unterschiedsbetrag als Teil-Kindergeld gezahlt.

Antrag: Wie wird Kindergeld beantragt?

Kindergeld beantragen Eltern am besten direkt nach der Geburt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das ist digital in drei Schritten möglich (§ 67 EstG):

  1. den Antrag online auf der Website der Arbeitsagentur ausfüllen,
  2. online über die BundID identifizieren,
  3. den Antrag verschlüsselt an die Familienkasse absenden.

Über die BundID können sich Eltern mit verschiedenen Ausweisen identifizieren. Möglich sind ein Personalausweis mit Onlinefunktion, ein elektronischer Aufenthaltstitel, eine Unionsbürgerkarte oder ein Elster-Zertifikat, das auch für die Steuererklärung nötig ist.

Den Onlineantrag für Kindergeld können Eltern zudem auch ausgedruckt per Post einreichen. Eine Beantragung per E-Mail ist nicht mehr zulässig.

Die Familienkasse zahlt Kindergeld ab Eingang des Antrags rückwirkend sechs Monate aus (§ 70 Abs. 1 EStG). Der Antrag gilt bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Eltern müssen der Familienkasse bis dahin nur Umzüge mitteilen, danach aber jede relevante Veränderung, etwa, dass das Kind eine Schule besucht. Dies lässt sich ebenfalls online auf der Website der Arbeitsagentur erledigen.

Auszahlung und Auszahlungstermine von Kindergeld

Kindergeld wird monatlich gezahlt, ab dem Geburtsmonat. Das BKGG schreibt vor, dass Kindergeld im Laufe des Monats gezahlt werden muss, für den Anspruch besteht.

Der genaue Auszahltermin ist abhängig von der Kindergeldnummer, die die Familienkasse vergibt. Die letzte Zahl dieser Nummer entscheidet, wann der Geldbetrag überwiesen wird.

Mutter mit Kindern: Kindergeld bekommen deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland oder im Ausland leben. Foto: IMAGO/epd

Mit einer Endziffer von null oder eins erhalten Eltern die Überweisung in der Regel zu Monatsbeginn. Die Ziffern acht und neun deuten auf eine Zahlung gegen Monatsende hin. Bei allen anderen Endziffern zahlt die Familienkasse um die Monatsmitte.

Wer bekommt das Kindergeld ab 18 Jahren, Kind oder Eltern?

Die Familienkasse kann Kindergeld nach Angaben des Bundesfamilienministeriums auch direkt an das Kind zahlen, wenn es volljährig ist und für sich selbst sorgt.

Kindergeld wird immer nur an einen Berechtigten gezahlt. In der Regel ist das vor dem 18. Geburtstag ein Elternteil, also die Mutter oder der Vater. In einem gemeinsamen Haushalt müssen diese mit einer sogenannten Berechtigtenbestimmung selbst festlegen, an wen das Geld überwiesen wird. Dies können auch getrennt lebende Eltern sein, wenn das Kind in annähernd gleichem zeitlichem Umfang im jeweiligen Haushalt lebt.

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Gibt es mehrere Berechtigte, von denen jedoch nur einer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, ist das Kindergeld nur an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG).

Erstpublikation: 17.04.2025, 16:20 Uhr.

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