Industrie: Keine Förderung von synthetischem Erdgas durch Klimaschutzverträge
Berlin. Das Bundeswirtschaftsministerium beharrt darauf, den Einsatz von klimaneutralem synthetischem Erdgas nicht über Klimaschutzverträge zu fördern – jedenfalls nicht in der aktuell laufenden Ausschreibungsrunde. Eine zweistellige Zahl von Projekten kommt damit für eine Förderung in der ersten Runde nicht in Betracht.
Klimaschutzverträge sind eines der wichtigsten Instrumente, mit denen die Politik energieintensiven Unternehmen aus Branchen wie Stahl, Papier, Glas oder Chemie den Weg zur Klimaneutralität ebnen will. Das Ministerium begründet den vorläufigen Ausschluss auf Anfrage des Handelsblatts damit, die derzeit noch gültigen EU-Regeln stünden einer Förderung entgegen.
Allerdings verweist das Ministerium auch auf eine Novellierung der entsprechenden Regeln, welche die EU-Kommission plane. Sobald diese vorliege, werde „das Bundeswirtschaftsministerium die Förderung im Lichte der Entscheidungen prüfen“. Bei künftigen Ausschreibungen könnten Projekte mit synthetischem Erdgas also berücksichtigt werden.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat der Industrie zugesichert, die Klimaschutzverträge in den kommenden Jahren insgesamt mit zweistelligen Milliardenbeträgen auszustatten. Geld bekommen diejenigen Unternehmen, die mit dem geringsten Einsatz öffentlicher Mittel die größten CO2-Einspareffekte erzielen. Die Unternehmen müssen sich in Ausschreibungen um die Mittel bewerben.
Erste Ausschreibungsrunde endet am 11. Juli
Habeck hatte am 12. März die erste Ausschreibungsrunde gestartet. Sie ist mit vier Milliarden Euro ausgestattet und endet am 11. Juli. In den Wochen darauf erfolgt die Auswertung.
Die Unternehmen, die sich bewerben, können selbst bestimmen, welche Instrumente sie auf dem Weg zur Klimaneutralität einsetzen wollen. So können sie etwa Prozesse, die aktuell noch mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas betrieben werden, auf den Betrieb mit klimaneutralem Wasserstoff umstellen.
Eine zweistellige Zahl von Unternehmen hatte sich in einem Vorverfahren mit Projekten qualifizieren wollen, die auf dem Einsatz von synthetischem Erdgas basieren. Es ist auch als „grünes Methan“, erneuerbares Erdgas, regeneratives Erdgas oder „electric natural gas“ (e-NG) bekannt.
Synthetisches Gas ist klimaneutral und entsteht, indem man grünem Wasserstoff biogenes Kohlendioxid hinzufügt. Von biogenem CO2 spricht man, wenn es beispielsweise aus dem Verbrennungsprozess von Pflanzen, Papier oder Klärschlamm gewonnen wird.
Doch das Ministerium hatte den Unternehmen signalisiert, dass es den Einsatz von synthetischem Erdgas nicht akzeptieren werde. Einige Unternehmen hatten deutlich gemacht, dass sie dennoch Anträge einreichen werden.
Ist die Nutzung der alten Infrastruktur Fluch oder Segen?
Der Rückgriff auf synthetisches Erdgas ermöglicht – anders als beim direkten Einsatz von Wasserstoff – die Weiternutzung der vorhandenen Erdgasinfrastruktur. Für viele Unternehmen energieintensiver Branchen ist synthetisches Gas daher eine naheliegende Lösung, die kurzfristig zum Einsatz kommen kann – und damit einen entscheidenden Vorteil gegenüber Wasserstoff hat. Für den direkten Einsatz von Wasserstoff muss eine separate Pipeline-Infrastruktur geschaffen werden, auch Anlagen müssen angepasst oder ausgetauscht werden.
Die Gegner von synthetischem Erdgas sehen dessen sofortige Einsetzbarkeit hingegen als Problem: Sie fürchten, dass es den Aufbau einer separaten Wasserstoffinfrastruktur verzögert.
So hatte auch das Ministerium vor einigen Wochen argumentiert: „Das Förderprogramm Klimaschutzverträge soll transformative Industrieanlagen fördern“, der reine Wechsel des Brennstoffs sei „davon nicht erfasst“. Vielmehr gehe es darum, neuartige Industrieanlagen in Deutschland sowie deren Betrieb zu fördern. Als Kompromiss könnte nun die Zulassung zur zweiten Runde folgen.
In den nächsten Runden könnte synthetisches Erdgas eine Chance bekommen
Das Bundeswirtschaftsministerium erläuterte auf Nachfrage des Handelsblatts auch genauer, worauf es bei der Förderrichtlinie zu den Klimaschutzverträgen ankomme: auf eine Emissionsminderung nach den Bestimmungen des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS). „Vorhaben sind dann förderfähig, wenn die behaupteten Treibhausgasemissionsminderungen Einsparungen im Sinne des EU-ETS sind“, sagte eine Sprecherin. Synthetisches Erdgas sei „derzeit im EU-ETS nicht anerkannt“. Dort kommt die Novelle ins Spiel.
Dass die EU-Kommission synthetisches Erdgas als Erfüllungsoption anerkennen wird, zeichnet sich schon seit Langem ab. Entsprechende Zusagen hat die EU-Kommission beispielsweise bei der Präsentation ihrer Strategie für Carbon-Management, also den Umgang mit CO2, im Februar gemacht.
Wie schwer sich das Wirtschaftsministerium tut, der Linie der EU-Kommission schon jetzt zu folgen, spiegelt nach Angaben von Insidern die Zerrissenheit des Hauses wider. Innerhalb des Ministeriums gebe es zwei Lager, sagen sie:
- Eine Seite betrachte synthetisches Erdgas als eine schnelle, pragmatische Lösungsmöglichkeit.
- Die andere Seite wolle unbedingt verhindern, dass der direkte Einsatz von klimaneutralem Wasserstoff behindert werde.
Minister Habeck hatte in den vergangenen Wochen ausweichend auf die Frage geantwortet, ob er eine Zukunft für synthetisches Erdgas sehe.
Die These, dass das Ministerium durchaus auch jetzt schon synthetisches Erdgas akzeptieren könnte, wird durch ein Gutachten der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) gestützt. Aus der Förderrichtlinie zu den Klimaschutzverträgen ergebe sich, dass grundsätzlich solche Mehrkosten zuwendungsfähig seien, die einem Antragsteller bei einer emissionsärmeren Herstellung eines Industrieprodukts entstehen.
Das gelte auch dann, wenn es sich bei den Mehrkosten ausschließlich um Betriebskosten handele. Genau das ist im Fall von synthetischem Erdgas der Fall, weil es Investitionen in neue Anlagen überflüssig macht. Das würde also bedeuten, dass der reine Brennstoffwechsel schon jetzt förderfähig wäre.