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MenschenrechteBundesregierung arbeitet an Gesetz für faire Lieferketten

Arbeitsminister Heil und Entwicklungsminister Müller wollen Firmen zur Kontrolle der Menschenrechte bei Lieferanten zwingen. Denn freiwillig geschehe das nicht.Donata Riedel 10.12.2019 - 16:33 Uhr

Der Arbeitsminister sieht den Zeitpunkt für einen gesetzlichen Zwang zur Kontrolle gekommen – im Gegensatz zu Wirtschaftsminister Altmaier.

Foto: dpa

Berlin. Ein Faire-Lieferketten-Gesetz wird wahrscheinlich, auch wenn die Wirtschaft dagegen Sturm läuft. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollen an diesem Mittwoch den Beginn ihrer gemeinsamen Arbeit an einem solchen Gesetz ankündigen.

Es soll die 7.200 deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zwingen, bei ihren weltweiten Zulieferern die Einhaltung der Menschenrechte sowie soziale und ökologische Mindeststandards durchzusetzen.

Ein Interministerieller Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte hatte 2018 eine Unternehmensumfrage bei Ernst & Young in Auftrag gegeben. Die Ministerien für Außen, Wirtschaft, Arbeit und Entwicklung wollen so herausfinden, ob die Unternehmen sich freiwillig für die Einhaltung von Mindeststandards in ihren globalen Lieferketten einsetzen.

Wenn die Hälfte der Firmen sich bereits um faire Arbeitsbedingungen bemühe, dann, so die große Koalition, soll es bei Freiwilligkeit bleiben.

Am Dienstag nun hat die Unternehmensberatung erste Ergebnisse vorgestellt. Heil nannte sie bereits am Wochenende „ernüchternd“. Wie es nun aus Regierungskreisen hieß, habe nicht einmal ein Drittel der Firmen angekündigt, entsprechende Maßnahmen ergreifen zu wollen.

Müller, der sich seit Jahren dafür einsetzt, dass die Menschenrechte auch von ausländischen Zulieferern deutscher Firmen eingehalten werden, glaubt nicht mehr an Freiwilligkeit, wenn Deutschland tatsächlich die Leitprinzipien der Vereinten Nationen umsetzen will. Dazu hatte sich die Bundesregierung 2016 im „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) verpflichtet.

Bereits letzten Februar waren aus Müllers Ministerium Vorarbeiten für ein „Nachhaltige Wertschöpfungskettengesetz“ bekannt geworden: Erwogen wurden Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro, Freiheitsstrafen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen in Deutschland, wenn Unternehmen gegen Menschenrechtsverletzungen ihrer Lieferanten im Ausland nicht vorgehen. In Großbritannien und Frankreich gibt es bereits solche Gesetze, sie gelten allerdings nur für Unternehmen ab 5000 Beschäftigten.

Besonders betroffen wären in Deutschland die Textil- und die Lebensmittelindustrie. Ihre Lieferketten reichen weitverzweigt oft in mehrere Entwicklungsländer. Kinderarbeit auf Kakao- und Kaffeeplantagen in Afrika oder gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen in Färbereien in Asien zum Beispiel müssten die deutschen Firmen wirksam unterbinden. Gerade Mittelständler sehen sich davon überfordert.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht im Gegensatz zu Heil und Müller den Zeitpunkt für gesetzlichen Zwang noch nicht gekommen: Erst für den Fall, dass eine „umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht“, werde die Bundesregierung „national gesetzlich tätig werden“, so eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage.

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Nach dem verabredeten Vorgehen der Minister sollen die Ergebnisse nun unter Federführung des Außenamts ausgewertet werden, und im Frühjahr eine zweite Erhebung stattfinden. „Eine erste Auswertung zeigt aber: die Ziele sind noch nicht erreicht“, sagte Außenminister Heiko Maas auf einer Menschenrechtskonferenz am Dienstag in seinem Ministerium. Wenn sich diese Ergebnisse bestätigten, „sollten wir eine gesetzliche Regelung prüfen“, sagte er.

Heil und Müller wollen darauf angesichts der dürftigen Umfrageergebnisse nicht länger warten: Wenn im Sommer 2020 alle Auswertungen abgeschlossen sind, wollen sie vorbereitet sein, mit einem Gesetzentwurf.

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