Mietpreisbremse: Mietpreisbremse verlängert – Ministerin droht Vermietern mit Bußgeld
Berlin. Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten wird bis Ende 2029 verlängert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat.
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Regierung des Bundeslandes als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. So heißt die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist.
Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.
Die vom Bundestag beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aber allein nicht aus. „Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird“, sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur.
Diese solle dann unter anderem Vorschläge für eine Bußgeldregelung machen, die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse bezieht. Dies sei so auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart.
Mieter kann überhöhte Miete zurückfordern
Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, die überhöhte Miete von ihm zurückfordern kann. „Mehr hat der Vermieter nicht zu befürchten“, kritisiert Hubig. „Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend.“
Die SPD-Politikerin sagt, ihr sei wichtig, zu betonen, „dass es viele ordentliche Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland gibt“. Gleichzeitig gelte, dass sich viele Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen nicht trauten zu widersprechen, wenn ihnen eine Wohnung zu unfairen Konditionen angeboten werde. „Wer Angst hat, sein Dach über dem Kopf zu verlieren, widerspricht im Zweifel nicht.“ Deshalb müsse der Gesetzgeber hier tätig werden.