Mindestlohnkommission: Gremium berät im Streit eine neue Geschäftsordnung
Berlin. Im anhaltenden Streit über die Arbeit der Mindestlohnkommission sind Arbeitgeber und Gewerkschaften auf der Suche nach einer für alle gesichtswahrenden Lösung. Wie das Handelsblatt aus dem Umfeld des Gremiums erfahren hat, beraten beide Seiten in vertraulichen Gesprächen über eine neue Geschäftsordnung.
Sie soll sicherstellen, dass Entscheidungen über die Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze wieder stärker einvernehmlich erfolgen und nicht eine Seite überstimmt werden kann. Gesprochen wird auch über zusätzliche Kriterien, die bei der Anpassung berücksichtigt werden sollten.
Begonnen hatte der Streit mit dem letzten Beschluss Ende Juni vergangenen Jahres. Weil die je drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der Kommission sich nicht auf die neue Höhe des Mindestlohns einigen konnten, machte die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld schließlich einen eigenen Vorschlag und setzte ihn mit ihrer ausschlaggebenden Stimme durch.
Arbeitgeber verärgert über Heils „Wortbruch“
Die überstimmten Gewerkschaftsvertreter fühlten sich brüskiert und kritisierten die Erhöhung auf 12,41 Euro ab Januar 2024 und 12,82 Euro ab Januar 2025 als viel zu niedrig. Auch die Arbeitgeber sind zunehmend genervt, weil sich die Politik immer wieder in die Arbeit der Kommission einmischt.
So hat etwa Bundeskanzler Olaf Scholz mehrfach erklärt, dass er einen Mindestlohn von 15 Euro für gerechtfertigt hielte. Und das, obwohl die Bundesregierung eigentlich versichert hatte, sich nach der im letzten Bundestagswahlkampf versprochenen Anhebung auf zwölf Euro, die im Oktober 2022 erfolgt war, nicht mehr einzumischen.
Was von diesen Beteuerungen zu halten ist, zeigte dann Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Anfang dieser Woche, als er einen Brief an die Kommissionsvorsitzende Schönefeld schrieb.
Darin äußert er die Erwartung, dass das Gremium bei seiner nächsten Anpassungsentscheidung auch die EU-Mindestlohnrichtlinie berücksichtigt. Die sieht einen angemessenen Mindestschutz der Beschäftigten dann als gegeben an, wenn das Mindestlohnniveau 60 Prozent des mittleren Lohnniveaus (Median) erreicht. Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wären das aktuell 15,27 Euro pro Stunde.
Heil könnte die 60-Prozent-Schwelle natürlich einfach ins Mindestlohngesetz schreiben lassen. Dort regelt Paragraf 9, welche Kriterien die Kommission berücksichtigen soll. Neben der Tariflohnentwicklung sind das ein Mindestschutz der Beschäftigten, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen sowie die Verhinderung von Jobverlusten. Doch Heil weiß genau, dass eine Gesetzesänderung mit dem Koalitionspartner FDP nicht zu machen ist, während die Grünen schon eine Verankerung des 60-Prozent-Kriteriums gefordert hatten.
Doch mit seinem Brief brachte der Minister nun erneut die Arbeitgeber gegen sich auf. Die Arbeit der Kommission sei durch den „fortgesetzten Wortbruch“ des Arbeitsministers „infrage gestellt“, wetterte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter.
Insgeheim aber arbeitet das Gremium daran, seine Arbeit wieder auf eine vertrauensvolle Grundlage zu stellen – mit einer neuen Geschäftsordnung. Sie soll dabei mehr sein als die alte Version, die einfach aus der Schublade geholt werden könnte. Sie war allerdings nach dem Ende der Amtszeit der ersten Kommission 2019 auf Wunsch der Gewerkschaften nicht verlängert worden.
Sie hatte vorgesehen, dass sich die Kommission bei ihren Entscheidungen im Regelfall am Tariflohnindex orientiert. Nur unter bestimmten Umständen konnte mit Zweidrittelmehrheit von dieser Vereinbarung abgewichen werden – Arbeitgeber und Gewerkschaften konnten auf diese Weise nicht überstimmt werden. Gleichzeitig hatte die Regelung aber den Handlungsspielraum der Kommission eingeschränkt.
Die Kommission konstituiert sich bald neu
In die neue Geschäftsordnung könnte nun die Orientierung am 60-Prozent-Ziel aus der EU-Mindestlohnrichtlinie eingehen. Allerdings streiten Arbeitgeber und Gewerkschaften noch darüber, ob nur der Medianlohn der Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt werden soll oder der aller Beschäftigten, inklusive der in Teilzeit- und Minijobs. Im zweiten Fall würde der Medianlohn als Orientierungsgröße niedriger ausfallen.
Eine neue Lösung soll möglichst bald gefunden werden, bis sich das Gremium neu konstituiert. Die Kommission wird immer für fünf Jahre berufen. Ende September ergeht der entsprechende Aufruf. Dann haben beide Seiten vier Wochen Zeit, ihre jeweils drei Mitglieder sowie die zwei beratenden Wissenschaftler ohne Stimmrecht zu benennen und sich auf eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden zu einigen. Bislang wird Schönefeld keine Amtsmüdigkeit nachgesagt, auch wenn sie nach der letzten Entscheidung mit ihrer Stimme ordentlich Kritik einstecken musste.
Das Votum über die Lohnuntergrenze ab dem Jahr 2026 muss bis Ende Juni nächsten Jahres erfolgen. Verdi-Chef Frank Werneke hatte dazu im Handelsblatt-Interview schon einen guten Tipp gegeben: Die Kommission habe es ja noch selbst in der Hand, sagte der Gewerkschafter, das Thema Mindestlohn „durch eine progressive Entscheidung aus dem Wahlkampf herauszuhalten“.