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Strompreisbremse & GaspreisbremseWie die Industrie die Preisbremsen noch ändern will

Mit einem Brief an die Fraktionschefs der Ampelregierung und Union versucht die chemische Industrie, die Strom- und Gaspreisbremse noch abzuändern. Die Förderhöchstgrenze solle abgeschafft werden.Klaus Stratmann 06.12.2022 - 07:54 Uhr Artikel anhören

Gesunde Industriestrukturen drohten durch die Energiepreisbremsen „unwiederbringlich beschädigt zu werden“, befürchten Chemieunternehmen.

Foto: dpa

Berlin. Mit den geplanten Preisbremsen für Strom und Gas soll die deutsche Industrie vor den schlimmsten Folgen der hohen Energiepreise bewahrt werden. Doch die Ende November vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungen weisen aus Sicht der Unternehmen noch eklatante Mängel auf.

Markus Steilemann, Präsident des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), appelliert in einem Schreiben an die Chefs der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, FDP und Union, noch Änderungen an den Preisbremsen vorzunehmen. Gesunde Industriestrukturen drohten „unwiederbringlich beschädigt zu werden“, heißt es in dem Brief, der dem Handelsblatt vorliegt.

Die Zeit drängt. Spätestens am 16. Dezember sollen Bundestag und Bundesrat die Regelungen beschlossen haben.

Steilemann ist im Hauptberuf Vorstandschef des Kunststoffherstellers Covestro. Die Chemieunternehmen in Deutschland sind mit deutlichem Abstand die größten Energieverbraucher unter allen Industriebranchen und daher besonders von dem starken Anstieg der Strom- und Gaspreise betroffen.

Steilemann benennt in seinem Schreiben vier Hürden. An erster Stelle steht die Förderhöchstgrenze von 150 Millionen Euro. Sie müsse nach Überzeugung des VCI-Präsidenten gestrichen werden. „Größeren energieintensiven Unternehmen, die oft am Anfang der Wertschöpfung stehen, wird mit dieser viel zu niedrigen Höchstgrenze die benötigte Förderung faktisch verweigert“, schreibt Steilemann.

Steilemann ist Vorstandschef des Kunststoffherstellers Covestro. Die Chemieunternehmen in Deutschland sind die größten Energieverbraucher unter allen Industriebranchen.

Foto: dpa

Die Grenze folgt dem „Temporary Crisis Framework“ (TCF) der EU. Dieser Beihilferahmen setzt staatlichen Beihilfen Obergrenzen. Steilemann hatte kürzlich gesagt, er schätze, dass 100 Unternehmen in Deutschland von der 150-Millionen-Euro-Grenze betroffen seien.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte gesagt, die EU-Kommission sei in dieser Frage unnachgiebig, er sehe keinen weiteren Verhandlungsspielraum. Steilemann will sich mit dieser Erklärung nicht zufriedengeben. Er sieht noch Raum für Nachverhandlungen.

Das gilt auch für den zweiten Punkt seiner Mängelliste, der ebenfalls Teil der TCF-Kriterien ist: Ein Unternehmen, das die volle Förderung in Anspruch nehmen will, muss dem aktuellen Gesetzentwurf zufolge im Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis Ende Dezember 2023 einen Rückgang des Gewinns vor Steuern und Abschreibungen (Ebitda) um mehr als 40 Prozent verzeichnen.

Gaspreisbremse und Strompreisbremse; „Sofortiger dramatischer Einbruch des Aktienkurses“

Mit anderen Worten: Das Unternehmen muss mit Antragstellung und somit im Vorhinein einen bestimmten Gewinnrückgang zusichern. „Die Unsicherheit einer solchen Vorhersage führt dazu, dass die Fördersumme bilanziell den Rückstellungen zugeführt werden muss, um eventuelle Rückforderungen daraus bedienen zu können“, schreibt Steilemann. Börsennotierte Unternehmen würden einen „sofortigen dramatischen Einbruch des Aktienkurses“ erleben, sobald die „Erwartung“ eines Ebitda-Einbruchs von mehr als 40 Prozent veröffentlicht werde.

Der dritte Punkt: Die in der Gas- und Strompreisbremse geforderte Beschäftigungsgarantie dürfe für mittelständische Unternehmen mit bis zu 3000 Beschäftigten nicht greifen. Eine Zwangsgarantie, bis zum April 2025 eine Beschäftigtenzahl von 90 Prozent des heutigen Niveaus zu halten, nehme dem durch die Energiekrise in Not geratenen Mittelstand die Luft zum Atmen, kritisiert Steilemann.

Der vierte und letzte Punkt Steilemanns betrifft die Regelung zu Boni und Dividenden. Sie dürfte keinesfalls verschärft werden, schreibt er. „Eine Verschärfung hin zu einem generellen Boni- und Dividendenverbot an Gesellschafter und Anteilseigner wäre ein K.-o.-Kriterium“ für die Preisbremsen, schreibt er.

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Nach früheren Angaben Steilemanns macht das geplante Boni- und Dividendenverbot insbesondere ausländische Investoren hellhörig. Sie würden die Debatte in Deutschland sehr genau verfolgen. In der Industrie wird befürchtet, ausländische Investoren könnten Deutschland den Rücken kehren, wenn die Aktiendividenden ausfielen.

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