Verfassungsschutz: Wird die AfD jetzt verboten? Partei verschickt Abmahnung
Berlin. Der Verfassungsschutz beobachtet die Partei Alternative für Deutschland (AfD) bereits seit geraumer Zeit. Nun wird die AfD auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dies teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz am Freitag in Köln mit. Was folgt aus der Entscheidung?
Wie begründet der Verfassungsschutz die Entscheidung?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) begründet die Einstufung der AfD mit „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“. Das in der AfD vorherrschende Volksverständnis konkretisiere sich demnach in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei. Dieses Verständnis sei „nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, erklärte das Bundesamt. „Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen.“
Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das allerdings nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des Papiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.
Wie reagiert die AfD?
Die AfD-Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sprachen am Freitag von einem „schweren Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie“. Die Einstufung sei politisch motiviert. Ihre Partei werde kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert. „Der damit verbundene, zielgerichtete Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess ist daher erkennbar politisch motiviert“, erklärten Weidel und Chrupalla. Die AfD werde sich dagegen juristisch zur Wehr setzen.
Kurz darauf wurde klar, in welcher Form: In einer 48-seitigen Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Höcker wird das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgefordert, bis Montag um 8 Uhr (MESZ) die Einstufung öffentlich zu korrigieren. „Sollte eine entsprechende Erklärung nicht erfolgen, werden wir unserer Mandantin anraten, ein weiteres gerichtliches Eil- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anzustrengen“, heißt es darin.
Und weiter: Man halte sowohl die Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig. Zuständig für Klagen gegen den Verfassungsschutz ist in erster Instanz das Verwaltungsgericht in Köln, wo das Bundesamt seinen Sitz hat.
Zuvor hatte bereits der stellvertretende AfD-Vorsitzende Stephan Brandner scharfe Kritik geübt. „Diese Entscheidung des weisungsgebundenen Verfassungsschutzes ist inhaltlich völliger Blödsinn, hat mit Recht und Gesetz überhaupt nichts zu tun und ist eine rein politische im Kampf der Kartellparteien gegen die AfD“, behauptete der Bundestagsabgeordnete.
Was sagt das Bundesinnenministerium?
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hält die neue Einstufung der AfD für folgerichtig. Die Partei vertrete einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert und Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte als Deutsche zweiter Klasse behandelt würden. „Das widerspricht klar der Menschenwürdegarantie des Artikels 1 des Grundgesetzes“, sagte die geschäftsführende Ministerin. Die völkische Haltung der AfD zeige sich „in rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime“.
Zu der neuen Einstufung der AfD sei es laut Faeser ohne Einflussnahme aus der Politik gekommen. Das Bundesamt habe einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schützen. „Dabei arbeitet es eigenständig“, erklärte die Ministerin. „Die neue Einstufung ist das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung, die in einem 1100-seitigen Gutachten festgehalten ist.“
Kommt jetzt ein Verbotsverfahren?
Der Verfassungsschutz unterteilt Fälle mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen in drei Kategorien:
- „Prüffall“,
- „Verdachtsfall“
- und „gesichert extremistisch“.
Mit der Hochstufung in die dritte Kategorie könnte ein Verbotsverfahren gegen die AfD näher rücken, das mehrere politische Vertreter seit Monaten fordern. Auch in den künftigen Regierungsparteien SPD und Union gibt es Befürworter dieser Forderung, aber auch Skeptiker.
Für das Verbot einer Partei gibt es in der Bundesrepublik hohe Hürden. Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht, das allein nach den Maßstäben des Grundgesetzes urteilt. Das heißt: Die AfD müsste sich nachweislich gegen die Prinzipien und Werte der in der Verfassung festgeschriebenen freiheitlich-demokratischen Grundordnung richten, diese in aktiv-kämpferischer Weise beseitigen wollen und dabei auch eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben.
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Entscheidungsgrundlage des Verbotsverfahrens wäre ein Verbotsantrag, den der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung stellen können. Dass der Verfassungsschutz nun von der Verfassungswidrigkeit der gesamten AfD überzeugt ist, könnte den Erfolg des Verbotsverfahrens beeinflussen. In jedem Fall steige mit der Hochstufung der Partei durch die Kölner Behörde „der Druck, die Option ernsthaft zu prüfen“, sagte der Magdeburger Rechtsextremismusforscher Matthias Quent dem Handelsblatt. „Der Weg nach Karlsruhe darf nun nicht mehr so lange dauern wie die Einstufung durch das Bundesamt.“
Welche Folgen hat die Neubewertung für den parlamentarischen Umgang mit der AfD?
Der designierte Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte jüngst gefordert, mit der AfD so umzugehen „wie mit jeder anderen Oppositionspartei auch“. Dieser Vorschlag dürfte nach der neuen Einstufung der Partei hinfällig sein. Aus der SPD kommen bereits klare Ansagen in Richtung des Koalitionspartners.
„Jedwede Normalisierung des Verhältnisses demokratischer Parteien gegenüber den Rechtsextremisten im Parlament und anderswo hat sich hoffentlich für Jens Spahn und andere erledigt“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner dem Handelsblatt. „Das wäre ja auch eine Annäherung, wo das Gegenteil demokratische Pflicht ist.“
Auch Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) erteilte einem neuen Umgang mit der AfD bei parlamentarischen Abläufen und Funktionen im neuen Bundestag eine Absage. „Als gesichert rechtsextremistische Gruppierung ist die AfD keine Partei wie jede andere“, sagte sie. Deshalb solle sie auch nicht so behandelt werden – vor allem nicht im Parlament.
„Eine Wahl von AfD-Vertretern in repräsentative Funktionen wie das Bundestagspräsidium oder Ausschussvorsitze halte ich nun für kaum mehr denkbar“, fügte sie hinzu. Denn eine Vertretung des Parlaments durch Abgeordnete einer Partei, die die freiheitliche demokratische Grundordnung missachte, würde dem Ansehen des Bundestags massiv schaden. Den Mitgliedern der AfD-Fraktion sagte die Innenexpertin: „Jeder AfD-Abgeordnete muss sich vielmehr nun entscheiden, ob er zu unserer Grundordnung steht und aus der Partei austritt oder ob er prominenter Teil einer extremistischen Bestrebung sein will.“
Mit welchen Folgen müssen AfD-Mitglieder rechnen, die im öffentlichen Dienst tätig sind?
Für den Extremismusforscher Matthias Quent ist die Sache klar: „Wer sich offen zu einer verfassungsfeindlichen Organisation bekennt, stellt seine Loyalität zum demokratischen Verfassungsstaat infrage.“ Das könne disziplinarrechtlich relevant und sogar beamtenrechtlich unvereinbar sein. Das sei jedoch immer eine Einzelfallentscheidung. „In jedem Fall steigt damit der Druck“, sagte Quent.
Eine Reform des Disziplinarrechts hat es im vergangenen Jahr leichter gemacht. „Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten angegriffen wird“, hatte Bundesinnenministerin Faeser seinerzeit gesagt.
Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte und Richter sind per Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde durchsetzbar. Dazu zählen etwa die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts. Das soll den Behörden langwierige Disziplinarklagen vor Gericht ersparen. Zudem sieht die Neuregelung vor, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt.
Drohen der AfD Konsequenzen bei der staatlichen Parteienfinanzierung?
Das ist nicht ausgeschlossen. Seit einer Grundgesetzänderung von 2017 kann „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, die staatliche Finanzierung aus Steuergeldern gestrichen werden.
Im Fall der NPD, die sich 2023 in „Die Heimat“ umbenannt hat, ist das geschehen, obwohl zwei Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei scheiterten. Das zweite Mal, im Jahr 2017, urteilte das Bundesverfassungsgericht, die NPD sei zwar eindeutig verfassungsfeindlich, politisch aber mittlerweile bedeutungslos.
Im Januar 2024 gab das Bundesverfassungsgericht dann einem Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung statt, der Partei „Die Heimat“ den Zugang zu weiteren staatlichen finanziellen Mitteln zu verwehren, durch den Ausschluss von der Parteienfinanzierung.
Wird die neue Einstufung der AfD politisch schaden?
Das wird sich zeigen. In drei ostdeutschen Ländern – Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt – galt der jeweilige Landesverband bereits als gesichert rechtsextremistisch. Bei der zurückliegenden Bundestagswahl votierten dennoch mehr als 20 Prozent der Bürgerinnen und Bürger für sie.
In den vergangenen Wochen hat die AfD in Wahlumfragen noch weiter zugelegt und war an die Umfragewerte der CDU/CSU herangerückt, teils auch darüber hinaus. Im aktuellen ZDF-Politbarometer liegt die Union (27 Prozent) hingegen wieder mit einigem Abstand vor der AfD (23 Prozent).
Wie groß die Zustimmung für die Partei künftig sein wird, dürfte wahrscheinlich auch wesentlich davon abhängen, ob die neue schwarz-rote Koalition wie angekündigt positive Impulse für die deutsche Wirtschaft setzt, die Zahl der unerlaubten Einreisen reduziert und dafür sorgen kann, dass Wohnen, Energie und Lebensmittel für alle bezahlbar sind. Diese Themen hatte die AfD im Bundestagswahlkampf mit extremen Forderungen bedient.
Welche Reaktionen gibt es im Ausland?
US-Außenminister Marco Rubio bezichtigt Deutschland der Tyrannei. Die Bundesrepublik habe ihrer Spionagebehörde gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt, schrieb Rubio auf X. Wirklich extremistisch sei nicht die AfD – die bei den jüngsten Wahlen den zweiten Platz belegte – sondern die tödliche Politik der offenen Grenzen, die die Partei ablehne, schrieb der US-Außenminister. „Deutschland sollte seinen Kurs ändern.“
Der frühere russische Präsident Dmitri Medwedew kritisiert die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistisch ebenfalls. Das seien „starke Worte“ gegen eine Partei, die in Parlamenten vertreten sei, schrieb er auf X. „Anscheinend halten CDU/CSU, die SPD und andere deutsche Kleinparteien alles für extremistisch, was bessere Umfragewerte hat als sie“, schrieb der jetzige Vizechef des russischen Sicherheitsrates.