Verteidigung: Ist die Eile beim Milliarden-Finanzpaket verfassungskonform?
Berlin. Vor weniger als zwei Jahren führte Thomas Heilmann die Ampelkoalition vor. Der CDU-Politiker zog vor das Bundesverfassungsgericht. Er wollte mehr Zeit haben, um das Heizungsgesetz der Ampelkoalition im Bundestag zu beraten. Seine Rechte als Abgeordneter seien „massiv verletzt“, klagte Heilmann seinerzeit über die verkürzten Fristen – und bekam recht.
Nun wollen Union und SPD die üblichen Beratungsfristen des Bundestags verkürzen, um die Schuldenbremse im Grundgesetz noch vor der Konstitution des neu gewählten Bundestags ändern zu können. So könnten die Parteien mithilfe der Stimmen der Grünen die dafür benötigte Zweidrittelmehrheit erreichen.
Union und SPD wollen in Zukunft Schulden in beliebiger Höhe für die Verteidigung aufnehmen können, ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro für Infrastruktur anlegen und auch den Bundesländern die Möglichkeit geben, Schulden zu machen.
Nach der Konstitution des neuen Bundestags am 25. März bräuchten die Parteien dafür die Hilfe der AfD oder der Linkspartei. Reicht das als Grund, um eine Grundgesetzänderung im Schnellverfahren durchzuführen?