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VertragsverletzungsverfahrenÜberfälliges Whistleblower-Gesetz: Deutschland bekommt „blauen Brief“ aus Brüssel

Deutschland hat die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern nicht umgesetzt. Nun hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.Heike Anger 10.02.2022 - 14:16 Uhr Artikel anhören

Weil die Vorgängerregierung sich nicht einigen konnte, muss nun der neue Bundesjustizminister ran an den Schutz von Hinweisgebern.

Foto: dpa

Die Deadline war schon am 17. Dezember 2021 abgelaufen: Bis dahin hätte Deutschland ein Whistleblower-Gesetz schaffen müssen, mit dem Hinweisgeber besser geschützt werden, wenn sie Skandale, Korruption oder Straftaten aufdecken. Hierbei geht es vor allem um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen oder Behörden.

Doch die Frist ist verstrichen. Nun hat die EU-Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gestartet. Bereits am 27. Januar war ein entsprechender „blauer Brief“ von Brüssel nach Berlin geschickt worden. Am 3. Februar stellte die Kommission einen Vermerk über den Vorgang auf ihre Website.

Das Verfahren läuft nun in mehreren Schritten ab. Am Ende kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen, damit dieser gegebenenfalls Sanktionen verhängt. Dass es so weit gekommen ist, liegt am politischen Gezerre der ehemaligen Großen Koalition: Die frühere Bundesregierung von Union und SPD hatte sich nicht auf ein Whistleblower-Gesetz einigen können.

Die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) legte zwar den Entwurf eines „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ vor. CDU und CSU gingen die Regelungen jedoch zu weit.

Der Hinweisgeberschutz sollte demnach gelten, wenn Verstöße gegen EU-Recht, aber auch gegen deutsches Recht angeprangert werden. „Wer diesen Mut zeigt, darf nicht der Ungewissheit ausgesetzt sein, mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen zu müssen“, hatte Lambrecht ihren Vorstoß seinerzeit begründet.

Noch kein Gesetz des neuen Ministers

Der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat bislang noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf werde „so schnell wie möglich“ kommen, teilte das Ministerium am Donnerstag auf Anfrage mit.

Aus der Union - nun in der Opposition - kamen kritische Töne: Der für das Gesetz zuständige Berichterstatter innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Martin Plum, sieht Versäumnisse: „Die Ampel hatte seit Oktober Zeit, das Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden“, sagte Plum dem Handelsblatt. Offenbar hätten sich die Regierungsparteien bisher nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen können. „Das könnte Deutschland nun teuer zu stehen kommen“, sagte Plum.

Die EU-Richtlinie sieht unter anderem Meldesysteme vor: Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sollen einen Verstoß intern über eine Meldestelle des Unternehmens aufdecken oder sich an eine von dem jeweiligen Mitgliedstaat als zuständig benannte Behörde wenden können.

Bislang ist der Hinweisgeberschutz in Deutschland vor allem durch die Rechtsprechung, etwa im Arbeitsrecht, geprägt. In den Fällen, über die Gerichte bislang entschieden haben, ging es zum Beispiel um die Meldung von Missständen in Pflegeheimen oder die Aufdeckung von Lebensmittelskandalen, Korruption oder Umwelt-Straftaten.

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Als „Hüterin der Verträge“ kann die EU-Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn ein Mitgliedstaat die Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung einer Richtlinie nicht mitteilt oder einen mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Recht nicht behebt.

Doch nicht nur Deutschland erhielt mit Blick auf das überfällige Whistleblower-Gesetz einen „blauen Brief“ aus Brüssel. Auch 22 weitere Länder haben die EU-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Darunter sind Frankreich, Spanien, Italien und Österreich, aber auch Ungarn und Polen.

Sebastian Oelrich von Transparency Deutschland teilte am Donnerstag mit: „Wir fordern die neue Bundesregierung auf, jetzt zügig einen guten, umfassenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.“ Menschen, die mit Zivilcourage und im Interesse der Allgemeinheit missbräuchliches Verhalten aufdeckten, bräuchten Rechtssicherheit, genauso wie Unternehmen und Behörden, die die Gesetzgebung umsetzen müssten.

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