Atomkraft-Entscheidung: Österreichischer EU-Kommissar Hahn will gegen EU-Taxonomie stimmen
Der endgültige Vorschlag zur EU-Taxonomie wird in der kommenden Woche erwartet.
Foto: ReutersBrüssel. Es ist eines der heikelsten politischen Vorhaben der EU: Atomkraft und Gas sollen im Rahmen der EU-Taxonomie als nachhaltig eingestuft werden. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für grüne Finanzprodukte – quasi eine in Brüssel erarbeitete Liste aller Wirtschaftsbereiche, die zum Ziel der Klimaneutralität beitragen.
Der österreichische EU-Kommissar Johannes Hahn hat nun angekündigt, bei der entscheidenden Kommissionssitzung gegen die finale Version der EU-Taxonomie stimmen zu wollen, sollte sich die derzeitige Position der Brüsseler Behörde zu Atomkraft und Gas nicht ändern. „Ich werde dagegenstimmen“, sagte er am Dienstag in einem Gespräch mit Journalisten.
Vor allem, da seiner Meinung nach Atomkraft keine Übergangstechnologie ist. „Eine Energiequelle, in die wir 30 oder 40 Jahre lang investieren müssen, eignet sich nicht für den Übergang“, sagte er.
Am 31. Dezember 2021, zwei Stunden vor Mitternacht, hatte die EU-Kommission ihre Mitteilung zur EU-Taxonomie an die Mitgliedstaaten verschickt. Diese hatten daraufhin bis vergangenen Freitag Zeit, Stellung zu beziehen. Deutschland lehnt es ab, Atomkraft als nachhaltig zu deklarieren. Österreich, Hahns Heimatland, und Luxemburg erwägen gar den Klageweg gegen die geplante EU-Verordnung. Der endgültige Vorschlag wird nun kommende Woche erwartet, nachdem er ursprünglich eigentlich für diesen Mittwoch angekündigt worden war.
Finaler Vorschlag wird kaum vom derzeitigen abweichen
Große Änderungen zur bereits vorgelegten Mitteilung werde es darin allerdings nicht geben, heißt es aus Brüsseler Kreisen. Lediglich die Position zu Gas werde voraussichtlich etwas abgeschwächt.
Bei der Entscheidung, ob Gas und Atomkraft als nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gelten sollen, handelt es sich im EU-Gesetzgebungsverfahren um einen sogenannten delegierten Rechtsakt. Dadurch sind die Hürden für Rat und Parlament besonders hoch, das Vorhaben aufzuhalten.
Im Rat müssten 20 Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen, gegen den delegierten Rechtsakt stimmen. Im Europaparlament ist eine absolute Mehrheit notwendig. Doch in beiden Institutionen sind die Atomkraft-Befürworter bislang in der Mehrheit, sodass die neuen Regeln voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten werden.
Allerdings: Im Parlament beginnt sich allmählich größerer Widerstand zu regen. „Vielleicht ist es das Beste, diesen delegierten Rechtsakt einzustampfen“, sagte etwa Peter Liese, der umweltpolitische Sprecher der Christdemokraten und damit Parteikollege von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Seiner Einschätzung nach wächst fraktionsübergreifend die Ablehnung gegenüber dem Vorschlag der Kommission – aus unterschiedlichen Gründen.
„Nicht nur der Bau neuer Kernkraftwerke, sondern auch die Nachrüstung alter Kernkraftwerke, inklusive derjenigen russischer Bauweise, sollen als nachhaltige Übergangtechnologie klassifiziert werden. Das halte ich wie viele andere Kolleginnen und Kollegen für inakzeptabel“, sagte er. „Außerdem halte ich es nicht für richtig, dass man etwas als Übergangstechnologie bezeichnet, das so weit in der Zukunft liegt.“
„Von der Leyens Vorschlag steht auf der Kippe“
Damit deckt sich seine Meinung mit der von EU-Kommissar Hahn. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass Kernkraftwerke bis 2045 noch nach herkömmlicher Bauweise gebaut werden dürfen und dass erst ab 2050 die Endlagerproblematik gelöst sein muss.
Dass die EU-Kommission nun sogar Gegenwind von der größten Fraktion des Europaparlaments bekommt, gibt entschiedenen Atomkraft-Gegnern Hoffnung. „Damit zeichnet sich ab, dass von der Leyens Vorschlag auf der Kippe steht“, sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Bloss.
Würde das Parlament den delegierten Rechtsakt tatsächlich ablehnen, hätte die EU-Kommission noch die Möglichkeit, einen neuen Vorschlag vorzulegen.